Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

25. Juli 2019

Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten

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Beschluss des VG München vom 08.07.2019, Az.: M 32 SN 19.1346

Werden bei einem Betrieb innerhalb einer Lebensmittelkontrolle Mängel festgestellt, haben Verbraucher Anspruch auf Herausgabe der zugehörigen Berichte. Zwei Bäckereien aus München wollten dagegen vorgehen, das VG München lehnte deren Anträge jedoch unter Hinweis auf den Informationsanspruch der Verbraucher ab. Insbesondere fallen die Verstöße der Betriebe nicht unter ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, weil an der Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse besteht. Auch eine mögliche Veröffentlichung rechtfertigt laut Gericht keine andere Entscheidung.

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25. Juli 2019

„Kinderwunsch-Tee“ muss förderliche Auswirkungen auf die Empfängnis haben

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PM zum Urteil des OLG Köln vom 21.06.2019, Az.: 6 U 181/18

Die Bezeichnung eines Tees als „Kinderwunsch-Tee“ ist wettbewerbswidrig, wenn kein allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis besteht, dass sich der Tee tatsächlich positiv auf die Empfängnis auswirkt. Es ist insoweit nicht ausreichend, in den Werbeaussagen darauf hinzuweisen, dass die im Tee enthaltenen Pflanzenstoffe in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Eisprung zu fördern. Derartige gesundheitsbezogene Angaben sind unzulässig, sofern das versprochene Ergebnis nicht auf wissenschaftliche Nachweise gestützt ist, sondern lediglich auf bloßen Indikationen oder Wirkweisen beruht.

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25. Juli 2019 Top-Urteil

Vielzahl von Abmahnungen durch Verbraucherverbände sind kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten

Briefe Stapel
PM Nr. 91/2019 zum Urteil des BGH vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18

Das intensive Abmahnverhalten eines nach § 4 Abs. 1 UKlaG in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragenen Verbraucherverbands ist nicht rechtsmissbräuchlich, sofern der Verbraucherschutz durch Marktüberwachung als Verbandszweck nicht lediglich vorgeschoben ist. Es ist dahingehend nebensächlich, ob mit den vielen Unterlassungsklagen auch Einnahmen erzielt werden, wenn zumindest auch Verbraucherinteressen durchgesetzt werden. Von der Anzahl der Abmahnungen kann nicht sofort auf eine Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden.

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22. Juli 2019

Englische Übersetzung eines Gerichtsschreibens nicht notwendig

Tablet mit verschiedenen Sprachen
Urteil des OLG Köln vom 09.05.2019, Az.: 15 W 70/18

Auch wenn ein deutsches Gericht einen Schriftsatz ohne englische Übersetzung ins Ausland schickt, kann einer großen Firma zugemutet werden, diesen an die vorhandene deutsche Abteilung zu übermitteln und übersetzen zu lassen. Die Zustellung ist deswegen nicht unwirksam und die, in diesem Fall, Gelegenheit zur Stellungnahme war genügend vorhanden, insbesondere, da die Firma zahlreiche deutsche Kunden hat und diese auch in der deutschen Sprache umfassend berät. Die Sperrung eines Beitrags in einem Online-Forum war, wie die Betreiberin vorher schon selbst zugegeben hat, nicht rechtmäßig, da der Beitrag den Richtlinien entsprach und es auf eine Gesamtwürdigung nicht ankommt.

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22. Juli 2019

Wann Rechtsanwaltskosten nach dem RVG geschuldet sind

RVG auf weißen Paragraphenzeichen
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.04.2019, Az.: 6 U 90/18

Rechtsanwaltsgebühren gemäß dem RVG gelten nur, wenn keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wurde, nach der eine geringere als die gesetzliche Vergütung geschuldet wird. Ob dem Kläger, welchem die Kosten entstanden sind, die Beweislast auferlegt wird keine anderen Vereinbarungen getroffen zu haben , oder dem Beklagten die volle Darlegungslast zufällt ist in diesem Fall unerheblich. Denn die Klägerin hat hier dargelegt, dass sie mit ihren Anwälten die Vereinbarung getroffen hat, dass diese mindestens in Höhe der gesetzlichen RVG-Gebühren bezahlt werden. Außerdem erscheint es wirklichkeitsfremd, dass Anwälte die ihnen nach dem RVG zustehende Vergütung unterschreiten.

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22. Juli 2019

Sperranspruch wegen rechtsverletzender Webseiteninhalte

Kabel zur Datenübertragung
Urteil des LG München I vom 07.06.2019, Az.: 37 O 2516/18

Innerhalb der Störerhaftung gegen einen Internetzugangsprovider ist ein Unterlassungsanspruch aufgrund rechtsverletzender Inhalte Dritter nach dem Telemediengesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ausgeschlossen. Stattdessen kann der Rechteinhaber analog § 7 IV TMG einen Sperranspruch gegen den Anbieter geltend machen, für die Sperre anfallende Kosten muss der Rechteinhaber nicht erstatten. Außerdem muss der Rechteinhaber zwar zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Identität des für die Rechtsverletzung verantwortlichen Webseitenbetreibers aufzudecken, jedoch keine gerichtlichen Schritte veranlassen, wenn die Befürchtung besteht, dieser könnte den Hostprovider dann wechseln.

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22. Juli 2019

Möglichkeit der Rechtfertigung von Drohnen-Abschuss über eigenem Grundstück

Mann mit abhebender Drohne in der Hand
Urteil des AG Riesa vom 24.04.2019, Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19

Im konkreten Fall hat ein Bewohner mit einem Luftgewehr auf eine Drohne geschossen, die in einer Höhe zwischen 5-15 Meter sein Grundstück überflog. Durch die Schussabgabe wurde die mit einer Kamera ausgestattete Drohne vollständig zerstört, weswegen der Eigentümer der Drohne Strafantrag wegen Sachbeschädigung gemäß §§ 303, 303c StGB stellte. Der Grundstücksbewohner war jedoch in seinem Verhalten durch das Vorliegen eines Defensivnotstands gemäß § 228 BGB gerechtfertigt. Danach handelt derjenige nicht widerrechtlich, der eine fremde Sache zur Abwendung einer drohenden Gefahr zerstört. Als drohende Gefahr wurde vorliegend die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG angenommen, da die Beobachtung anderer Personen als Ausspähung die enge persönliche Lebenssphäre dieser Personen missachtet. Befriedete Grundstücke könnten dann keinen Rückzugsort mehr darstellen, zumal die aufgenommene Person mit einer Drohnenaufnahme nicht rechnet oder dies oftmals auch nicht bemerkt. Dies führe zu einer gesteigerten Erheblichkeit der Persönlichkeitsrechtsverletzung.

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22. Juli 2019

Videoüberwachung in einer WG: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Überwachungskameras an der Wand
Pressemitteilung zum Urteil des AG München vom 28.05.2019, Az.: 432 C 2881/10

Wird vom Vermieter in einer Wohngemeinschaft eine Videoüberwachungskamera derart angebracht, dass Bereiche der gemeinschaftlichen Nutzung aufgenommen werden, berechtigt dies den Untermieter zur fristlosen Kündigung. Der Eingriff ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass eine abstrakte Gefährlichkeit für die Sicherheit der Bewohner ausgeschlossen werden soll. Es ist dem Untermieter daher nicht zumutbar, im Falle einer unangebrachten Videoüberwachung, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten.

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19. Juli 2019 Top-Urteil

Keine generelle Pflicht zu Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel

Mann im Anzug hält Schild mit "Kontakt"
Urteil des EuGH vom 10.07.2019, Az.: C-649/17

Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist zum einen dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, nach der ein Unternehmer verpflichtet ist, vor Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne von Art. 2 Nrn. 7 und 8 dieser Richtlinie stets seine Telefonnummer anzugeben. Zum anderen impliziert diese Bestimmung keine Verpflichtung des Unternehmers, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E‑Mail-Konto neu einzurichten, damit die Verbraucher mit ihm in Kontakt treten können. Sie verpflichtet den Unternehmer nur dann zur Übermittlung der Telefon- oder Telefaxnummer bzw. seiner E‑Mail‑Adresse, wenn er über diese Kommunikationsmittel mit den Verbrauchern bereits verfügt.

Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83 ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung zwar den Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher ein Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen, das geeignet ist, die Kriterien einer direkten und effizienten Kommunikation zu erfüllen, doch steht diese Bestimmung dem nicht entgegen, dass der Unternehmer andere Kommunikationsmittel als die in ihr genannten zur Verfügung stellt, um diese Kriterien zu erfüllen.

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17. Juli 2019

Brillenpartys: keine Verkaufsveranstaltungen im geschäftlichen Verkehr

Hand die eine Brille hält
Urteil des Landgericht Essen vom 06.03.2019, Az.: 42 O 71/16

Die Frage, ob in einem konkreten Fall, bei dem auf sogenannten Brillenpartys Tätigkeiten ausgeführt wurden, bei denen die Interessenten über die modischen Aspekte hinausgehend auch über Brillen mit Gleitsichtgläsern beraten wurden, gegen die Vorschriften der Handwerkordnung verstoßen, beantwortete das Landgericht Essen im Hinblick auf die Tatsache, dass durch die vorgenommene Beratung des Kunden, das Augenoptikerhandwerk ausgeübt wurde, ohne dass die Beklagte eine Augenoptikermeisterin war.

Sie wurde demnach zur Unterlassung verurteilt.

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