Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

20. Februar 2014 Kommentar

BGH – Zulässigkeit von Tippfehler-Domains bleibt weiterhin eine Frage des Einzelfalls

Kommentar zum Urteil des BGH vom 22.01.2014, Az.: I ZR 164/12

Unter Tippfehler-Domains versteht man Internet-Domains, die absichtlich dazu registriert worden sind und darauf abzielen, Internetnutzer bzw. Kunden abzufangen, die sich bei Eingabe der Adresse einer anderen, im Regelfall sehr bekannten und bereits registrierten Internet-URL zu vertippen. Der Internetnutzer gelangt in diesem Fall nicht auf die gewünschte Internetadresse, sondern vielmehr auf ein Konkurrenzangebot oder eine sonstige Seite, die mit Werbung oder unseriösen Inhalten versehen ist. In einer Ende Januar ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hatte sich dieser zur Zulässigkeit von solchen Tippfehler-Domains geäußert.

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20. Februar 2014

Keine kenntnisunabhängige Haftung Amazons für wettbewerbswidrige Marketplace-Angebote Dritter

Urteil des OLG Köln vom 20.12.2013, Az.: 6 U 56/13

Wirbt ein Marketplace-Händler auf Amazon mit Angeboten über Fernsehgeräte, ohne dabei die Energieeffizienzklasse des Modells anzugeben, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Dem Verbraucher dürfen die Angaben der Energieeffizienzklasse aufgrund unionsrechtlicher Informationspflichten nicht vorenthalten werden. Amazon hingegen haftet bei einem derartigen Verstoß durch einen Drittanbieter erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, jedes ihm übermittelte Angebot vor Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverstöße hin zu untersuchen.

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20. Februar 2014

„Freundefinder“ und zahlreiche AGB-Klauseln von Facebook rechtswidrig

Urteil des KG Berlin vom 24.01.2014, Az.: 5 U 42/12

Die bei der Anwendungsoption "Freunde finden" versendeten E-Mails zur Gewinnung neuer Mitglieder auf Facebook stellen eine unzumutbare Belästigung und damit unerlaubte Werbung dar. Für den Nutzer ist es dabei nicht erkennbar, dass das gesamte Adressbuch seines E-Mail-Kontos auch für eine Werbung bei nicht-registrierten Personen verwendet wird. Insoweit fehlt es an einer wirksamen Einwilligung in diese Datenverarbeitung. Gleiches gilt für die damit verbundenen Erinnerungs-E-Mails.

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19. Februar 2014

Das Nutzungsrecht zur Veröffentlichung in einer Zeitung umfasst nicht die Veröffentlichung in einem Onlinearchiv

Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.11.2013, Az.: I-20 U 187/12

Stellt ein Zeitungsverlag Artikel eines freien Journalisten neben der Veröffentlichung in der Tageszeitung auch in einem Onlinearchiv entgeltlich zur Verfügung, so verletzt dies die Urheberrechte des Autors, wenn keine gesonderte Abmachung über eine derartige Verwendung getroffen wurde. Eine Veröffentlichung in einem Onlinearchiv stellt im Gegensatz zur einmaligen Erscheinung in einer Printzeitung einen dauerhaften Eingriff in die Rechte des Urhebers dar und erfordert deshalb die Einräumung umfassenderer Nutzungsrechte.

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19. Februar 2014

Zur Kündigung wegen illegaler Downloads auf den Desktoprechner am Arbeitsplatz

Urteil des LAG Hamm vom 06.12.2013, Az.: 13 Sa 596/13

Werden auf einem Rechner urheberrechtlich geschützte Werke und Hinweise auf das Vorhandensein von Filesharingprogrammen gefunden, so ist die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters unwirksam, wenn sich keine Feststellungen dazu treffen lassen, dass gerade diesem die verbotenen Downloads hinreichend zugeordnet werden können, vor allem dann, wenn auch andere Kollegen auf das Gerät zugreifen.

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19. Februar 2014

OTTO CAP

Urteil des BGH vom 31.10.2013, Az.: I ZR 49/12

a) Waren und Einzelhandelsdienstleistungen, die sich auf diese Waren beziehen, können im Sinne von §14 Abs.2 Nr. 2 MarkenG ähnlich sein.

b) Die Ausnutzung der Unterscheidungskraft ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise nach §14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG setzt kein subjektives Element auf Seiten des in Anspruch genommenen Dritten voraus.

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18. Februar 2014

Handyrechnung auf dem Postweg darf nichts kosten

Urteil des OLG Frankfurt a.M.vom 09.01.2014, Az.: 1 U 26/13

Verlangt ein Mobilfunkunternehmen von seinen Kunden in seinen AGB ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 1,50 Euro für den Postversand von Rechnungen, so stelle dies eine unzulässige unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Vielmehr habe das Unternehmen ein eigenes Interesse an der Stellung einer Rechnung. Die Aufwendungen zur Wahrnehmung dieser Interessen dürften dabei nicht dem Verbraucher auferlegt werden.

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17. Februar 2014

Einordnung einer Mundspüllösung mit Chlorhexidin als Arzneimittel

Urteil des OLG Hamm vom 05.12.2013, Az.: 4 U 70/13

Der Vertrieb und die Werbung für eine Mundspüllösung, die den Wirkstoff Chlorhexidin enthält, verstoßen mangels arzneimittellrechtlicher Zulassung gegen Wettbewerbsrecht.  Dem in einer Konzentration von 0,12% enthaltenen Chlorhexidin kommt eine antibakterielle Wirkung zu, weshalb das Produkt ein Funktionsarzneimittel iSd § 2 Abs. 1 Nr. 2 a) AMG und kein kosmetisches Mittel darstellt. Dem steht nicht entgegen, dass der Einsatz von  Chlorhexidin auch als Konservierungsmittel in kosmetischen Produkten zulässig ist. Die Wirkung der Mundspülung ist vorliegend pharmakologisch, da sie auf einer Wechselwirkung zwischen der Substanz und zellulären Bestandteilen, den Bakterien, beruht. Für den weiteren Vertrieb im geschäftlichen Verkehr ist eine arzneimittelrechtliche Zulassung erforderlich.

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17. Februar 2014

„TIME RELEASE“ freihaltebedürftig

Beschluss des BPatG vom 21.01.2014, Az.: 24 W (pat) 532/12

Die Marke "TIME RELEASE" hat in ihrer Bedeutung bzw. dem deutschen Äquivalentbegriff "Depotwirkung" keine Unterscheidungskraft bei Kosmetikprodukten. Außerdem besteht für den Markt ein Freihaltebedürfnis an diesem Begriff, da es sich hierbei um eine weit verbreitete Produkteigenschaft handelt.

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14. Februar 2014

Wettbewerbswidriger Werbegutschein für Anti-Aging-Behandlung

Urteil des LG Düsseldorf vom 30.08.2013, Az.: 38 O 6/12 U.

Eine Werbung für eine Anti-Aging-Behandlung mit der Angabe "99.-- statt 350,-- €" und mit einer auf 12 Monate beschränkten Gültigkeit des Gutscheins verstößt gegen Wettbewerbsrecht, da die Preisangabe gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verstößt und die Zeitangabe irreführend und unlauter ist, weil die Verjährungsfrist tatsächlich drei Jahre beträgt. Auch das Fehlen der Identitätsangabe des Anbieters in der Werbung ist als Irreführung durch Unterlassen wettbewerbswidrig, da diese Angabe eine wesentliche Information für angesprochene Verbraucher darstellt.

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