Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Haftung bei Werbepartnerprogramm
Unternehmen, die an einem Werbepartnerprogramm teilnehmen, indem sie für andere Unternehmen auf ihrer Webseite einen Link bereithalten, der auf das Angebot des Werbepartners führt, werden dann als Beauftragte dieses Werbepartners im Sinne von § 14 Abs. 7 MarkenG tätig, wenn sie für jeden Besucher, der über diesen Link zum Werbepartner gelangt und dort einen Vertrag abeschließt, eine Provision erhalten. Die Haftung des Werbepartners nach § 14 Abs. 7 MarkenG beschränkt sich auf die bestimmte, zum Partnerprogramm angemeldete Webseite.
Löst die verwendete Methode eine Lizenzgebühr aus?
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Lizenzgebühr erstreckt sich im vorliegenden Fall anteilig auf alle unter Verwertung der Vertragsschutzrechte in Verkehr gebrachten Vertragsanlagen. Der Lizenzvertrag schafft damit eine sichere Grundlage für die Benutzung des Patents. Anknüpfungspunkt ist die Bestimmung einer Verbrennungsanlage zur Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Ob die verwendete Methode, die Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist, der erfindungsgemäßen entspricht, muss noch festgestellt werden.
CD-Kopien sind weiterhin nicht verboten
Übertragung des Persönlichkeitsrechts
Kundenrückgewinnung durch Call-Center zulässig
Es kann dem Anbieter von Telekommunkikationsleistungen nicht untersagt werden, Informationen eines Mitbewerbers über ehemalige Kunden des Unternehmens dazu zu verwenden, diesen im Interesse der Kundenrückgewinnung ein neues Angebot zu unterbreiten.
Urheberrechtsschutz für Werbeslogan?
Werbetexte sind nicht vom Schutz des Urheberrechts umfasst, wenn sie nicht über die bloße Anpreisung und den werbemäßigen Imperativ hinausgehen. Weisen die Werbeaussagen hingegen eine individuelle Prägung durch den Werbenden auf, so ist die für das Urheberrecht erforderliche Schöpfungs- bzw. Gestaltungshöhe erreicht. Auch über die technische Realisierung der Webseitengestaltung kann die erforderliche Gestaltungshöge erreicht werden, beispielsweise durch gezielte Anordnung von Schlüsselworten, um in Suchmaschinen Spitzenplätze zu erzielen. Der Antragsteller wurde durch unsere Kanzlei vertreten; das Urteil wurde darüber hinaus auch in der Ausgabe 02/2010 der Zeitschrift MMR (MultiMedia und Recht) veröffentlicht.
Enlaces visuales pueden infringir contra los derechos de personalidad
Popularität schließt Anonymitätsschutz in Medien nicht aus
Ein populärer 16jähriger Nachwuchskünstler muss nicht jede Form der Berichterstattung durch die Medien dulden. Vorliegend war zwischen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit an einer relativ bedeutungslosen Sachbeschädigung durch den Künstler einerseits und seinem Persönlichkeitsrecht andererseits abzuwägen. Bekanntheit an sich begründet noch kein normativ schutzwürdiges Interesse der Öffentlichkeit an umfassender Berichterstattung privater Vorgänge, die der Betroffene selbst nicht öffentlich gemacht hat. Die Tatsache, dass er noch minderjährig war, ist dabei besonders zu würdigen.
Doppelte Schriftformklauseln in AGB unwirksam
In AGBs enthaltene doppelte Schriftformklauseln, die die Schriftform nicht nur für Vertragsveränderungen sondern auch für Änderungen der Schriftform an sich vorschreibt, sind unwirksam. Sie erwecken zu Unrecht den Eindruck, dass sie nicht durch eine die Schriftform nicht eingehaltene Vereinbarung abbedungen werden können. Das verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede, da diese doppelte Schriftformklauseln dazu dienen, Individualvereinbarungen zu unterlaufen.

