Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
„Kranhäuser“ – Miturheberschaft mehrerer Architekten
a) Sind auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste mehrere Personen in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, werden sie gemäß § 10 Abs. 1 UrhG - auch im Verhältnis zueinander - bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes angesehen.
b) Bereits ein geringfügiger eigenschöpferischer Beitrag zu einem gemeinsam geschaffenen Werk, der sich nicht gesondert verwerten lässt, begründet nach § 8 Abs. 1 UrhG die Miturheberschaft.
DeguSmiles&more: Keine Prämien für den Bezug von Medizinprodukten
Das Ausloben und Gewähren von Prämien für den Bezug von Medizinprodukten stellt beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 HWG eine produktbezogene und daher nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a, § 7 HWG verbotene Werbung dar unabhängig davon, ob die für die Gewährung der Prämien erforderlichen Prämienpunkte allein für genau benannte Medizinprodukte, für eine nicht näher eingegrenzte Vielzahl von Medizinprodukten oder sogar für das gesamte, neben Medizinprodukten auch andere Produkte umfassende Sortiment angekündigt wird.
TÜV, Dekra, KÜS: Womit darf geworben werden?
Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 76/09
Die Durchführung einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist nach Auflösung des TÜV Monopols im Jahre 1989 auch durch andere anerkannte Prüforganisationen möglich. Eine Werkstatt, die eine angebotene Hauptuntersuchung lediglich mit dem Begriff "TÜV" bewirbt, handelt dann nicht wettbewerbswidrig irreführend, wenn die Hauptuntersuchung auch durch einen TÜV-Mitarbeiter durchgeführt wird.Ausschließlich nationales Glücksspiel
Die Regelung eines Mitgliedstaates ist mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar, in der einem Wirtschaftsteilnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, untersagt wird, im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates Glücksspiele über das Internet anzubieten. Die Rechtmäßigkeit ist keine hinreichende Garantie, die die nationalen Verbraucher vor Gefahren wie Betrug schützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wirtschaftsteilnehmer eine Stellung inne hat, die ihm ermöglicht, den Ausgang bestimmter Glücksspiele zu beeinflussen.
Google Books: „Dem Ziel ein großes Stück näher“
Einräumung von Nutzungsrechten durch die GEMA
Suchmaschinen und Links mit verletzenden Inhalten
Auch Hoheitsträger können wettbewerbswidrig handeln
Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 176/06
Ein Hoheitsträger, der einerseits Prüfungen abnimmt und andererseits auf erwerbswirtschaftlicher Grundlage Lehrgänge zu deren Vorbereitung anbietet, handelt unter dem Gesichtspunkt der missbräuchlichen Ausnutzung einer amtlichen Stellung wettbewerbswidrig, wenn er gegenüber einem Prüfungsbewerber, den er über sein eigenes Leistungsangebot informiert und der sich daraufhin nach Konkurrenzangeboten erkundigt, erklärt, er wisse von keinen weiteren Angeboten, obwohl ihn der private Wettbewerber über sein Angebot informiert hat. Auf die Unwissenheit des jeweiligen Mitarbeiters kann sich der Hoheitsträger nicht stützen.
Obstland: Eintragungsfähige Marke oder fehlende Unterscheidungskraft
Beschluss des BPatG vom 31.08.2009, Az.: 28 W (pat) 134/08
Unterscheidungskräftig im Sinne des § 8 MarkenG ist eine Marke dann, wenn die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu anderen Unternehmen wahrgenommen werden und damit eine eindeutige betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Die Bezeichnung "Obstland" ist jedoch eine allgemeine geografische Angabe, mit der lediglich auf die Herkunft der Waren aus einer Region hingewiesen wird und somit wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist.
