Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Wer stellt eine AGB?
Wikipedia muss Loriot Briefmarkenmotive entfernen
Beschluss des LG Berlin vom 06.10.2011, Az.: 15 O 377/11
Die Loriot-Erbin wendete sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos des Künstlers Loriot, dessen Schriftzug sowie Abbildungen von Wohlfahrtmarken der Deutschen Post AG mit den von Loriot geschaffenen Motiven "Das Frühstücksei", "Herren im Bad", "Auf der Rennbahn" und "Der sprechende Hund", im Rahmen der Online-Enzyklopädie Wikipedia.Fahrzeugrestwertermittlung
Abbruch einer eBay-Auktion
baslerhaarkosmetik.de – Und der Admin-C haftet doch
Nach über 10 Jahren der Domainrechtsprechung hat sich nun erstmals der Kennzeichensenat des Bundesgerichtshofs mit der heftig umstrittenen Thematik der Haftung des Admin-C befasst. Der administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) haftet unter bestimmten Umständen als Störer für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Domain. Eine solche Haftung kommt dann in Betracht, wenn freigewordene Domains automatisch ermittelt und registriert werden, ohne dass der Anmelder prüft, ob eine Verletzung von Rechten Dritter stattfindet.
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen – Teil 1/3
Abbruch einer eBay-Auktion
Urteil des AG Menden vom 24.08.2011, Az.: 4 C 390/10
Eine Auktion auf eBay darf nicht ca. zehn Minuten vor Ende abgebrochen werden, auch wenn in der Zwischenzeit der Gegenstand zu einem höheren Preis an einen Dritten verkauft wurde.Online-Partnerschaftsvermittlung sind keine Dienste höherer Art
Pressemitteilung Nr. 51/11 des AG München zum Urteil vom 05.05.2011, Az.: 172 C 28687/10
Online-Partnerschaftsvermittlungen bieten keine sogenannten Dienste höherer Art an, so dass der Vertrag nicht jederzeit gekündigt werden kann. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.Regimekritische Internetaktivitäten
Urteil des Hessischen VGH vom 21.09.2011, Az.: 6 A 1005/10.A
Ein Exiliraner setzt sich dem Risiko politischer Verfolgung in seinem Heimatland aus, wenn er einen Weblog unter eigenem Namen unterhält und dabei gleichzeitig Kontakte zu iranischen Oppositionsgruppen unterhält. Dies erzeugt den Verdacht, das Bloggen unterstütze oppositionelle Strömungen.
