Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

16. Dezember 2015

Autofelgen-Modell stellt keine Ausnahme vom Geschmacksmusterschutz dar

Felge eines Autos mit Straße im Hintergrund
Urteil des LG Hamburg vom 18.09.2015, Az.: 308 O 143/14

Bei einem Autofelgen-Modell, welches als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen ist, handelt es sich nicht um ein nach Art. 110 GGV vom Schutz ausgenommenes Geschmacksmuster, das als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses verwendet wird, um die Reparatur desselben zu ermöglichen, da Felgen keine Ersatzteile sind, deren originalgetreues Erscheinungsbild zur Reparatur objektiv notwendig ist (sog. "must match"-Bauteil). Vielmehr sind diese frei wählbar und ausgestaltbar, wobei Fahrzeug und Felge nicht in dem Sinne als Einheit wahrgenommen werden, dass beides einheitlich dem Ursprungshersteller des Fahrzeugs zugeordnet wird.

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10. Dezember 2015

Zur Auslegung von Patentmerkmalen

Starker Strom des Nebels
Urteil des BGH vom 13.10.2015, Az.: X ZR 74/14

Werden in einer Patentschrift zwei sich nur graduell unterscheidende Maßnahmen (hier: Blockieren und Drosseln eines Luftstroms) ohne nähere Differenzierung als Ausgangspunkt für eine im Stand der Technik auftretende Schwierigkeit benannt, so kann aus dem Umstand, dass im Patentanspruch nur die stärker wirkende Maßnahme (hier: Blockieren) erwähnt ist, nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass die schwächer wirkende Maßnahme zur Verwirklichung der geschützten Lehre nicht ausreicht.

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03. Dezember 2015 Top-Urteil

Werbung für Tee „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ohne Himbeere oder Vanille ist irreführend

Teeglas mit Himbeeren
Pressemitteilung Nr. 197/2015 zum Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.. I ZR 45/13

Die Etikettierung eines Früchtetees, auf dessen Verpackung sich eine Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ und „nur natürliche Zutaten“ befinden, ist geeignet, den Käufer irrezuführen, wenn der Tee tatsächlich keine Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthält. Die verschiedenen Bestandteile der Etikettierung sind insgesamt darauf zu überprüfen, ob ein durchschnittlich informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Zutaten oder Aromen irregeführt werden kann.

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27. November 2015

Land haftet für Urheberrechtsverletzungen durch Lehrer

Bücher mit Stiften, Büchern und Apfel auf einem Lehrerpult vor einer Tafel.
Beschluss des OLG Celle vom 09.11.2015, Az.: 13 U 95/15

Wirbt ein Lehrer im Internet für das Fremdsprachenangebot einer Schule, so handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Verletzt er dabei die Urheberrechte eines Dritten, so haftet das entsprechende Bundesland für daraus entstehende Schadensersatzansprüche.

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27. November 2015 Top-Urteil

Streit um Farbmarke „ROT“ zwischen Sparkasse und Santander-Bank wird an das OLG zurückverwiesen

rotes Schild mit der Aufschrift "BANK" in weißen Buchstaben
Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: I ZR 78/14

a) Bei der Frage, ob ein Markenverletzungsverfahren im Hinblick auf ein gegen die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren auszusetzen ist, ist im Rahmen der Abwägung zugunsten des Klägers zu berücksichtigen, ob durch die während der Verfahrensaussetzung andauernde Verwendung des angegriffenen Zeichens mit einer Schwächung der Klagemarke zu rechnen ist und ob der Kläger noch weitere Ansprüche aufgrund anderer Kennzeichenrechte verfolgt, die durch das Löschungsverfahren nicht betroffen sind.

b) Werden in einem Rechtsstreit zwei Streitgenossen gemeinsam verklagt und setzt das Gericht den Rechtsstreit gegen einen Streitgenossen gemäß § 148 ZPO aus, ist ein Teilurteil gegen den anderen Streitgenossen nicht zulässig, wenn dadurch die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen begründet wird. Das ist der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es für die Ansprüche gegen beide Streitgenossen auf den Bestand, die Kennzeichnungskraft und Bekanntheit der Klagemarke ankommt.

c) Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags unterscheiden sich bei der vorbeugenden Unterlassungsklage regelmäßig nicht von denjenigen einer Verletzungsunterlassungsklage.

d) Bei der Verwendung eines Zeichens in einer reinen Imagewerbung eines Unternehmens kann eine Zeichenbenutzung für Waren oder Dienstleistungen zu verneinen sein.

e) Wird ein Kollisionszeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen eingesetzt, ist ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 MarkenG mangels markenmäßiger Benutzung nicht gegeben. Es kommt jedoch ein Unterlassungsanspruch in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG in Betracht, wenn es sich bei dem verletzten Zeichen um eine bekannte Marke handelt.

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23. November 2015

Fehlerhafte Auskunft bei schutzrechtsverletzenden Produkten

Roter Fälschung-Stempel
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 72/13

Wird die Auskunft über den Hersteller eines schutzrechtsverletzenden Produkts geschuldet, aber nur der Lieferant genannt, so ist diese Pflichtverletzung für entstandene Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Vorgehens gegen den Lieferanten nicht kausal. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten sind somit nicht als Schadensersatz zu ersetzen, denn die falsche Auskunftserteilung in Bezug auf den Lieferanten statt auf den Hersteller hätte zumindest Anlass zur Nachfrage geben müssen, bevor eine mit erheblichen Kostenrisiken und Kostenfolgen verbundene Klage erhoben wird.

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23. November 2015

Geographische Daten sind unabhängige Elemente einer Datenbank

ein leicht gefalteter Stadtplan auf weißem Hintergrund, Landkarte
Urteil des EuGH vom 29.10.2015, Az.: C-490/14

Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ist dahin auszulegen, dass geografischen Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, nach ihrer Herauslösung ein hinreichender Informationswert bleibt, um als „unabhängige Elemente“ einer „Datenbank“ im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden zu können.

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20. November 2015

Keine markenrechtlichen Ansprüche vor Eintragung der aus einer nichtigen Gemeinschaftsmarke hervorgegangenen deutschen Klagemarke

Weißes Trade-Mark-Symbol vor rotem Hintergrund in Puzzle-Optik
Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: I ZR 15/14

Eine Verletzungshandlung, die während der Geltung einer später für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke und noch vor der Eintragung der aus der Gemeinschaftsmarke im Wege der Umwandlung gemäß Art. 112 Abs. 1 Buchst. b EGV 207/2009 hervorgegangenen deutschen Klagemarke stattgefunden hat, löst weder Ansprüche wegen Verletzung der gemäß Art. 55 Abs. 2 EGV 207/2009 mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke noch Ansprüche nach dem Markengesetz wegen Verletzung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragenen deutschen Klagemarke aus.

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