Keine Klage ohne Signatur!
Beschluss des BFH vom 26.07.2011, Az.: VII R 30/10
Wird eine Klage per E-Mail ohne qualifizierte Signatur erhoben, so ist diese formunwirksam.
Beschluss des BFH vom 26.07.2011, Az.: VII R 30/10
Wird eine Klage per E-Mail ohne qualifizierte Signatur erhoben, so ist diese formunwirksam.
Ein Hostprovider haftet als Störer für fremde und nicht durch ihn gebilligte Beiträge, wenn er folgende Pflichten verletzt hat:
1. Der Hostprovider ist nur dann zum tätig werden verpflichtet, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer (ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung) bejaht werden kann.
2. Die Beanstandung des Betroffenen ist an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten.
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 04.08.2011, Az.: 6 W 70/11
Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs seitens eines Mitbewerbers wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich sehr niedrig zu bemessen, da seine Interessen lediglich mittelbar berührt sind. Allerdings besteht ein hohes Interesse der Allgemeinheit an fehlerfreien Widerrufsbelehrungen, deshalb ist das Interesse eines Verbraucherschutzverbandes an der gerichtlichen Durchsetzung höher zu bewerten, nämlich mit 15.000,00 EUR.Der Anspruch auf Freigabe einer Domain gilt auch dann, wenn eine Registrierung der Domain vor dem Erwerb bzw. dem Entstehen der Rechte am Namen einer Domain erfolgt, wenn das Interesse des Namensinhabers gegenüber dem des Domaininhabers vorgeht. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Domaininhaber der Namensinhaberin den Domainnamen während der Gründungsphase selbst vorgeschlagen hatte und aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis das berechtigte Vertrauen bestand, dass der Domaininhaber nicht selbst die Domain nutzen würde.
Die Registrierung einer Domain bewegt sich in einem juristischen Minenfeld. Das erfahren Inhaber von Domains besonders drastisch, wenn sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten. Andererseits haben Rechtinhaber verständlicher Weise ein großes Interesse daran Inhaber der Rechte verletzenden Domain zu werden. Regelmäßig wird daher vom Rechteinhaber die Übertragung der Domain oder zumindest die Löschung („Freigabe“) der Domain gefordert, da meist der Erhalt der Domain der Hintergrund der Geltendmachung von Rechten ist.
Urteil des OLG Naumburg vom 24.06.2010, Az.: 1 U 20/10
Das bloße Innehaben einer Domain ohne erkennbare tatsächliche Nutzung stellt weder eine Markennutzung i.S.d. § 14 MarkenG dar, noch erwächst daraus ein Namensrecht. Das Verhindern oder Erschweren der Nutzung der Internetadresse durch Blockade ist daher nur eine allgemeine zivilrechtliche Rechtsverletzung.Urteil des LG Hamburg vom 13.08.2010, Az.: 324 O 145/08
Ein Suchmaschinen-Betreiber haftet für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von Suchergebnissen dann, wenn er die verbreiteten Tatsachen ausdrücklich behauptet oder sich zu Eigen macht. Die Tätigkeit dieses Suchmaschinenanbieters erschöpft sich in der Bereitstellung der Suchmaske, der eigentliche Inhalt wird lediglich auf einer Unterseite generiert und angezeigt. Selbst werden keine inhaltlichen Angebote bereitgestellt.Pressemitteilung Nr. 165/2011 des BGH zum Urteil vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10
Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor, wenn über die Internetsuchmaschine von Google urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder ("thumbnails") aufgerufen werden können. Ein Eingriff in das Urheberrecht ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Einwilligung nur gegenüber einem Dritten erteilt wurde und eine Abbildung eines Werkes von diesem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist.Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 10.10.2011
Bereits im Juni diesen Jahres hat das Europaparlament nach einer fast dreijährigen Debatte eine neue Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, die den Online-Handel europaweit vereinheitlichen soll.Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
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