Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

19. April 2011

Auslegung des § 52b UrhG im Hinblick auf elektronische Leseplätze in Universitätsbibliotheken

Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 16.03.2011, Az.: 2-06 O 378/10

Die Schrankenregelung des § 52 b UrhG enthält auch das Recht, ein digitales Vervielfältigungsstück herzustellen. Sonst würde die Bestimmung weitgehend leerlaufen. Die privilegierten Einrichtungen müssen in der Regel ein digitales Vervielfältigungsstück herstellen, um so die Zugänglichmachung überhaupt zu ermöglichen. Jedoch ist im Rahmen des § 52b UrhG eine öffentliche Zugänglichmachung nur dergestalt erlaubt, dass weitere Nutzungen wie Ausdrucken oder Speichern auf USB-Stick nicht möglich sind. Ein geschlossener Vertrag steht der Anwendung des § 52b UrhG entgegen.
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19. April 2011

Keinen Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten „auf Zuruf“

Beschluss des OLG Hamm vom 02.11.2010, Az.: I-4 W 119/10

Ein Antrag auf Sicherung von Verkehrsdaten, der darauf gerichtet ist, dass Verkehrsdaten bereits im Voraus mit Blick auf erst zukünftige, erwartete Rechtsverletzungen an Tonaufnahmen gesichert werden sollen, um so Löschungen prophylaktisch zu verhindern, ist unbegründet. Eine solche Art von Vorratsspeicherung ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Verkehrsdaten als Grundlage für ein späteres Gestattungsverfahren nach § 101 UrhG dienen sollen.
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14. April 2011

Zur Unterscheidungskraft der Bezeichnung „Flugplatz Speyer“

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 03.02.2011, Az.: 6 U 21/10

Ein Firmenschlagwort kann kennzeichenrechtlichen Schutz genießen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma handelt, welcher sowohl der Art nach, wie auch im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen als geeignet erscheint, um sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Dem Begriff "Flugplatz Speyer" kommt daher von Haus aus keine Unterscheidungskraft zugute. Insbesondere da dieser in erster Linie die Örtlichkeit oder die Einrichtung des Flugplatzes Speyer bezeichnet, anstatt als Hinweis auf die hinter der Einrichtung stehende Betriebsgesellschaft verstanden zu werden.
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14. April 2011

Gefahr der Marktabschottung durch tatsächliches Verhalten

Urteil des OLG Stuttgart vom 04.03.2010, Az.: 2 U 86/09

Der Markeninhaber, der sich auf die Verletzung seiner Markenrechte beruft, hat darzulegen und zu beweisen, dass es sich bei der von dem angeblichen Verletzer vertriebenen Markenwaren um Fälschungen handelt. Dem Markeninhaber trifft auch zunächst die volle Beweislast, wenn er behauptet, dass die Ware ohne seine Zustimmung  erstmalig im Inland oder sonst in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn er nicht nur durch vertragliche Absprachen mit seinen Vertriebspartnern  sondern auch durch tatsächliche Maßnahmen ein geschlossenes Vertriebssystem betreibt und hierdurch die Gefahr der Marktabschottung nationaler Märkte ensteht. Der Inanspruchgenommene und vermeintliche Markenverletzer muss daher in einem solchen Fall  der Marktabschottung zunächst nicht die Herkunft der Ware nachweisen.
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14. April 2011

Urheberrecht beim Vertrieb eines Filmwerks

Urteil des OLG Hamburg vom 11.08.2010, Az.: 5 U 18/08

Die Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen genießt als neues, eigenständiges Filmwerk Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Ein solches Filmwerk liegt vor, wenn die Zusammenstellung der Konzertschnitte duch Schnitt, thematische Gruppierung und gestalterische Elemente eine eigene erzählerische Struktur gewinnt und dadurch ein Gesamtfilm mit eigener Dramaturgie entsteht. Kein Urheberrechtsschutz würde bestehen, wenn die bereits bestehenden Konzertaufnahmen allein schlicht aneinander gereiht werden.
Der Hersteller eines solchen neuen Filmwerks kann damit die ohne seine Einwilligung vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung  von identischen Inhalten seines Filmwerks verbieten.
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14. April 2011

Umfang von Unterlassungserklärungen bei Filesharing

Beschluss des OLG Köln vom 11.11.2010, Az.: 6 W 157/10

Auch in Filesharing-Fällen kann die abgegebene Unterlassungserklärung weiter gefasst sein als die geforderte, solange nur der geltend gemachte Anspruch in vollem Umfang umfasst ist. Die Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung steht nicht deshalb in Zweifel, weil der Abgemahnte eine über die konkret beanstandete Verletzungshandlung hinausgehende Unterlassungserklärung abgibt, um weiteren kostspieligen Abmahnungen wegen kerngleicher Rechtsverstöße vorzubeugen.

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11. April 2011

Abmahnung mehrerer Gegner kann nur eine Angelegenheit für Anwalt sein

Urteil des BGH vom 01.03.2011, Az.: VI ZR 126/10

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung vorzugehen, so kann eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegen, wenn sich die für den Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag und den verantwortlichen Redakteur als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten.
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11. April 2011

Autobingooo-Software stellt keinen Eingriff in das urheberrechtliche Datenbankrecht von „autoscout24.de“ dar

Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.08.2010, Az.: 5 U 62/09

Eine Software, welche durch eine Eingabemaske automatisch sämtliche Autobörsen im Internet durchsucht, ohne, dass der Nutzer die einzelnen Seiten besucht, verstößt nicht gegen das Datenbankrecht von "autoscout24".de. Zwar handelt es sich bei den von "autoscout24.de" bereitgestellten Informationen um eine Datenbank. Jedoch wird von den Nutzern kein wesentlicher Teil derselben entnommen. Auch eine wettbewerbswidrige Behinderung ist nicht gegeben.
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11. April 2011

AnyDVD: Zur Zulässigkeit von Verweisen (Hyperlinks) im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit

Urteil des BGH vom 14.10.2010, Az.: I ZR 191/08

Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
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