Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Keine anprangernde Veröffentlichung von Urteilen
Die Veröffentlichung eines Urteils verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des dortigen Klägers, wenn sie hauptsächlich zur Anprangerung als Unterlegenem erfolgt. Die Störerhaftung für von Kunden eingestellte Seiteninhalte eines Host-Providers ist nicht grenzenlos. Erfährt der Provider jedoch von der beanstandeten Veröffentlichung, muss er auf die Löschung hinwirken. Zudem ist es ihm technisch leicht möglich, durch eine Firewall oder einen Proxyserver ohne größeren Aufwand den Abruf bestimmter Seiten zu verhindern.
Über die Verantwortung für die Teilnahme an Kartellen
Übersendet die Europäische Kommission eine Mitteilung über Beschwerdepunkte bezüglich eines Kartells zur Preisfestsetzung für Selbstdurchschreibepapier, müssen darin alle wesentlichen Tatsachen, auf die sich zu dem Verfahrensstadium gestützt wird, aufgeführt werden. Wird beabsichtigt eine Sanktion wegen eines Wettbewerbverstoßes zu verhängen, müssen der vorgeworfene Sachverhalt, dessen Einstufung und die herangezogenen Beweismittel genannt werden. Soll laut Mitteilung die Verantwortung für eine hundertprozentige Tochtergesellschaft zugerechnet werden, ist nicht ersichtlich, dass auch eine eigene, unmittelbare Beteiligung in Frage kommt. Durch diese Verletzung der Verteidigungsrechte ist die ergangene Entscheidung dahin gehend aufzuheben.
Werbeverbot für Tabakkonzerne
Werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als „Maßhemd“ und „maßgeschneiderte Hemden“ im Internet
Beschluss des KG Berlin vom 11.08.2009, Az.: 5 W 88/09
Die werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" bei über das Internet zu beziehenden Angeboten ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn der Verbraucher unter diversen Stoffen, Schnitten, Farbkombinationen usw. wählen und er weiterhin eine Vielzahl seiner individuellen Körpergröße (Halsumfang, Brustumfang, Bauchumfang usw.) vorgeben kann. Die werbende Bezeichnung derart maßkonfektionierter Bekleidung als "maßgeschneiderte Hemden" ist hingegen irreführend.Anspruch eines Journalisten auf Informationszugang bei unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand
Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 7 L 676/09.F
Jeder hat nach Maßgabe des § 1 S. 1 Informationsgesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Liegt der Umfang der angeforderten Aktenbestände jedoch bei ca. 10.000 Seiten und enthalten diese zudem in nicht nur unwesentlichem Ausmaß Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, muss der Informationsanspruch Dritter gegenüber dem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand bei der Aktenbearbeitung durch z.B. notwendige Schwärzung, zurücktreten.Versäumte Prioritätsfristen beim Bundespatentamt
Beschluss des BPatG vom 03.08.2009, Az.: 27 W (pat) 75/09
Nach § 91 Abs. 1 MarkenG kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, sofern ein Verfahrensbeteiligter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Wiedereinsetzung muß innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses beantragt werden. Ein Jahr nach Ablauf der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt und die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden.Fotos eines „U-Bahn-Schlägers“
Keine Haftung bei Abwesenheit
Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag
Pressemitteilung des BGH vom 16.09.2009, Az.: VIII ZR 243/08
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die erfolgte Nutzung zu leisten hat.
