Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

21. Mai 2013

Sind Namen berühmter Persönlichkeiten als Marke eintragungsfähig?

Beschluss des BPatG vom 14.01.2013, Az.: 27 W (pat) 513/13 Die Wortmarke „Willi Ostermann Wanderweg“ ist für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen - Werbung, Veranstaltung von Reisen und kulturelle Aktivitäten - nicht unmittelbar beschreibend. Der Schutz gegen die etwaige Verletzung postmortaler Persönlichkeitsrechte betrifft im Registerverfahren nicht zu berücksichtigende private Rechte.
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21. Mai 2013

Energieverbrauchskennzeichnung bei Musterküchengeräten

Urteil des KG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 5 U 35/12 Gemäß § 3 EnVKV muss jeder gewerblicher Anbieter von neuen Haushaltsgeräten seine Käufer über den Verbrauch an Energie und anderer wichtiger Ressourcen wie z.B. auch Wasser der jeweiligen Geräte informieren. Für Gebrauchtgeräte hingegen besteht eine solche Informationspflicht nicht. Technische Geräte, die im Rahmen einer Musterküche bereits aufgebaut waren, gelten hierbei nicht als Gebrauchtgeräte, da mit ihnen im Ladengeschäft in der Regel tatsächlich weder gebacken oder gekocht, noch abgewaschen wurde, diese somit noch nicht „in Gebrauch“ waren.
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21. Mai 2013

AMARULA/Marulablu

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 100/11 a) Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist deshalb mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn von den sich gegenüberstehenden Zeichen verschiedene Verkehrskreise angesprochen sind, die sich - wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise - objektiv voneinander abgrenzen lassen. In einem solchen Fall reicht es für die Bejahung eines Verletzungstatbestands aus, wenn Verwechslungsgefahr bei einem der angesprochenen Verkehrskreise besteht.
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21. Mai 2013

„SMS-to-Fax-Service“ ist zur Fristeinhaltung ausreichend

Urteil des OLG Brandenburg vom 10.12.2012, Az.: 1 Ws 218/12 Bei fristgebundenen Rechtsbehelfen benötigt es zur Fristwahrung nicht zwingend einer handschriftlichen Unterzeichnung. Entscheidend ist vielmehr, dass aus dem Schriftstück zuverlässig hervorgeht, von wem die Erklärung stammt. Die Berufungseinlegung mittels „SMS-to-Fax-Service“ kann somit grundsätzlich auch wirksam sein.
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21. Mai 2013 Top-Urteil

Haftung von Google für rechtsverletzende Suchvorschläge

Ein iPad wir in Händen gehalten. Darauf erscheint das Eingabefeld in eine Suchmaschine.
Pressemitteilung Nr. 87/13 des BGH vom 14.05.2013, Az.: VI ZR 269/12

Google analysiert Sucheingaben der Nutzer und bringt auf Grundlage dieser Analysen Suchvorschläge ein. Sind diese rechtswidrig, haftet Google jedoch erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Insbesondere ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, die Einträge vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wird Google aber über rechtswidrige Einträge informiert, müssen diese aus den Suchvorschlägen getilgt werden.

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21. Mai 2013

Presse darf über Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte berichten

Beschluss des OVG Lüneburg vom 20.02.2013, Az.: 5 LA 101/12 Eine Persönlichkeitsverletzung liegt nicht vor, wenn die Presse einen sachlichen und objektiven Bericht über ein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte veröffentlicht. Im vorliegenden Fall verlangte ein Kriminaloberkommissar Schmerzensgeld, weil der Polizeipräsident und die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens wegen Vorteilsnahme bzw. Bestechlichkeit mehrerer Beamte informierten. Darin sah der Kriminaloberkommissar eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, da auf Grund der Tatsache, dass es sich dabei um eine kleine Dienststelle handelte, seine Identifizierung möglich sei. Das OVG Lüneburg lehnt hier jedoch eine Persönlichkeitsverletzung ab, denn für die Informationen der Öffentlichkeit bestand auf Grund der schweren Vorwürfe ein besonderes öffentliches Interesse. Solche öffentlichen Äußerungen sind erlaubt, solange sie nicht die Grenzen einer objektiven und sachlichen Information nicht überschreiten, auch wenn eine Identifizierung des Beamten möglich sei. Allein die veröffentlichten Aussagen wie „Ermittlungsverfahren“ und „nur Tatverdacht“ vermitteln dem Leser noch keine erwiesene Tat.
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21. Mai 2013

Covermount

Urteil des BGH vom 25.10.2012, Az.: I ZR 162/11 a) Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt werden, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vorteile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre. b) Eine Mindestvergütung darf allerdings nicht so hoch sein, dass die sich aus dem Beteiligungsgrundsatz ergebenden Erfordernisse zu Lasten des Verwerters in einem unangemessenen Verhältnis überschritten werden. Hiervon kann aber nicht allein deshalb ausgegangen werden, weil die Mindestvergütung den vom Verwerter mit der Verwertung des Werkes erzielten Erlös zu einem erheblichen Teil aufzehrt.
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14. Mai 2013

Werbeprospekt ohne Firmenanschrift

Urteil des OLG Saarbrücken vom 06.03.2013, Az.: 1 U 41/12-13 Ein Werbeprospekt eines Unternehmens muss die Geschäftsanschrift des Unternehmens tragen; die Anschrift einer Filiale reicht nicht aus.
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08. Mai 2013

Zur irreführenden Werbung mit einer Selbstverständlichkeit

Beschluss des OLG Bremen vom 15.03.2013, Az.: 2 U 5/13 Die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" im Impressum des Internetauftritts eines Rechtsanwalts stellt eine irreführende Werbung dar. Mit ihr wird der Eindruck erweckt, der werbende Rechtsanwalt verfüge aufgrund der angegebenen Zulassung gegenüber anderen Rechtsanwälten über eine besondere Stellung oder Qualifikation, obwohl es sich bei der beworbenen Zulassung um eine Selbstverständlichkeit handelt.
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08. Mai 2013

Tonträger-Sampling die Zweite

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 182/11

Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist.

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