Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

25. November 2019 Top-Urteil

Der Goldfarbton des Goldhasen ist eine Benutzungsfarbmarke

AdGoldene Lindt-Osterhasen nebeneinander
Urteil des LG München I vom 15.10.2019, Az.: 33 O 13884/18

Die goldene Verpackung des Schokoladenhasen verfüge aufgrund der Benutzung im geschäftlichen Verkehr und jahrelanger intensiver Bewerbung über eine gesteigerte hohe Kennzeichnungskraft. Eine markenmäßige Verwendung des Zeichens – das heißt des Farbtons – wurde insofern bejaht.

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25. November 2019

Umpacken importierter Arzneimittel widerrechtlich

AdobeStTabletten in Verpackung vor Wasserglas
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 11.10.2019, Az.: 6 U 142/19

Ein Medikamenten-Importeur packte, nachdem er pflichtmäßig einen deutschen Beipackzettel beigelegt hatte, die importierten Medikamente in neue Verpackungen mit neuen Sicherheitsmerkmalen um. Die Inhaberin der Markenrechte an dem Medikament untersagte dies, da sie auch die Rechte an der Originalverpackung hält. Das Gericht bestätigte, dass das Umpacken gegen die Markenrechte der Klägerin verstößt und stellte auch fest, dass ein derartiges Umpacken nicht von der EU-Fälschungsschutzrichtlinie gefordert wird.

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25. November 2019

Verkauf von Backwaren an Sonntag nicht wettbewerbswidrig

AdobeSOrdner über Gaststättenrecht neben goldener Waage
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 17.10.2019, Az.: I ZR 44/19

An zwei Sonntagen hatte ein Backwarenvertreiber in zwei seiner Filialen Brote und unbelegte Brötchen verkauft, was die Klägerin als wettbewerbswidrig erachtete, da es gegen das Ladenschlussgesetz verstoße. Diese Ansicht lehnte das Gericht ab, da sich in den Filialen auch Cafés befinden, weshalb es sich um ein Gaststättengewerbe handelt. Die Brote und Brötchen dürfen somit gemäß des Gaststättengesetzes auch an Sonntagen im Straßenverkauf abgegeben werden. Nach Art und Menge durfte der Verkäufer der Waren auch davon ausgehen, dass diese zum alsbaldigen Verzehr genutzt wurden.

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21. November 2019 Kommentar

Raiffeisen Schweiz gewinnt Streit um Typodomain – Infineon AG scheitert schon an Verfahrenssprache

Schiefertafel mit der Aufschrift „Do you speak English?"
Kommentar zu den UDRP-Verfahren WIPO Case DCH2019-0011 vom 24.09.2019 und NAF Claim No. FA1909001860700

In zwei ähnlich gelagerten Fällen wurde jeweils die Verfahrenssprache zu einem zentralen Thema der Entscheidung. Während die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft jedoch die Domain vor der WIPO erstritt, zog die Infineon AG vor dem National Arbitration Forum (vorerst) den Kürzeren. Ihr Antrag, das Verfahren um die Domains und auf Englisch durchzuführen, wurde abgelehnt, weil nicht sichergestellt werden konnte, dass der Gegner überhaupt des Englischen mächtig ist.

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20. November 2019

Kein automatischer Verlust des Widerrufsrechts bei Klick auf Button

Tastatur mit blauer Taste auf der Widerrufsrecht geschrieben steht
Pressemitteilung zum Urteil des LG Köln vom 21.05.2019, Az.: 31 O 372/17

Bei Videos oder Filmen, die im Google Play Store gekauft werden können besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn man das Produkt jedoch vor dieser zweiwöchigen Frist nutzen wollte, konnte man durch das Klicken auf die Schaltfläche "Kaufen" sein Widerrufsrecht verlieren, was Google nur mit einem kleinen Hinweis neben der Schaltfläche erklärte. Dies verglich das Gericht mit einer Voreinstellung, wie etwa einem vorangekreuzten Kästchen, was die Kunden nicht ausreichend über den Verlust ihres Widerrufsrechts aufklärt und damit rechtswidrig ist. Außerdem muss der Kunde ausdrücklich zustimmen, was durch einen schnellen Klick nicht erfüllt ist. Somit muss Google seine Kunden genauer aufklären und darf die bisherige Praxis nicht fortsetzen.

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11. November 2019

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von im Schuljahrbuch veröffentlichten Bildern

Recht am eigenen Bild
Pressemitteilung zum Urteil des VG Koblenz vom 06.09.2019, Az.: 5 K 101/19.KO

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Lehrer kein Anspruch auf Beseitigung seines Fotos aus einem Jahrbuch zusteht. Dadurch, dass der Lehrer sich ablichten hat lassen, hat er konkludent seine Einwilligung erklärt. Er könne sich außerdem nicht auf die Aussage stützen, dass er keiner Veröffentlichung zugestimmt habe. Die Fotos seien ausschließlich im dienstlichen Bereich, in unverfänglicher, gestellter Situation aufgenommen worden. Der Lehrer wurde demnach nicht in seinem Recht am eigenen Bild - als Spezialfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - verletzt.

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11. November 2019

Verlinkungen von Influencern auf Instagram müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Influencerin mit Smartphone
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 24.10.2019, Az.: 6 W 68/19

Aufgrund der kommerziellen Natur des Instagram-Accounts einer Influencerin trifft diese die Pflicht, Verlinkungen auf fremde Unternehmen als Werbung kenntlich zu machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Präsentiert sich die Influencerin beispielsweise nicht als Werbefigur, verlinkt in ihren Posts jedoch mithilfe eines „Tags“ ein bestimmtes Unternehmen und bedankt sich für eine Reiseeinladung, ist dies als Werbung zu werten, die kenntlich gemacht werden muss. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Influencerin für jeden „Tag“ eine Gegenleistung erhält.

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11. November 2019

Das Recht am eigenen Bild ist kein Urheberrecht nach §§ 104,150 UrhG

Model vor Kamera
Beschluss des OLG Braunschweig vom 21.08.2019, Az.: 1 W 57/19

Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild sind keine Urheberrechtsstreitigkeiten im Sinne des §§ 104, 105 UrhG. Ob eine Sonderzuständigkeit des Gerichts nach § 105 UrhG vorliegt, ist eine Frage der funktionellen Zuständigkeit. Diesbezüglich entfaltet der Verweisungsbeschluss keine Bindungswirkung.

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11. November 2019

Widerspruch gegen Auskunft über Betriebsprüfung scheitert

Verbraucherinformationsgesetz
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Karlsruhe vom 16.09.2019, Az.: 3 K 5407/19

Über das Internet Portal "Topf Secret" hatte eine Privatperson Auskunft über die lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen eines Marktes beantragt. Dagegen legte die Betreiberin des Marktes Widerspruch ein. Dieser scheiterte jedoch, denn nach dem Verbraucherinformationsgesetz hat jedermann einen Anspruch auf diese Informationserteilung, auch wenn sie über die Internetseite "Topf Secret" öffentlich gemacht werden könnten. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Marktes wären in diesem Fall auch nicht betroffen, sodass diese der Informationsherausgabe auch nicht entgegen stehen können.

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11. November 2019 Top-Urteil

Rechtsdokumentengenerator darf nicht weiterbetrieben werden

Ordner zur Rechtsberatung mit Stift im Vordergrund
Urteil des LG Köln vom 08.10.2019, Az.: 33 O 35/19

Einem Verlag, der keine Erlaubnis besitzt, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, wurde untersagt, einen sogenannten digitalen Rechtsdokumentengenerator zu betreiben. Dieser konnte benutzt werden, um verschiedene Verträge zu erstellen, Kunden mussten nur einige Fragen beantworten, um genau den Vertrag zu erhalten, der zu ihren Bedürfnissen passte. Dies sah das Gericht als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz an, da die Beklagte keine Erlaubnis hatte, derartige rechtsberatende Tätigkeiten durchzuführen. Denn durch den Generator führte die Beklagte eine rechtliche Prüfung und Subsumtion des Einzelfalls durch. Dass dies quasi automatisiert war, ist unerheblich, da jemand den Generator dahingehend programmieren musste.

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