Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

12. Oktober 2015

Osteopathische Leistungen setzen Heilpraktikererlaubnis voraus

junger, männlicher Physiotherapeut behandelt eine junge, blonde Frau
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015, Az.: I-20 U 236/13

Ein Physiotherapeut darf nicht mit osteopathischen Leistungen werben, wenn er nicht über die hierfür erforderliche Erlaubnis für die Ausübung der Heilpraktik gemäß § 1 HeilPrG verfügt. Dies gilt auch dann, wenn der Physiotherapeut nur auf ärztliche Anordnung tätig wird und die Leistung durch eine besonders ausgebildete Mitarbeiterin erbracht wird.

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12. Oktober 2015

Abbildung einer Wiese mit Pollen legt keine pflanzlichen Wirkstoffe nahe

grün-weiße Tablettenkapseln, in grün-weißer Verpackung auf der "Cure for Stress" steht und darunter "New Formula", auf der Verpackung sind ausserdem grüne Blätter abgebildet
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2015, Az.: 6 U 188/14

Die bildhafte Darstellung des Anwendungsgebietes eines Arzneimittels auf deren äußeren Umhüllung stellt nur dann unzulässige Werbung dar, wenn sie „werblichen Überschuss“ enthält oder zu Werbezwecken eingesetzt wird. So suggeriert die Verpackung eines Anti-Allergikums, auf der eine Wiese mit stilisierten Pollen zu sehen ist nicht, dass es sich hierbei um ein pflanzliches Arzneimittel handelt oder es einen pflanzlichen Wirkstoff enthalte.

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09. Oktober 2015

50%-Rabattaktion der mytaxi-App nicht wettbewerbswidrig

schematische Darstellung eines Tablets auf dem orangene Markierungen zu sehen sind, in der größten davon ssteht "Taxi", im Hintergrund sind schematisch ein paar Hochhäuser dargestellt
Urteil des LG Hamburg vom 15.09.2015, Az.: 312 O 225/15

Die Rabattaktion eines Unternehmens, bei welcher der Kunde 50% des Fahrpreises erstattet bekommt, wenn er das Taxi über eine Taxivermittlungs-App bestellt und die Fahrt auch über diese App bezahlt, verstößt nicht gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und ist daher auch nicht wettbewerbswidrig. Zum einen ist das betroffene Unternehmen nicht Unternehmen i.S.d. PBefG, da die reine Vermittlungstätigkeit nicht zur Annahme der Unternehmereigenschaft führt, zum anderen wird die vorgeschriebene Tarifbindung nicht umgangen, da das Beförderungsunternehmen das festgesetzte Beförderungsentgelt vollständig erhält.

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05. Oktober 2015

Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Preise für Trinkwasser

Aufgedrehter Wasserhahn im Badezimmer.
Beschluss des BGH vom 14.07.2015, Az.: KVR 77/13

a) Ist die Festsetzung eines Höchstpreises für die Lieferung von Trinkwasser durch die Kartellbehörde nach Auffassung des Beschwerdegerichts teilweise rechtswidrig, muss das Gericht grundsätzlich auch bezüglich des übrigen Teils der Verfügung die Entscheidungsreife herstellen. Es darf im Regelfall nicht stattdessen die Verfügung in vollem Umfang aufheben und die Sache an die Kartellbehörde zurückverweisen.

b) Bei der Ermittlung des wettbewerbsanalogen Preises für die Lieferung von Trinkwasser nach § 31 Abs. 4 Nr. 3 GWB können die Grundsätze der Strom- und der Gasnetzentgeltverordnung auch nur teilweise herangezogen werden.

c) Verletzt ein Unternehmen seine Mitwirkungspflichten in einem Kartellverwaltungsverfahren, können daraus im Rahmen der freien Beweiswürdigung für das Unternehmen nachteilige Schlüsse gezogen werden.

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28. September 2015

Werbung mit nicht-eigenen Leistungen einer Werkstatt nicht wettbewerbswidrig

Autokennzeichen, auf das die HU Plakette gerade von einem Mann in schwarzer Jacke geklebt wird
Urteil des OLG Frankfurt an der Oder vom 03.09.2015, Az.: 31 O 29/15

Eine Kfz-Werkstatt darf auch mit Leistungen werben, die sie nicht selbst erbringen kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kunde die Leistung bekommt, wenn er die Werkstatt mit einer solchen Leistung beauftragt. Wirbt eine Werkstatt mit „Hauptuntersuchung / HU“, so muss sie sich auch darum kümmern, dass die HU von einem Mitarbeiter einer zugelassenen Prüfstelle vorgenommen wird.

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23. September 2015 Top-Urteil

BGH sieht Rot: Streit zwischen Sparkasse und Santander Bank geht zurück zum OLG

Rotes Schild an einem Gebäude, auf dem in weißer Schrift Bank steht
Pressemitteilung Nr. 160/2015 des BGH zum Urteil vom 23.09.2015, Az.: I ZR 78/14

Der Streit zwischen den Sparkassen und dem Finanzkonzern Santander wird vom BGH zurück an das OLG verwiesen. Das OLG hatte nicht geprüft, ob die abstrakte Farbmarke der Sparkassen eine in Deutschland bekannte Marke ist. Ist dies der Fall, kann sich die Sparkasse gegen die Verwendung der Marke durch Santander im Rahmen ihres Internetauftrittes und im Rahmen von sog. Bandenwerbung wenden, selbst wenn keine Verwechslungsgefahr bestehen sollte. Das Oberlandesgericht muss die hierzu notwendigen Feststellungen nachholen

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23. September 2015 Top-Urteil

Lindt Teddy verletzt die Wortmarke „Goldbären“ von Haribo nicht

Gummibärchen Goldbär auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 23.09.2015, Az.: I ZR 105/14

Die dreidimensionale Produktgestaltung des in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenbärs von Lindt verletzt nicht die Wortmarke „Goldbär“ der Firma Haribo. Für eine Ähnlichkeit im Sinngehalt, die hier maßgeblich ist, sind die Wortmarke und die beanstandete Produktform zu vergleichen. Eine Verletzung kann nur dann angenommen werden, wenn die Wortmarke "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der dreidimensionalen Gestaltung ist. Eine Zeichenähnlichkeit wird vorliegend jedoch verneint, da das beanstandete Lindt-Produkt nicht nur als „Goldbär“ bezeichnet wird, sondern auch als „Schokoladen-Bär“ oder „Schokoladen-Teddy“. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche sind mangels ausreichender Ähnlichkeit zwischen den Gummibärchen und Schokoladenbärchen abzulehnen.

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