Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

17. Oktober 2019

Immobilienportal wirbt mit irreführenden Aussagen

Händedruck vor einem Holzhaus, Modell
Urteil des KG Berlin vom 21.06.2019, Az.: 5 U 121/18

Die Aussage eines Immobilienportals den "besten Preis" für Verkäufe zu bieten, stellt neben ähnlichen Aussagen mit dem gleichen Sinn eine unlautere Irreführung des Verkehrs dar. Diese Werbung stellt ausdrücklich keine Übertreibung dar, sondern ist inhaltlich nachprüfbar und eine Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung. Das Portal kann dieser Aussage jedoch absolut nicht gerecht werden, da es keinen Grund gibt, warum gerade auf diesem Portal der beste Preis erzielt werden sollte, insbesondere, weil die Plattform durch ihre Exklusivität einen großen Anteil möglicher Käufer aus dem freien Markt ausschließt. Ebenso liegt bezüglich anderer Formulierungen eine Täuschung vor, darunter die Aussage eine "unabhängige Auswahl" von Maklern zu treffen, obwohl letztlich nur eine sehr oberflächliche Auswahl nicht nach Qualitätskriterien vorliegt.

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17. Oktober 2019

Autokauf im Internet kein Fernabsatzvertrag

Autos online suchen
Pressemitteilung des LG Osnabrück vom 1.10.2019, Az.: 2 O 683/19

Ein auf einer entsprechenden Internetplattform inseriertes Kraftfahrzeug, welches beim Autohaus selbst abgeholt werden muss, stellt nicht automatisch einen Fernabsatzvertrag mit gesetzlichem Widerrufsrecht für den Verbraucher dar. Allein die Abwicklung des Geschäfts über Internet und Telefon indiziert keinen Fernabsatzvertrag, der für ein Widerrufsrecht nötig gewesen wäre. Das Gericht sieht als Voraussetzung für einen Fernabsatzvertrag, dass ein organisiertes Fernabsatzsystem mit einem organisiertem Versand der Ware vorhanden ist, was hier nicht der Fall ist, da die Frau das Fahrzeug selbst abholen musste. Wann der Kaufvertrag geschlossen wurde, ob vor oder erst bei der Abholung, ist unerheblich.

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15. Oktober 2019 Kommentar

Wikimedia Foundation gewinnt im Streit um „ewikipedia.org“ und weitere Domains

Tastatur mit Logo der Online-Enzyklopädie Wikipedia
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 12.02.2019, WIPO Case No. D2019-0008

Die Wikimedia Foundation Inc., Betreiberin der Online-Enzyklopädie „Wikipedia“, hat in einem Rechtsstreit vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) die Übertragung der Domains „ewikipedia.org“, „fenwikipedia.org“ und „ptwikipdia.org“ erreicht. Das Entscheidungspanel sah die Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens als erfüllt an. Die Gegenseite äußerte sich während es Verfahrens nicht zu den Vorwürfen, eine anderslautende Entscheidung wäre jedoch auch so kaum vertretbar gewesen.

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14. Oktober 2019

Facebook muss rechtswidrige sowie wort- und sinngleiche Inhalte weltweit entfernen oder sperren

Hasskommentare an Laptop
Urteil des EuGH vom 03.10.2019, Az.: C-18/18

Ein Hosting-Anbieter wie Facebook kann gerichtlich verpflichtet werden, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar auch wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen oder zu sperren. Nach der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist ein Hosting-Anbieter wie Facebook zwar nicht für einen Inhalt verantwortlich, wenn er keine Kenntnis von ihrem rechtswidrigen Charakter hat oder wenn er unverzüglich tätig wird, sobald er davon Kenntnis erlangt. Diese unionsrechtlichen Vorgaben schließen jedoch nicht aus, dass einem Hosting-Anbieter aufgegeben wird, eine Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern. Facebook kann demnach auch verpflichtet werden, ehrverletzende Kommentare sogar weltweit zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

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11. Oktober 2019

„Fit und Schlank“ durch Grün-Schwarztee-Melange: Zulässige Auslobung?

Tasse mit grünem Tee neben Gewürzen
Urteil des VG Bayreuth vom 19.06.2019, Az.: B 7 K 17.741

Vertreiber von Lebensmitteln haben zwingend darauf zu achten, dass bei Verwendung einer speziellen Auslobung für ein Produkt klargestellt wird, auf welche Inhaltsstoffe sich die Auslobung bezieht. So hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden, dass der Vertreiber einer Grün-Schwarztee-Melange bei Verwendung der Auslobung „Fit & Schlank“ darauf hinweisen muss, auf welche Inhaltsstoffe des Tees sich die schlankheitsfördernde Wirkung bezieht. Ansonsten würde es sich nämlich um irreführende Werbung handeln. Dies insbesondere aus dem Grund, da der Verbraucher auf die Idee kommen könnte, dass sich die schlankheitsfördernde Wirkung des Tees aus der Zusammensetzung der gesamten Inhaltsstoffe des Tees ergebe.

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09. Oktober 2019 Top-Urteil

Vorabentscheidung: Setzen von Cookies bedarf aktiver Zustimmung des Nutzers

Fotolia_292787149: Junge hält ein Glasbehälter mit Cookies in der Hand und zeigt den Daumen nach oben
Urteil des EuGH vom 01.10.2019, Az.: C‑673/17

In einem vom BGH angeregten Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH klargestellt, dass das Setzen von Cookies eine aktive Zustimmung des Nutzers voraussetzt. Dem Opt-Out-Verfahren, bei dem die Zustimmung durch das Entfernen eines voreingestellten Häkchens aktiv verweigert werden muss, wurde damit eine eindeutige Absage erteilt. Erforderlich ist nämlich, dass die Einwilligung „ohne jeden Zweifel“ erteilt wird - bei einem bereits gesetzten Häkchen kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Voreinstellung überhaupt wahrgenommen und der dazugehörige Text gelesen wurde.

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07. Oktober 2019

Unzulässige Nutzungsbedingungen in Datenschutzerklärung

Nutzungsbedingungen auf Tastatur von Computer
Urteil des KG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 13 U 168/13

Bietet jemand im Internet sowohl kostenlose, als auch entgeltliche Dienstleistungen an, und gelten die Nutzungsbedingungen für beide Varianten gleichermaßen, müssen die kompletten Bedingungen einer Überprüfung am Maßstab der auf entgeltliche Verträge anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen standhalten. Außerdem hat das KG Berlin entschieden, dass Klauseln, die zur sofortigen Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses berechtigen, unzulässig sind. Ebenso Bestimmungen, nach denen eine willkürliche, unbestimmte und einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen möglich ist.

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07. Oktober 2019

Zusätzliche Entgeltentrichtung beim Flugbuchen rechtswidrig

Merkzettel online buchen
Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 52 O 243/18

Eine zusätzliche Gebühr für die Benutzung bestimmter Zahlungsarten bei Flugbuchungen im Internet ist nichtig, auch wenn diese wie Vergünstigungen für andere Zahlungsmethoden aussehen. Denn wenn die Kosten als Standard mit der rabattierten Zahlungsmethode berechnet werden, und dem Verbraucher so angezeigt werden, sehen die zusätzlichen Kosten bei der Wahl einer anderen Zahlungsart nach der maßgeblichen Sicht des Verbrauchers wie Gebühren für die alternative Zahlungsart aus, statt wie Vergünstigungen für die vorher eingestellte. Es handelt sich demnach um eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmung des § 270a BGB, da das Verbot durch die Einräumung von Ermäßigungen umgangen wird.

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04. Oktober 2019

Fehlen der Widerrufsbelehrung stellt einheitlichen Streitgegenstand dar

Fotolia_107190236: Gerolltes Blatt mit der Aufschrift Widerrufsrecht in einem Paragaphen.
Urteil des LG Würzburg vom 07.08.2018, 1 HKO 434/18

Bei Fernabsatzverträgen ist der Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher deutlich auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen. Dabei müssen Bedingungen, Einzelheiten wie Name und Anschrift des Widerrufsempfängers und die Rechtsfolgen klar und verständlich angegeben werden. Bewirbt er seine Produkte, ohne dem nachzukommen, stellt das einen einheitlichen Streitgegenstand dar. Bei einem solchen Wettbewerbsverstoß wird die Wiederholungsgefahr vermutet. Der Rechtsverletzer hat jedoch die Möglichkeit, dies zu widerlegen.

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04. Oktober 2019

Verstöße bei Lebensmittelkontrollen dürfen an Dritte herausgegeben werden

Fotolia_266608651: Ordner mit der Beschriftung "Lebensmittelrecht. Daneben zwei Paragrahpen in grau und blau
Beschluss des VG Düsseldorf vom 07.06.2019, Az.: 29 L 1226/19

Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Herausgabe von Verstößen bei Kontrollen im Lebensmittelsektor an Dritte ist gescheitert. Jeder ist laut Wortlaut des Gesetzes dazu berechtigt Informationen über Lebensmittelverstöße eines Betriebs zu erhalten, unbeachtlich seiner Motive. Dass keine Lebensmittelkontamination oder die drohende Gefahr davon festgestellt wurde ist unerheblich. Auch das Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist nicht berührt, da die Geheimhaltung von festgestellten Rechtsverstößen kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse darstellt. Die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung von möglicherweise mehreren Jahren ist auch nicht vertretbar, weil es sowohl im öffentlichen Interesse, als auch in der des Verbrauchers liegt Verstöße zeitnah zu erfahren, die seine Kaufentscheidung beeinflussen könnten.

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