Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

21. August 2009

50 Cent-Tombola rechtswidrig

Beschluss des VG Düsseldorf vom 16.07.2009, Az.: 27 L 415/09

Eine Online-Tombola stellt auch dann ein verbotenes Glücksspiel dar, wenn die Lose nur 50 Cent kosten. Zwar wird die Erheblichkeitsschwelle von 50 Cent pro Teilnahme an Glücksspielen bei Kauf eines Loses nicht überschritten; es ist jedoch darauf abzustellen, dass Teilnehmer an der Tombola mehrere Lose kaufen, um ihre Gewinnchancen zu erhöhen. Folglich wird im Regelfall der Betrag von einem halben Euro und damit die Erheblichkeitsgrenze überschritten.
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21. August 2009

Versandkostenangabe nach Einleitung der Bestellung nicht ausreichend

Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2009, Az.: 4 U 73/09

Wenn in Online-Shops die Versandkosten zwar vor Abschluss der Bestellung aber erst nach Beginn des Bestellvorganges dem Verbraucher angezeigt werden, erfüllt das nicht das Gebot der Preiswahrheit und -klarheit. Der Verkäufer muss vor Beginn des Bestellvorganges über die genauen Versandkosten informiert werden, auch wenn er sich nach Einleitung der Bestellung noch nicht rechtlich gebunden hat. Das Darstellen abstrakter gestaffelter Preise nach Kubikmeter der Ware im Vorfeld der Bestellung ist nicht ausreichend, da der Kunde nicht verlässlich daraus die Preise kalkulieren und ableiten kann.
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20. August 2009

Einstweilige Verfügung: Zu langes Zuwarten dringlichkeitsschädlich

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.03.2009; Az.: 3 U 159/08

Weist ein Werbemittel mehrere Wettbewerbsverstöße auf, so ist ein mehrwöchiges Zuwarten im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Fertigstellung eines Gutachtens bezüglich des ersten Verstoßes für den zweiten Verstoß dringlichkeitsschädlich, wenn für diesen kein weiterer Ermittlungsbedarf mehr besteht. Vielmehr muss dann in getrennten Verfahren gegen beide Verstöße nacheinander vorgegangen werden. Ansonsten setzt sich der Antragssteller dem Risiko aus, dass es ihm nicht dringend mit der Angelegenheit sei und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abzulehnen ist.
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19. August 2009

Gewinnherausgabe wegen nicht erkennbar entgeltlichen Datenbankdienstleistungen

Urteil des LG Hanau vom 17.09.2008, Az.: 1 O 569/08 Der Beklagte hat durch diverse Online-Serviceleistungen zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern vorsätzlich einen Gewinn erzielt. Dieser ist herauszugeben, § 10 UWG. Die Preise für die Aufnahme in die Datenbank waren nicht deutlich erkennbar und unmissverständlich. Vielmehr erwarteten die Abnehmer keine entgeltliche Dienstleistung. Ein kleines Sternchen, mit dem auf einen am untersten Seitenrand befindlichen Text verwiesen wurde, war insbesondere deshalb nicht ausreichend, weil dies bezügliche Unterlassungserklärungen bereits in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten des Beklagten abgegeben wurden.
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19. August 2009

Impressumspflicht für Betreiber von Internetportalen bei gewerblichen Kleinanzeigen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az.: 6 U 139/08

Den Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen trifft die Verpflichtung, dass dort inserierende gewerbliche Anbieter ihren Namen und ihre Anschrift angeben. An die hierfür erforderlichen Maßnahmen ist jedoch kein allzu hoher Maßstab zu setzen. Es kann bereits genügen, den Anbieter vor Abgabe seiner Anzeige auf die Impressumspflicht hinzuweisen, um nicht gegen die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht zu verstoßen.
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19. August 2009

Kommerzielle documenta-Kunstführungen Dritter untersagt

Urteil des LG Kassel vom 07.11.2008, Az.: 12 O 4157/07

Die Veranstalterin der weltbekannten documenta-Kunstausstellung hat einem Reiseveranstalter für Studienreisen verboten kommerzielle Kunstführungen durchzuführen. Soweit ein rechtlich geschütztes Interesse dieses Vorgehen rechtfertigt stellt es weder unlauteren Wettbewerb noch Diskriminierung oder Marktmissbrauch dar. Zur Wissensvermittlung erarbeitete die Veranstalterin der documenta ein künstlerisch eigenständiges Konzept, wodurch die Ausstellung zu einem eigenständigen Werk wurde. Als Urheberin steht ihr zudem ein ausschließliches Verbreitungs- und Ausstellungsrecht zu.
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18. August 2009

900 € – Gutschein für Treppenlifte wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 29.01.2009, Az.: 4 U 154/08

Der beklagte Händler von Treppenliften hatte Verbrauchern 900 € - Gutscheine durch ein Werbeschreiben zugestellt. Dabei verstieß er gegen altes und neues Wettbewerbsrecht. Über den Einlösewert hinaus sind auch Richtwerte des zu erwartenden Grundkaufpreises zur klaren und eindeutigen Einschätzung des Preisnachlasses anzugeben. Um dem Transparenzgebot zu entsprechen sind zudem die vom Gutschein abgedeckten Waren- und Dienstleistungskäufe samt Mindesteinkaufswert und Einlösezeitraum anzugeben.
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18. August 2009

Theaterstück „Kinski – Wie ein Tier in einem Zoo“ verstößt gegen das Urheberrecht

Urteil des LG Köln vom 31.07.2009, Az.: 6 U 52/09

Die vorgenannte bundesweite Theaterinszenierung bestand zu ca. 1/3 aus übernommenen Text- und Interviewpassagen Klaus Kinski's. Diese waren mit dem übrigen Text verwoben. Der Schutzbereich des Zitatrechts war nicht eröffnet. Das Gericht stellte fest, dass die in Wechselwirkung stehende Individualität des älteren Werkes und Selbständigkeit des neuen Werkes das ursprüngliche Werk durch eigenschöpferische Züge nicht verblassen lassen. Den Erben Klaus Kinski's steht gegen die beklagten Betreiber und Aufführer des Theaterstücks sowohl ein Schadensersatz- als auch Unterlassungsanspruch zu.
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18. August 2009

Domainverpächter von Focus Online haftet nicht

Urteil des BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 210/08

Ein Beitrag des Nachrichtenmagazins Focus Online verletzte den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Verpächter der Domain focus.de haftet weder als Täter noch als Störer für Inhalte des Pächters der gegenständlichen Domain, soweit es die Grenzen der zumutbaren Prüfungspflichten übersteigt. Nach eingegangenen Hinweisen müsse der Domaininhaber jedoch die Beiträge unterbinden und Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommen kann.
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17. August 2009

Metoprolol-Verpackung

Urteil des BGH vom 05.02.2009, Az.: I ZR 124/07

Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels können im Rahmen der weiteren Angaben i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 4 AMG einzelne Anwendungsgebiete angegeben werden. Dabei können statt der im Zulassungsbescheid gebrauchten Fachbegriffe im selben Sinne gebräuchliche umgangssprachliche Begriffe verwendet werden.
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