Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Wettbewerbliche Eigenleistung bei Mitveranstaltern
Im Rahmen gut informierter Verkehrskreise, wie den untereinander gut vernetzten Fans historischen Rennsports, ist die Schwelle der Rufausbeutung als höher anzusehen. Bei zwei unterschiedlichen aber ähnlichen Veranstaltungen muss die Identität des Veranstalters nicht explizit hervorgehoben werden. Eine erkennbare Differenzierung ist ausreichend um eine Täuschung zu vermeiden.
Wortmarke ohne eigene Identifikationswirkung nicht eintragungsfähig
Anspruch auf Auskunftserteilung
Freie Fahrt für 2-Zeichen-Domains
Marke „Jugendherberge“ nach 11 Jahren gelöscht
Verfassungsbeschwerde gegen gesetzlich bestehende Altersverifikationspflicht abgelehnt
Beschlüsse des BVerfG vom 24.09.2009, Az.: 1 BvR 1231/04, 1 BvR 710/05, 1 BvR 1184/08
Anbieter von pornographischen Inhalten haben gemäß § 184d StGB durch technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die pornographischen Inhalte Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind. Die Altersverifikationspflicht ist nicht bereits deswegen ungeeignet, Minderjährige vor den negativen Einflüssen pornographischer Inhalte zu schützen, weil pornographische Inhalte im Internet auch frei verfügbar sind. Ein Gesetz ist bereits dann geeignet, den von ihm angestrebten Zweck zu erreichen, wenn die Zweckerreichung wenigstens gefördert wird.Dreinahtschlauchfolienbeutel: „Die patentierbare Erfindung“
Urteil des BGH vom 30.07.2009, Az.: Xa ZR 22/06
Bei der Bestimmung des technischen Problems der Erfindung sind Vorgaben, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält, mit einzubeziehen, sie sind nicht der Problemlösung, sondern dem Problem selbst zuzurechnen. Hilfskriterien können lediglich im Einzelfall Anlass geben, bekannte Lösungen besonders kritisch darauf zu überprüfen, ob sie vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachwissens hinreichende Anhaltspunkte für ein Naheliegen der Erfindung bieten und nicht erst aus Expost-Sicht eine zur Erfindung führende Anregung zu enthalten scheinen.Blutspendedienst – Werbung für Aufwandsentschädigung verstößt nicht gegen Werbeverbot
Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: I ZR 117/07
Der bloße Hinweis in der Werbung eines Blutspendedienstes, dass den Spendern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann, die sich am unmittelbaren Aufwand orientiert (§ 10 Satz 2 Transfusionsgesetz), verstößt nicht gegen das Werbeverbot nach § 7 Abs. 3 HWG.„Ich fühle mich von ihm betrogen“ als zulässige Meinungsäußerung
Die im Rahmen einer Berichterstattung über einen Bau-Prozess wiedergegebene Äußerung eines Beteiligten "Ich ... fühle mich von ihm betrogen..." stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar und ist als solche vom anderen Beteiligten hinzunehmen. Auch dass sich die Äußerung im konkreten Fall auf einen Gewerbetrieb bezieht, der Schutz nach § 823 I BGB genießt, steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen, es handelt sich vielmehr noch um zulässige Gewerbekritik.

