Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Plagiatsvorwurf begründet Persönlichkeitsverletzung des Autors
Vergütungshöhe für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken an Hochschulen
Pressemitteilung Nr. 4/11 des OLG München zum Urteil vom 24.03.2011, Az.: 6 WG 12/09
Für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Unterricht und Forschung ist gemäß § 52a Urhebergesetz eine angemessene Vergütung an die jeweilige Verwertungsgesellschaft zu zahlen. Bereits seit Anfang 2008 sind in einem Gesamtvertrag die jeweiligen Vergütungsansprüche gegenüber Schulen geregelt. Ein dementsprechender Vertrag für Hochschulen bestand bislang jedoch nicht und konnte auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Hochschulen in allen 16 Bundesländern und der Verwertungsgesellschaft WORT erzielt werden.ICE: Bundesgerichtshof zum Zitat im Geschmacksmusterrecht
Pressemitteilung Nr. 57/2011 zum Urteil des BGH vom 07.04.2011, Az.: I ZR 56/09
Rechte aus einem Geschmacksmuster können gemäß § 40 Geschmacksmustergesetz unter anderem dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie dem Zwecke eines Zitats dienen. Allerdings setzt – so der Bundesgerichtshof – die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung voraus, dass das Muster als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden dient. Das ist nicht der Fall, wenn die Abbildung eines Geschmacksmusters lediglich einem Werbezweck dient.Arzneimittelwerbung mit Gewinnspiel ist rechtswidrig
Resozialisierungsinteresse verbietet individualisierende Berichterstattung
Wird in einem allgemein zugänglichen Internetarchiv ein Bericht veröffentlicht, welcher unter Nennung des Namens eines zu lebenslanger Haft Verurteilten, dessen Antrag auf Gewährung von Freigang zum Gegenstand hat, so hat der Betreiber der Datenbank derartige resozialisierungsgefährdende Beiträge umgehend zu löschen. In solch gelagerten Fällen geht das Anonymitäts- bzw. Resozialisierungsinteresse des betroffenen Verurteilten, dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit vor.
Hartplatzhelden triumphieren vor BGH
a) Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.
b) Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.
Werbung einer unabhängigen Kfz-Reparaturwerkstatt mit VW-Bildmarke ist unzulässig
Wirbt eine unabhängige Kfz-Reparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an VW-Fahrzeugen mit der Bildmarke eines bekannten Automobil-Herstellers („VW“), liegt hierin ein Markenverstoß. Die Beklagte kann sich auch nicht auf markenrechtliche Schutzrechtsschranken berufen, weil die Beklagte zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen "VW" oder "Volkswagen" zurückgreifen kann und nicht auf das Bildzeichen angewiesen ist. Das Urteil ist von entscheidender Bedeutung für die Praxis.
Wortmarke „Cajun“ ist hinreichend unterscheidungskräftig
Zwischen dem für Waren aus dem Automobilbereich angemeldeten Markenwort "Cajun" und der gleichlautenden Bezeichnung für französisch-stämmige Einwanderer bzw. deren Nachfahren in der Region Cajun Country (USA), besteht kein Zusammenhang, sodass der Verkehr zwischen beiden keine gedankliche Verknüpfung vornehmen wird. Daher ist die Wortmarke "Cajun" hinsichtlich der angemeldeten Waren hinreichend unterscheidungskräftig. Ein Freihaltungsbedürfnis besteht nicht.
Die Abbildung einer Fotomontage begründet keinen Gegendarstellungsanspruch
Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.03.2011, Az.: 14 U 186/10
Wird auf der Titelseite einer Illustrierten eine Fotomontage abgebildet, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung dahin, dass es sich um eine Fotomontage handelt, die ohne Einverständnis des Abgebildeten erstellt wurde. Die Fotomontage stellt keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung dar.

