Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Wortmarke „Cone“ aufgrund Freihaltungsbedürfnis nicht eintragungsfähig
Werbeanzeige für Goldankauf „bis zu 24 € je Gramm“ nicht wettbewerbswidrig
Beschluss des LG Kiel vom 28.07.2010, Az.: 14 O 32/10
Der Betreiber eines Pfandhauses darf mit dem Slogan "Wir zahlen Ihnen bis zu 24 € je Gramm Gold" werben. Eine solche Werbung ist weder irreführend, noch verstößt sie gegen die Preisangabenverordnung. Die Verpflichtung zur Preisangabe kommt nicht zur Anwendung, da keine Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, sondern lediglich aufgefordert wird, sein Gold zum Verkauf anzubieten. Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot liegt nicht vor, da durch den Zusatz "bis zu" hinreichend ersichtlich ist, dass der genannte Preis nicht für jede Art von Gold gezahlt wird, sondern nur für solches der höchsten Reinheitsstufe.Autobahnmaut
Urteil des BGH vom 25.03.2010, Az.: I ZR 47/08
Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG ist im Blick auf die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Datenbankrichtlinie, deren Umsetzung er dient, richtlinienkonform dahin auszulegen, dass er jedenfalls bei Datenbanken, deren typische Verwertung darin besteht, den Nutzern nur die jeweils sie selbst betreffenden Datensätze zugänglich zu machen, auch das Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer erfasst, wenn diese Nutzer in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden.Reale Folgen des Übersinnlichen
Wettbewerbsverstoß bei unwahrer Behauptung der Betriebszugehörigkeit zu den Stadtwerken
Angriff auf Patent durch benutzungsberechtigten Dritten nicht treuwidrig
„Trademarker“ als Marke nicht eintragungsfähig
Auch was die im vorliegenden Fall angemeldeten Waren „Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Broschüren, Magazine“ anbetrifft, so können diese entweder für einen „Trademarker“ (= Spezialisten für Markenrecht und Markenbewertung) bestimmt sein, oder aber als gedrucktes Medium Informationen vermitteln, welche die Beratung durch den „Trademarker“ ersetzen sollen.
Einfügen einer Marke in die Artikelbeschreibung bei Amazon
Die Internethandelsplattform Amazon funktioniert wie ein Warenkatalog, d.h. es gibt zu jedem Artikel nur eine Artikelbeschreibung und andere Verkäufer können sich bestehenden Angeboten anschließen. Allerdings kann jeder Anbieter des Artikels auch die Artikelbeschreibung ändern. Das LG Frankfurt entschied nun, dass in dem nachträglichen Einfügen einer Marke in ein Angebot, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, eine Behinderung der Mitbewerber liegt, da diese so Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden.
Auskunftsanspruch bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Für einen Auskunftsanspruch ist ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Urhebers notwendig und diese Rechtsverletzung muss ein gewerbliches Ausmaß erreichen.
Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ist in einem breiten öffentlichen Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Werke zu sehen oder unter besonderen Umständen im Angebot ein einzelnes urheberrechtliche geschütztes Werk herunterzuladen.
Das gewerbliche Ausmaß ist anhand des Wertes des angebotenen Werkes bzw. anhand der Veröffentlichung innerhalb der Verwertungsphase zu bewerten.

