Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

22. Mai 2013

„Prominent!“

Beschluss des BPatG vom 23.02.2013, Az.: 27 W (pat) 77/12 Der Wort-Bild-Marke "Prominent!" fehlt es nach Ansicht des Bundespatentgerichts nicht an für eine Eintragung der Marke erforderlicher Unterscheidungskraft. Das Wort „Prominent“ kann nicht pauschal mit „bester Qualität“ gleichgesetzt werden. Es erscheint vielmehr im Hinblick auf bestimmte Waren und Dienstleistungen als so hinreichend phantasievoll, dass es als unternehmenskennzeichnendes Unterscheidungsmerkmal dienen kann.
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21. Mai 2013

„Kaleido“ nicht gleich „Kaleidoskop“

Beschluss des BGH vom 22.11.2012, Az.: I ZB 72/11 a) Dem Zeichen „Kaleido“ fehlt für die Ware „Spielzeug“ nicht jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Insbesondere wird der Verkehr das Zeichen nicht stets als verkürzte Beschreibung der Ware „Kaleidoskop“ verstehen. b) Abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse, die auf der Annahme einer assoziativen Ergänzung von als Abkürzung erkannten Begriffen in einem vom Kontext vorgegebenen Sinn beruhen, können nicht ohne weiteres für die als Rechtsfrage zu beantwortende Beurteilung der Unterscheidungskraft herangezogenen werden.
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21. Mai 2013

„Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am … regnet“ kein Glücksspiel

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.04.2013, Az.: 6 S 892/12

Die Werbeaktion eines Einrichtungshauses, die bei einem Einkauf ab einem Warenwert von 100 € die Rückerstattung des Kaufpreises verspricht, „wenn es am ... regnet“, ist zulässig und nicht als öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrages einzuordnen. Solange Kunden hierbei ihr Entgelt lediglich für die zu erwerbende Ware und gerade nicht einen erhöhten Kaufpreis für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entrichten, fehlt es bereits an einem für ein Glücksspiel erforderlichen Entgelt zur Erlangung einer Gewinnchance.

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21. Mai 2013

Kein Unterlassungsanspruch bei negativen Werturteilen bei Amazon

Urteil des LG Köln vom 08.05.2013, Az.: 28 O 452/12 Eine schlechte Bewertung eines Händlers auf Amazon, die mit einem schlechtem Kundenservice begründet wird, stellt keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinungsäußerung dar. Daher stellt dies keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts des Händlers dar, sofern dieser in der Bewertung nicht beleidigt wird. Eine Unterlassung solcher Bewertungen kann somit grundsätzlich nicht gefordert werden.
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21. Mai 2013

Zoff um Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess

Beschluss des BVerfG vom 12.04.2013, Az.: 1 BvR 990/13 Im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde bzgl. der Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess hat das Bundesverfassungsgericht jüngst über den  Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung entschieden. Die Beschwerdeführer haben die Beschwerde gegen das Akkreditierungsverfahren mit der „first come“ Bedingung  eingereicht, weil sie sich in ihren Grundrechten aus  Art. 3  Abs. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt sehen.
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21. Mai 2013

„WebShare“ als Marke eintragungsfähig

Urteil des BPatG vom 23.01.2013, Az.: 26 W (pat) 534/10 Grundsätzlich muss eine Marke, um eingetragen zu werden, Unterscheidungskraft aufweisen, d. h. sie muss geeignet sein, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel so aufgefasst zu werden, dass die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend gekennzeichnet sind und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterschieden werden können. Der betriebliche Herkunftshinweis kann beispielsweise fehlen, wenn bei einer Marke ein beschreibender Begriffsinhalt im Vordergrund steht. Die vorliegend angemeldete Wortmarke "WebShare" bezeichnet jedoch die Dienstleistungen des Datenverarbeitungs-, Datenbank- und Telekommunikationssektors nicht so deutlich und unmissverständlich, als dass ein beschreibender Aussagegehalt für die beteiligten Verkehrskreise unter Einschluss des maßgeblichen Verkehrs und ohne weiteres Nachdenken erkennbar sei. Daher ist die Wortmarke „WebShare“ als Marke eintragungsfähig.
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21. Mai 2013

Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 128/11 Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.
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21. Mai 2013

„Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“ nicht immer erstklassig

Urteil des LG Kiel vom 30.10.2013, Az.: 16 O 20/11 Die Online-Werbeaussage „Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“ erweckt beim Verbraucher den Eindruck, dass dieser immer die beste Brillenqualität erhält. Eine solche Qualität ist bei einem Online-Bestellmodus nicht zu erreichen, da in der Regel nicht alle relevanten Daten zur Verfügung stehen, die an sich zur Herstellung einer Brille von bester Qualität erforderlich sind. Die Erwartung des Verbrauchers, dass bei der Brillenherstellung zumindest all das berücksichtigt wird, was ein erstklassiger Optiker berücksichtigen würde, wird nicht erfüllt.
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21. Mai 2013

„Durch die Bank mehr Möglichkeiten“

Beschluss des BPatG vom 19.03.2013, Az.: 33 W (pat) 525/11 Die unter anderem für Werbedienstleistungen, Geldgeschäfte und Versicherungswesen angemeldete Wortfolge "Durch die Bank mehr Möglichkeiten" stellt eine beschreibende Angabe dar, der aufgrund dessen auch die Unterscheidungskraft fehlt. Die angesprochenen Verkehrskreise werden die Aussage in Bezug auf die beworbenen Dienstleistungen dahingehend verstehen, dass ihnen "durch die Bank" - also durchgehend, ausnahmslos - mehr Möglichkeiten geboten werden oder ihnen die unter Umständen beworbene Bank mehr Möglichkeiten bietet.
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