Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

03. September 2014

Zur Vermutung der Täterschaft bei Filesharing im Mehrpersonenhaushalt

Urteil des AG Bochum vom 30.07.2014, Az.: 67 C 164/14

Die tatsächliche Vermutung einer Täterschaft des Anschlussinhabers bei Rechtsverletzungen durch Filesharing wird widerlegt, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch von anderen erwachsenen Personen im Haushalt uneingeschränkt genutzt werden konnte.

Trägt der Anschlussinhaber einen Lebenssachverhalt vor, der die Möglichkeit offen lässt, dass er nicht selbst Handlungsstörer ist, so genügt er seiner sekundären Darlegungslast.

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02. September 2014

Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen Haarfärbemitteln und Friseur-Dienstleistungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.07.2014, Az.: 6 U 45/13

Zwischen einer für Haarfärbemittel eingetragenen Marke und einer Marke für Dienstleistungen eines Friseursalons besteht auch bei hoher Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr, da es an der erforderlichen Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit fehlt. Der Einsatz von Haarfärbemitteln gehört zwar zu den typischen Dienstleistungen eines Friseurs, die Dienstleistung des Haarefärbens und das freiverkäufliche Produkt Haarfärbemittel zum Selberfärben stehen jedoch aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise miteinander in Konkurrenz, da sie zwei unterschiedliche Möglichkeiten des Haarefärbens darstellen.

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02. September 2014

Zur Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.05.2014, Az.: I-2 U 22/13

Die Aussetzung eines Patentrechtstreits nach § 148 ZPO wegen eines gegen ein Patent ergriffenen Rechtsbehelfs ist zurückhaltend anzuwenden. Sie kommt nur dann infrage, wenn die Vernichtung bzw. der Wiederruf des Patents nicht nur möglich, sondern auch wahrscheinlich ist. Eine zu großzügige Aussetzung würde zu einem Missbrauch von Rechtsbehelfen gegen erteilte Patente führen, sodass das Ausschließlichkeitsrecht des Patentinhabers praktisch suspendiert wäre.

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29. August 2014

Verbot der Vermittlungs-App „Uber“ ist formell rechtswidrig

Beschluss des VG Hamburg vom 27.08.2014, Az.: 5 E 3534/14

Die Untersagung der Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Personenbeförderungsgenehmigung sowie die Untersagung der Werbung hierfür gegenüber den Betreibern der Vermittlungs-App „Uber“ ist bereits aus formellen Gründen rechtswidrig. Die Untersagungsverfügung wurde von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erlassen, obwohl für die Durchführung der Untersagung in Hamburg die Bezirksämter zuständig sind. Die Begründetheit der Verfügung ließ das Gericht dabei aber ausdrücklich offen. Der Vermittlungsdienst „Uber“ darf damit vorerst weiterbetrieben werden.

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29. August 2014

Wettbewerbswidrige Werbung für ein Internetflirtcafe

Urteil des LG Köln vom 19.08.2014, Az.: 33 O 245/13

Die Werbung für ein Internetflirtcafe mit der Aussage "Jetzt kostenlos anmelden" verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die vom Verbraucher erwarteten Dienstleistungen, wie das Versenden und Empfangen von Nachrichten anderer Nutzer, nur bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags möglich sind.

Verwandelt sich ein Vertrag über eine Testversion mit 10-tägiger Laufzeit ohne rechtzeitige Kündigung in einen Vertrag mit einer Bindung von 6 Monaten, so müssen die Konditionen, zu denen der Vertrag weiterläuft, klar und verständlich angegeben werden.

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28. August 2014

Wettbewerbswidrige Preiswerbung für einen Internetvertrag

Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 42/13

Wird auf einem Werbeflyer mit einer blickfangmäßigen Preisangabe der monatlichen Kosten für einen Internetanschluss geworben, ohne dass auf anfallende Zusatzkosten für ein Sicherheitspaket hingewiesen wird, so ist dies irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Gefahr einer Irreführung wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass in einer Fußnote im Innenteil des Flyers ein entsprechender Hinweis auf die Zusatzkosten zu finden ist. Die nur mittelbar über einen Sternchenhinweis erfolgten Angaben im Innenteil können den blickfangmäßigen Angaben auf dem Deckblatt nicht klar und deutlich zugeordnet werden und stellen keine hinreichende Aufklärung des Verbrauchers dar.

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26. August 2014

Schutzrechtsverwarnung oder Berechtigungsanfrage?

Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.03.2014, Az.: I-2 U 90/13

Für die Frage des Vorliegens einer Abmahnung oder lediglich einer Berechtigungsanfrage muss für den Empfänger erkennbar sein, ob an ihn ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren gerichtet ist. Bereits die Beifügung einer vorformulierten Verpflichtungserklärung macht eine gewisse Erwartungshaltung bezüglich eines Verhaltens deutlich. Die Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für den Fall der Nichtunterzeichnung verleiht einem solchen Verlangen besonderen Nachdruck, womit im Ergebnis bereits von einer Abmahnung (hier: unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) auszugehen ist.

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25. August 2014

Anteilige Anrechnung von Gutscheinen auf Amazon ist rechtswidrig

Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg zum Urteil des LG München I vom 14.08.2014, Az.: 17 HK O 3598/14

Eine anteilige Anrechnung von Gutscheinen durch Amazon auf einzelne Artikel einer Sammelbestellung zum Nachteil seiner Kunden ist als unlautere Geschäftspraxis unzulässig, wenn darüber keine Aufklärung in den Gutscheinbedingungen erfolgt.

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22. August 2014

Zur Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings

Urteil des AG Kassel vom 24.07.2014, Az.: 410 C 625/14

Für Schadensersatzansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines Musikwerkes gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Gläubiger kann sich nicht auf die zehnjährige Verjährungsfrist berufen, die für deliktische Bereicherungsansprüche gilt, da der Schuldner durch das Filesharing keine ersparte Lizenzgebühr erlangt hat. Bei einer legalen Vorgehensweise hätte der Schuldner keine Lizenzgebühr für die Verbreitung geschützter Werke im Wege des Filesharings bezahlt, sondern allenfalls den Kaufpreis einer CD.

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21. August 2014

Tarifbezeichnung „Allnet Flat“ verletzt kein fremdes Recht an dem Unternehmenskennzeichen „ALLNET“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 U 98/13

Wird ein Telefontarif mit der Bezeichnung "Allnet Flat" beworben, so stellt dies keine Verletzung fremder Rechte an dem Unternehmenskennzeichen "ALLNET" dar, da es sich dabei nicht um einen kennzeichenmäßigen Gebrauch des Begriffs handelt. Der angesprochene Verkehr sieht in der Verwendung des Begriffs einen rein beschreibenden Hinweis, dem keinerlei Herkunftsfunktion beigemessen wird.

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