Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

23. November 2010

Kein Recht auf Videoaufzeichnung von öffentlichen Sitzungen

Beschluss des OVG Saarlouis vom 30.08.2010, Az.: 3 B 203/10 Das in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährte Grundrecht der Rundfunkfreiheit gibt einer privaten Rundfunkveranstalterin nicht das Recht öffentliche Sitzungen eines Stadt- oder Gemeinderats generell mittels Videoaufzeichnung zum ausschließlichen Zweck der Berichterstattung aufzeichnen zu dürfen. Ihr steht lediglich ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ihres Antrages zu. Besteht eine gesetzliche Anordnung, dass eine Sitzung oder Verhandlung von Staats- oder Verfassungsorganen öffentlich ist, kann dies nicht mit einer Anordnung von Medienöffentlichkeit gleichgesetzt werden, sondern es genügt die Herstellung einer Saalöffentlichkeit.
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23. November 2010

Schadensersatz für Fotos bei einfachem Nutzungsrecht

Urteil des LG Kassel vom 04.11.2010, Az.: 1 O 772/10 Hat eine Firma die einfachen Nutzungsrechte an Lichtbildwerken, ist bei der Ermittlung der Höhe des Schadensersatzanspruchs des Urhebers im Rahmen der Lizenzanalogie nicht auf die MFM-Empfehlung zurückzugreifen, wenn der Urheber einen Lizenzvertrag mit der Firma bezüglich der betroffenen Bilder abgeschlossen hat und dies zeitnah zur Verletzungshandlung des Dritten geschah. In einem solchen Fall kann die zwischen dem Urheber und der Firma konkret vereinbarte Vergütung bezüglich der betroffenen Bilder herangezogen werden. Damit der Urheber zusätzlich zum Schadensersatzanspruch einen Zuschlag wegen Unterlassens des Bildquellennachweises verlangen kann, muss er von seinem Urheberbezeichnungsrecht Gebrauch gemacht haben.
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22. November 2010

La modernización de un edificio con derechos de autor

Sentencia del OLG Stuttgart (Tribunal Regional Superior Stuttgart) del 06/10/2010, ref.: 4 U 106/10

Durante la modificación de un edificio protegido por los derechos de autor, el interés en la modernización prima sobre el interés del autor por mantener el edificio sin modificar. Aún así, la modificación ha de incluir la naturaleza y el alcance de la estructura protegida asi como el resto de los efectos protegidos por los derechos de autor, sin embargo, el plazo de protección expirará con antelación. Cualquier alternativa de planificación y sus posibles costes se tendrán tan poco en cuenta como los intereses generales y públicos.
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22. November 2010

Modernization of a copyrighted building

Judgement of the OLG Stuttgart (Higher Regional Court Stuttgart) of 06/10/2010, Az: 4 U 106/10

During modification of a copyrighted building, the interest in the modernization outweighed the interest of the author of an unmodified maintenance of the building. Balancing of interests, the modification should include the nature and scope of the protected structure and the remaining protective effect of the relevant copyright law, which, however, reduces the expiry of the protection time. Any possible planning alternatives and their costs implications should not be really taken into account as general and public interests.
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22. November 2010

Modernisierung eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes

Urteil des OLG Stuttgart vom 06.10.2010, Az.: 4 U 106/10 Bei Umbau eines urheberrechtlich geschützten Bauwerkes überwiegt das Interesse an der Modernisierung das Interesse des Urhebers an einer unveränderten Erhaltung des Bauwerkes . In die Abwägung wird neben der Art und des Umfangs der Änderung an dem geschützten Bauwerk auch die noch verbleibende Schutzwirkung des jeweiligen Urheberrechts mit einbezogen, welche sich jedoch zum Ablauf der Schutzdauer verringert. Auch sind etwaige Planungsalternativen und deren Kosten ebenso wenig zu berücksichtigen wie allgemeine und öffentliche Interessen.
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19. November 2010

Verbot von entgeltlichen Pokerspielen im Internet

Beschluss des VG Wiesbaden vom 12.08.2010; Az.: 5 L 142/10.WI Öffentliches Glücksspiel darf in Deutschland ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde weder veranstaltet noch vermittelt werden. Da Pokern nach allgemein herrschender Auffassung als Glücksspiel anzusehen ist, ist das Veranstalten von entgeltlichen Pokerspielen im Internet verboten und fällt in den Anwendungsbereich des Glückspielstaatsvertrages und der Landesglückspielgesetze. Wie eine entsprechende Untersagungsverfügung im Einzelnen umgesetzt werden muss, bleibt dem Betroffenen selbst überlassen.
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19. November 2010

Zum Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags nach § 312 BGB

Urteil des BGH vom 15.04.2010, Az.: III ZR 218/09

Es liegt keine "vorhergehende Bestellung" im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB vor, wenn das in der "Haustürsituation" unterbreitete und zum Vertragsschluss führende Angebot des Unternehmers von dem Gegenstand der Einladung des Verbrauchers nicht unerheblich abweicht und dieser damit vorher weder gerechnet hat noch rechnen musste. Die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin empfangene Leistungen des Unternehmers schuldet, richtet sich nicht nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt, sondern nach dem objektiven Wert dieser Leistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt.
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19. November 2010

Wirksames Hausverbot gegenüber GEZ-Angestellten

Urteil des AG Bremen-Blumenthal vom 23.08.2010, Az.: 42 C 43/10 Grundstückseigentümer dürfen GEZ-Mitarbeiter vom unangemeldeten  und ungenehmigten Betreten des Grundstücks abhalten und ihnen gegenüber ein Hausverbot erteilen, sofern dies dem Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren bzw. der Einholung hierzu erforderlicher Informationen dienen soll. Der GEZ stehen weitere als im Rundfunkstaatsvertrag normierte Auskunftsansprüche nicht zu. Bei Verletzung des Hausverbots besteht für den Eigentümer die Gefahr des Eingriffs in die geschützte Privatsphäre.
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19. November 2010

Werbung mit „Jahreswagen“ bei vorheriger gewerblicher Nutzung wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Oldenburg vom 16.09.2010, Az.: 1 U 75/10

Die Werbung für einen Pkw mit der Bezeichnung "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)"ist wettbewerbswidrig und damit irreführend, wenn der Händler nicht darauf hinweist, dass das Fahrzeug zuvor in einer gewerblich genutzen Fahrzeugflotte als Mietwagen eingesetzt worden war. Der Durchschnittsverbraucher versteht unter dem Begriff "Jahreswagen" einen "jungen" Gebrauchtwagen aus erster Hand, der sich hinsichtlich seines Alters von einem Neufahrzeug im wesentlichen lediglich durch die einjährige Nutzung seit der Erstzulassung unterscheidet.
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18. November 2010

Fotografieren von Schlössern in Berlin und Brandenburg erlaubt

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 18.02.2010, Az.: 5 U 13/09 Eine als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtete Schlösserverwaltung, die zum Zwecke der Erhaltung und Pflege der Schlösser für die Öffentlichkeit gegründet wurde, kann das Fotografieren der Schlösser von außen zu gewerblichen Zwecken nicht verbieten. Schon aus dem Eigentum an den Schlössern ergibt sich kein die gewerbliche Nutzung durch Dritte ausschließendes Recht. Dieses könnte sich nur aus einem der Stiftung nicht zustehenden Immaterialgüterrecht ergeben. Auch ist das Eigentumsrecht der Verwaltung aufgrund des Stiftungszweckes eingeschränkt.
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