Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

22. September 2015 Top-Urteil

Verbreitungsrecht auch bei Werbung ohne nachgelagerten Verkaufsvorgang verletzt

Gelbes Straßenschild, auf dem UrhG § Urhebergesetz in schwarzer Schrift zu lesen ist
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.08.2015, Az.: 11 U 94/13

1. Ein Vertrag, durch den sich der Urheber zur Einräumung von Nutzungsrechten über künftige Werke i.S.v. § 40 UrhG zu Gunsten Dritter rechtsgeschäftlich verpflichtet, ist nach §§ 125 BGB, 40 Abs. 1 S. 1 UrhG formunwirksam, wenn das zukünftige Werk nicht ausreichend individualisiert war.

2. Unter den Begriff der Verbreitung nach § 69c Nr.3 UrhG fällt auch das Bewerben eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne anschließenden Verkaufsvorgang, sofern die Werbung dazu geeignet ist, den Verbraucher zum Erwerb des geschützten Werkes anzuregen.

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18. September 2015

Keine täterschaftliche Haftung wenn Handelnder nicht Adressat der Markenverhaltensregel ist

Ärztin im Wartezimmer mit Patienten
Urteil des BGH vom 12.03.2015, Az.: I ZR 84/14

a) Die in § 11 Abs.1 Satz 1 ApoG geregelten Tatbestände, die Kooperationen zwischen Inhabern von Erlaubnissen nach § 1 Abs.2, §14 Abs.1, § 16 oder § 17 ApoG und dem Personal von Apotheken einerseits und Ärzten verbieten, sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr.11 UWG, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen der Verbraucher und Mitbewerber spürbar zu beeinträchtigen.

b) An der Rechtsprechung, wonach eine täterschaftliche Haftung desjenigen ausscheidet, der nicht selbst Adressat der dem Unlauterkeitsvorwurf nach § 4 Nr.11 UWG zugrundeliegenden Norm ist, und daher insoweit allein eine Teilnehmerhaftung in Betracht kommt, wird auch nach der Aufgabe der Störerhaftung im Wettbewerbsrecht festgehalten.

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18. September 2015

Krankenzusatzversicherung: § 34d GewO ist eine Marktverhaltensregelung

Block mit "Zusatzversicherung" und Stetoskop
Urteil des BGH vom 18.09.2013, Az.: I ZR 183/12

a) Die Bestimmung des § 34d GewO ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

b) Die Regelung in § 34d Abs. 1 Satz 1 GewO, wonach die Erlaubnispflicht davon abhängt, dass der Vermittler gewerbsmäßig tätig wird, ist ungeachtet dessen unionsrechtskonform, dass sie in der Richtlinie 2002/92/EG keine unmittelbare Entsprechung hat.

c) Die Bestimmung des § 194 Abs. 1a SGB V enthält keine den § 34d GewO verdrängende speziellere Regelung.

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17. September 2015

Beweisverwertungsverbot für im Auskunftsverfahren erlangte Daten

"Reseller" in bunten Farben vor einem schwarzen Hintergrund.
Urteil des LG Frankenthal vom 11.08.2015, Az.: 6 O 55/15

1. Ist der Vertragspartner eines Anschlussinhabers nicht identisch mit dem Netzbetreiber, so muss sich das Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG auch gegen den als Vertragspartner in Erscheinung tretenden Accessprovider („Reseller“) richten. Wird hingegen nur der Netzbetreiber beteiligt, hat dies zur Folge, dass die aus dem Verfahren erlangten Daten dem Beweisverwertungsverbot unterliegen.

2. Das Zurverfügungstellen eines Dateifragments stellt mangels Lauffähigkeit keine Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks dar.

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15. September 2015

Unzulässige Bezeichnungen bei Produktvergleichen

gelbes Giftmüllfass mit dem Symbol "gefährlich"
Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.03.2014, Az.: I-20 U 151/13

Im Rahmen eines Produktvergleichs dürfen die Produkte eines Konkurrenten nicht als „Dämmfalle“ oder „Sondermüll“ bezeichnet werden, da dies eine nach § 6 Abs.2 Nr.5 UWG unzulässige Herabsetzung der Waren eines Wettbewerbers darstellt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Behauptung lediglich in einem beigefügten Pressebericht eines Kundeninformationsschreiben erscheint, da sich der Unternehmer so fremde Äußerungen zu Wettbewerbszwecken zu Eigen macht.

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15. September 2015

Unterlassungserklärung mit Aufbrauchsfrist lässt Wiederholungsgefahr entfallen

Weißes Paragraphenzeichen ist auf einem dunklen Puzzleteil abgebildet. Dieses Teil schwebt in der Hand eines Geschäftsmannes
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.07.2015, Az.: 6 W 71/15

Wird einem Unterlassungsschuldner eine Aufbrauchsfrist eingeräumt, in der er Produkte abverkaufen darf, so muss dieser grundsätzlich nicht darauf hinweisen, dass sein Vorrat quantitativ und zeitlich beschränkt ist. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Aufbrauchsfrist lässt die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr nach Ablauf dieser Frist entfallen, da eine Veränderung der tatsächlichen Umstände eingetreten ist, unter denen das angegriffene Verhalten nicht mehr zu erwarten ist.

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11. September 2015

Trassenfieber – Theaterbetreiber haftet der GEMA als Veranstalter auf Schadensersatz

weiße Würfel mit der Aufschrift GEMA auf Musiknoten
Urteil des BGH vom 12.02.2015, Az.: I ZR 204/13

a) Unabhängig von der Möglichkeit der Programmgestaltung kann die Verantwortlichkeit als Veranstalter im Sinne von § 13b UrhWG für die Einholung der Einwilligung der Verwertungsgesellschaft anzunehmen sein, wenn Umfang und Gewicht der vorgenommenen Tätigkeiten die Annahme rechtfertigen, dass eine Mitwirkung an der Aufführung vorliegt.

b) Stellt ein Theaterbetreiber den Saal für die Aufführung zur Verfügung, bewirtet die Veranstaltungsbesucher, vereinnahmt die Bewirtungserlöse und wirbt für die Aufführung in seinem Veranstaltungskalender, so wirkt er als Veranstalter an der Aufführung mit.

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10. September 2015

Herausgeber von Werbeblättern haftet für wettbewerbswidrige Anzeigen

"Geruechtekueche" auf Zeitung gedruckt
Urteil des BGH vom 05.02.2015, Az.: I ZR 136/13

a) In den Schutzbereich der Pressefreiheit sind nicht nur Presseerzeugnisse im herkömmlichen Sinne einbezogen, sondern auch Zeitschriften, die neben Werbung zumindest auch unterhaltende Beiträge wie Horoskope, Rätsel oder Prominentenporträts enthalten.

b) Der Schutzumfang der Pressefreiheit ist umso geringer, je weniger ein Presseerzeugnis der Befriedigung eines Informationsbedürfnisses von öffentlichem Interesse der der Einwirkung auf die öffentliche Meinung dient und je mehr es eigennützige Geschäftsinteressen wirtschaftlicher Art verfolgt. Danach kann sich ein Presseunternehmen grundsätzlich nicht mit Erfolg auf die Grundsätze der eingeschränkten Haftung der Presse für wettbewerbswidrige (hier im Sinne von § 5 UWG irreführende) Werbeanzeigen Dritter berufen, wenn die fragliche Zeitschrift keinen nennenswerten meinungsbildenden Bezug hat, sondern nahezu ausschließlich Werbung enthält.

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03. September 2015

Werbung muss bereits auf ersten Blick ersichtlich sein

Schleichwerbung-Siegel in roter Schrift
Urteil des OLG Hamburg vom 13.06.2013, Az.: 3 U 15/12

Ist ein Werbegewinnspiel von der Gestaltung her an redaktionelle Inhalte angelehnt, liegt eine unerlaubte geschäftliche Handlung jedenfalls dann vor, wenn dabei der Werbecharakter verschleiert wird. Es reicht nicht aus, dass sich erst nach Lektüre des Beitrags für den Leser ergibt, dass es sich dabei um Werbung handelt, weil dieser aufgrund der Gestaltung bereits eingehendere Beachtung geschenkt hat, als er sie sonst Werbung schenken würde. Für den Leser muss daher bereits beim ersten Blick und ohne jeden Zweifel ersichtlich sein, dass es sich bei dem Beitrag um Werbung handelt.

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31. August 2015

Unwahre Online-Berichterstattung über Abmahnungen wettbewerbswidrig

Person hat Karton auf dem Kopf, auf dem sich ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen befindet.
Beschluss des HansOLG vom 05.06.2014, Az.: 3 W 64/14

Online-Berichterstattungen über Abmahnungen können ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, wenn sie unwahre Tatsachen enthalten. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in dem Bericht ein falscher Rechteinhaber angeführt wird. Unerheblich ist hierbei, dass keine namentliche Nennung des Rechteinhaber erfolgt, wenn dieser durch andere Umstände, wie etwa der Warenbezeichnung, für die angesprochenen Verkehrskreise mittelbar erkennbar ist.

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