Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Ein gewöhnlicher Schlüssel
Ein aus unterschiedlichen Profilteilen bestehender Schlüssel, mit dem Schließzylinder und Schließanlagen geschlossen werden können, ist in dieser Form nicht patentfähig, da das Patent auf keiner erfinderischen Tätigkeit beruht. Zwar führt die spezielle Anordnung von Profilteilen sowie die Aufweisung von mindestens zweifacher Schreiblinienbreite zu einer verbesserten Lesbarkeit bei der Identifikation des Schlüssels. Der Fachwelt sind diese Möglichkeiten bekannt. Die vorgestellte Kombination entspricht daher nur einer willkürlichen Auswahl.
Der Spion aus der Luft: Zum Recht am eigenen Bild
Pressemitteilung Nr. 44/09 des AG München zum Urteil vom 19.08.2009, Az.: 161 C 3130/09
Grundsätzlich schützt das Recht am eigenen Bild jeden Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung des eigenen Bildnisses, dazu zählen auch Luftaufnahmen des eigenen Grundstücks. Ist die Aufnahme jedoch nicht einer bestimmten Adresse zuzuordnen und zudem der Einzelne als Person nicht zu identifizieren, wird das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht verletzt.Gewinnspielvermittlung durch automatisierte Masseneintragungen unzulässig
Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09
Unsere Mandantschaft veranstaltete auf ihrer Webseite ein Gewinnspiel, bei welchem massenhaft automatisierte Eintragungen von Gewinnspielvermittlern vorgenommen wurden, welche einerseits die Werbemöglichkeiten unserer Mandandtschaft beeinträchtigten und zudem Beschwerde-E-Mails der angeblich Angemeldeten zur Folge hatte. Mit aktuellem Beschluss entschied das Landgericht Hamburg, dass die automatisierte Teilnahme durch mehrere tausend Einträge an einem Tag unzulässig war und sprach gegenüber dem Gewinnspielvermittler ein entsprechendes Verbot aus.0,00 Grundgebühr – Umsonst telefonieren?
Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 14/07
Die Blickfangwerbung eines Telekommunkationsanbieters einen scheinbar kostenlosen Telekommunikationsvertrag anzubieten und lediglich im "Kleingedruckten" auf weitere folgende Kosten hinzuweisen, verstößt gegen die Preisangabenverordnung und ist somit irreführend und damit wettbewerbswidrig.Übertragung und Übernahme von Nutzungsrechten
Urteil des LG Kiel vom 23.07.2009, Az.: 4 O 145/08
Im Urheberrecht ist zwischen der Übertragung von Rechten (§ 34 UrhG) und der weiteren Einräumung von Rechten (§ 35 UrhG) zu unterscheiden. Werden die Rechte übertragen, so scheiden sie aus dem Vermögen des Inhabers aus und gehen in das Vermögen des Erwerbenden über. Bei der Einräumung weiterer Nutzungsrechte bleibt das Nutzungsrecht des Inhabers dagegen bestehen, so dass sich der Bestand der Nutzungsrechte und die Zahl der Lizenznehmer mehren.Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im „gewerblichen Ausmaß“
Beschluss des LG Kiel vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09
Der einmalige Download eines einzigen Musikalbums ist nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen und begründet somit keinen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 und 2 UrhG. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt auch keine grundrechtsverletzende "Rasterfahndung", wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichen Ausmaß verletzt haben könnte.Eintragbarkeit beschreibender Markennamen
Dies gilt auch für bislang nicht beschreibend verwendete Worte und Neukreationen, sofern deren Wortbausteien selbst schutzunfähig sind.
Widerruf der Beschwerderücknahme
Beschluss des BPatG vom 15.09.2009, Az.: 33 W (pat) 78/07
Als rechtsgestaltende Prozesshandlung ist die Beschwerderücknahme schriftlich zu erklären. Dem Schriftformerfordernis genügt die erfolgreiche Übermittlung eines unterzeichneten Schriftsatzes per Telefax. Für die Wirksamkeit der Prozesshandlung ist die Nachreichung des Schriftsatzes im Original nicht erforderlich.Betriebsbeobachtung – Systematische Überwachung eines Mitbewerbers
Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine nach § 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen.

