Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

25. Juli 2018

Bonusaktionen der „MyTaxi“-App verstoßen nicht gegen Wettbewerbsrecht

Handy mit Taxi-App und ein Taxischild
Urteil des BGH vom 29.03.2018, Az.: I ZR 34/17

a) Die Regelungen der § 51 Abs. 5, § 39 Abs. 3 PBefG zur Tarifpflicht im Taxiverkehr sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG.

b) Taxiunternehmen verstoßen durch die Beteiligung an Werbeaktionen des Betreibers einer Taxi-Bestell-App, bei denen dieser den Fahrgästen einen Teil (hier: die Hälfte) des Fahrpreises erstattet, nicht gegen die Tarifpflicht gemäß § 51 Abs. 5, § 39 Abs. 3 PBefG, sofern sie jeweils den vollen Fahrpreis erhalten. Es kommt nicht darauf an, ob der Fahrgast die Fahrt aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln unabhängiger Dritter finanziert.

c) Es stellt keine nach § 6 PBefG unzulässige Umgehung der Tarifpflicht im Taxiverkehr dar, wenn der Betreiber der Taxi-Bestell-App im Rahmen derartiger Werbeaktionen eine angemessene Vermittlungsprovision von dem die Fahrt ausführenden Taxiunternehmen erhält.

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24. Juli 2018

Wettbewerbsverstoß bei unzulässiger Nutzung von Daten des Kehrbuchs durch Schornsteinfeger

Schornsteinfeger bei der Arbeit im Winter auf dem Dach eines Hauses
Urteil des OLG Celle vom 26.06.2018, Az.: 13 U 136/17

Nutzt ein Bezirksschornsteinfeger den Datenbestand des ihm ausschließlich für hoheitliche Tätigkeiten überlassenen Kehrbuchs für die Bewerbung und Durchführung privatwirtschaftlicher Schornsteinfegerleistungen, so stellt dies einen Verstoß gegen die in § 18 S. 1 SchfHwG normierte Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerfüllung dar. Darüber hinaus dürfen Bezirksschornsteinfeger während ihrer hoheitlichen Tätigkeit nicht unaufgefordert gleichzeitig im Wettbewerb stehende privatwirtschaftliche Schornsteinfegerleistungen anbieten oder durchführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre Stellung nicht ausnutzen, um andere Bertriebe im Wettbewerb zu behindern.

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24. Juli 2018

Kostenlose Abgabe eines Buches: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

aufgeschlagenes Buch mit Euro-Symbol
Urteil des OLG Dresden vom 26.06.2018, Az.: 14 U 341/18

Wird ein neues, preisgebundenes Buch lediglich gegen Übernahme einer angemessenen Versandkostenpauschale an einen Verbraucher abgegeben, so liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor. Zwar muss nach § 3 BuchPrG derjenige, der gewerbs- oder geschäftsmäßig neue Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preis erheben. Kostenlose Zuwendungen im Rahmen einer Werbeaktion zur Absatzförderung hingegen, bei denen der Käufer bestimmte Bücher mittels der Eingabe eines Vorteils-Codes gratis erhält, hierfür jedoch dennoch eine angemessene Versandkostenpauschale zahlen muss, fallen nicht unter die Definition eines „Kaufes“, womit auch keine Umgehung der Buchpreisbindungsvorschriften vorliegt.

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24. Juli 2018

Nutzung von „Facebook Custom Audience“ ohne Einwilligung stellt Datenschutzverstoß dar

Dokumentenstapel in schwarz/weiß
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Bayreuth vom 08.05.2018, Az.: B 1 S 18.105

Mithilfe des Marketing-Tools „Facebook Custom Audience” können Online-Händler durch Übermittlung einer Kundenliste an Facebook bestimmte Personen und Zielgruppen in dem sozialen Netzwerk ausfindig machen und so dort ganz gezielt Werbekampagnen schalten. Das Hochladen solcher Kundenlisten stellt jedoch die Übermittlung personenbezogener Daten dar, die eine vorherige informierte Einwilligung des Nutzers voraussetzt. Fehlt diese Einwilligung, begeht der Online-Händler durch das Übermitteln einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.

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24. Juli 2018 Top-Urteil

Christian Louboutin: Zum markenrechtlichen Schutz roter Schuhsohlen

Pumps mit roter Schuhsohle
Urteil des EuGH vom 12.06.2018, Az.: C-163/16

Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Zeichen wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, das aus einer auf der Sohle eines hochhackigen Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, nicht ausschließlich aus der „Form“ im Sinne dieser Bestimmung besteht.

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24. Juli 2018

Wohnungsinserat stellt Einwilligung in Kontaktaufnahme dar

Schreibtisch mit einemTablet, auf dem ein Haus abgebildet ist.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.06.2018, Az.: 8 U 153/17

Mit der Erstellung und Veröffentlichung einer Kaufanzeige für eine Immobilie unter Angabe der Telefonnummer, gibt der Verkäufer eine ausdrückliches Einwilligung in die telefonische Kontaktaufnahme ab. Der Verkäufer muss mit Veröffentlichung des Inserats in Betracht ziehen, dass er nicht nur von privaten Kaufinteressenten, sondern auch von Maklern oder gewerblichen Käufern kontaktiert wird. Davon abzugrenzen sind Kontaktaufnahmen von Maklern, die lediglich darauf gerichtet sind Ihre Maklerdienste anzubieten oder einen Maklervertrag zu schließen. Solche Fälle deckt die Einwilligung des Verkäufers nicht ab.

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23. Juli 2018

Verwertungsgesellschaft unter Abschlusszwang: Zur bedingten Einräumung von Nutzungsrechten

Vorschaubilder die sich im Boden spiegeln
Urteil des KG Berlin vom 18.06.2018, Az.: 24 U 146/17

Um die Einräumung von Nutzungsrechten einer Bedingung zu unterwerfen, bedarf eine dem Abschlusszwang unterliegende Verwertungsgesellschaft eines sachlich gerechtfertigten Grundes. Die Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Verwertungsgesellschaftsgesetzes und der Abschlusspflicht müssen dabei gegeneinander abgewogen werden. Vorliegend wurde von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst die Implementierung von technischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Einbindung von Vorschaubildern auf Webseiten Dritter („Framing“) zur Bedingung für die Lizenz gegenüber der Deutschen Digitalen Bibliothek gemacht. Diese Bilder wurden jedoch bereits vom Rechteinhaber für die Allgemeinheit frei zugänglich im Internet wiedergegeben. Das Framing stellt dann jedoch keine urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung mehr dar, deren Verhinderung es bedürfe. Mangels zu schützendem Interesse ist die Bedingung zur Implementierung oben ausgeführter Maßnahmen damit ungerechtfertigt und der Abschluss eines Lizenzvertrags nicht zu verweigern.

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19. Juli 2018 Top-Urteil

Amazon-Suche: Ergebnisse dürfen auch vom Marken-Suchbegriff abweichende Produkte anzeigen

Laptop-Symbol, auf dessen Bildschirm eine Lupe abgebildet ist
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 138/16

a) Derjenige, der eine Internetseite technisch betreibt und für die dort vorgehaltene seiteninterne Suchmaschine verantwortlich ist, benutzt Marken als Schlüsselwörter im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation, wenn er die Auswahl der in einer Trefferliste angezeigten Suchergebnisse aufgrund einer automatisierten Auswertung des Kundenverhaltens veranlasst und die Anbieter der in den Ergebnislisten angezeigten Waren auf den Inhalt der Trefferliste keinen Einfluss nehmen können.

b) Kann ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer bei einer Trefferliste, die von einer seiteninternen Suchmaschine nach Eingabe eines mit einer Marke identischen Zeichens als Suchwort erzeugt wird, nicht oder nur schwer erkennen, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen, ist die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt.

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19. Juli 2018

Selektives Vertriebssystem für Nahrungsergänzungsmittel zulässig

Einkaufswagen-Symbol in schwarz im Rahmen eines Verbots-Schildes
Urteil des OLG Hamburg vom 22.03.2018, Az.: 3 U 250/16

Ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika darf Vertriebshändlern im Rahmen eines qualitativen selektiven Vertriebssystems wirksam den Vertrieb über bestimmte Online-Plattformen untersagen. Eine Einschränkung Online-Vertriebs, insbesondere auch der Ausschluss des Verkaufs über Internetmarktplätze Dritter ist demnach auch bei Nicht-Luxusgütern möglich, wenn die vertriebenen Waren von hoher Qualität sind und der Vertrieb auf begleitende Beratungs- und Betreuungsleistungen für den Kunden ausgerichtet ist. Eine entsprechende Regulierung des Internetvertriebs kann dann zulässig sein, wenn dadurch das Produktimage und die dazu beitragende Praxis einer kundenbindenden Beratung gewahrt werden sollen.

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19. Juli 2018 Kommentar

Treuhänder einer Domain kann für Markenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden

Silberner Schlüsselanhänger mit der Aufschrift "https://" und drei silbernen Schlüsseln
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 03.04.2018, Az.: 31 O 179/17

Bei einer über eine Domain begangenen Markenrechtsverletzung ist eigentlich klar: Dafür haftet der Inhaber der Domain! Doch nicht für jeden ist dies so offensichtlich. Ein Domaininhaber berief sich in einem solchen Fall auf seine seiner Meinung nach haftungsausschließende Treuhändereigenschaft. Ob sich dieser ähnlich wie der Admin-C (vgl. BGH-Urteil „Basler-Haar-Kosmetik“ vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09) aus der Haftung stehlen kann, darüber hatte das LG Köln (Az.: 31 O 179/17) jüngst zu entscheiden. Dabei wurde als Entscheidungsgrundlage das „Halzband“-Urteil des BGH vom 11.03.2009 (Az.: I ZR 114/06) herangezogen. Dort hatte ein Dritter eine Markenrechtsverletzung über ein eBay-Mitgliedskonto begangen.

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