Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

28. Mai 2009

Fünf sind erlaubt

Beschluss des LG Darmstadt vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09

Ein Rechteinhaber kann grundsätzlich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internettauschbörsen einen Einsichts- und Auskunftsanspruch geltend machen. Die Verletzungshandlungen müssen dabei aber einem gewerblichen Ausmaß entsprechen, was nach dem konkreten Einzelfall beurteilt wird. Die Bagatellgrenze liegt bei fünf vorgehaltenen Filmen in zeitlich engem Zusammenhang.

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27. Mai 2009

Informationspflichten des Unternehmers bleiben

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 2-3 0 35/09 

Bietet ein Unternehmer bei einer Internetversteigerung in seinem Account einen Artikel als privat an - auch mit dem Zusatz "für einen Freund" - so ist trotzdem auf eine gewerbliche Tätigkeit zu schließen.

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27. Mai 2009

Erlaubnis für Glücksspiele unabhängig vom Firmensitz

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.03.2009, Az.: 11 W 8/09 (Kart)

Ein Unternehmen, das Glücksspiele im Internet anbietet, bedarf der Erlaubnis dafür, unabhängig davon, ob der Sitz im Bundesland oder in der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Anknüpfung erfolgt über das Vermitteln im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes zum Glücksspiel. Eine Erlaubnispflicht besteht immer dann, wenn eine Teilnahme an Glücksspielen des jeweiligen Bundeslandes zielgerichtet ermöglicht wird.

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27. Mai 2009

Email vom Betriebsrat

Beschluss des BAG vom 10.3.2009, Az.: 1 ABR 93/07

Eine Email zur Erklärung über die Zustimmung entspricht den Anforderungen des Schriftlichkeitsgebots nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, da die Einhaltung der Textform des § 126 b BGB ausreicht. Die Zustimmungsverweigerung ist eine auf den tatsächlichen Erfolg gerichtete rechtsgeschäftsähnliche Handlung. Es werden durch eine Email die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung ohne das Erfordernis einer schriftlichen Erklärung sowie die Dokumentationspflichten gewahrt.  

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25. Mai 2009

Impressumsverstöße abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08 Wieder einmal stellt ein Gericht fest, dass das Fehlen von Angaben im Impressum einer Webseite, wie beispielsweise Angaben zum Handelsregister oder zur Umsatzsteuer-Nummer, einen Grund sind, den Seitenbetreiber abzumahnen. Ein solcher rügbarer Wettbewerbsverstoß ist keinesfalls eine bloße Bagatelle, da dadurch dem Verbraucher Anhaltspunkte fehlen, die er im Falle eventuell auftretender Probleme benötigt.
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19. Mai 2009

Die Verschreiber-Domain

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 08.01.2009, Az.: 5 W 1/09 Auch geringfügige Veränderungen können im konkreten Einzelfall geeignet sein, ein geschütztes Zeichen bzw. eine geschützte Marke zu verletzen. Zu einer solchen Feststellung bedarf es jedoch einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Umstände, beispielsweise inwieweit eine Verletzungsabsicht des Verletzers erkennbar ist. Folglich kann der Tippfehler im Rahmen eines Domainnamens markenverletzend sein, er muss es aber nicht.
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19. Mai 2009

Nicht weitergeben!

Beschluss des OLG Frankfurt am Main, Az.: 11 W 15/09 Ein Softwarehersteller, der dem Ersterwerber eine Volumenlizenz erteilt, hat gegen diesen einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn der Ersterweber ohne Zustimmung des Softwareherstellers unzählige Lizenzen an Zweiterwerber weiter überträgt, indem er diese zum Download freigibt oder den entsprechenden Produktkey überlässt.
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18. Mai 2009

Hinweis auf Internet-Adresse nur mit Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 29.01.2009, Az.: 30 W (pat) 166/05

Ist einem Slogan nur eine pauschal anpreisende Werbeaussage zu entnehmen, mangelt es ihm auch bei mehreren Verständnisvarianten an Unterscheidungskraft. Wird der Slogan mit einer Internet-Adresse kombiniert, so versteht der Verbraucher ihn naheliegend und unmissverständlich als Hinweis auf die Internet-Adresse.

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18. Mai 2009

Nachricht aus Österreich

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.03.2009, Az.: 7 U 94/08

Eine inhaltlich unzulässige Pressemitteilung im Internet als Auszug aus einem österreichischen Print-Magazin wird zur Bewerbung eingesetzt. Die Meldung in der Zeitschrift, die in Deutschland nicht erhältlich ist, rechtfertigt eine Entschädigung. Allerdings ist zubeachten, dass der Leserkreis dieser Ankündigung aufgrund von Fundort und Inhalt eher als klein zu betrachten ist.

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18. Mai 2009

Anklicken allein belehrt nicht über Rechte

Urteil des AG Wuppertal vom 01.12.2008, Az.: 32 C 152/08

Die Widerrufsbelehrung des Verbrauchers muss in Textform ergehen. Kann der Verbraucher die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Unternehmers anklicken und sich dort über den Inhalt informieren, so ist dies nicht ausreichend. Die Erklärung muss in einer Urkunde oder auf andere zur dauernden Wiedergabe von Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden. Diese Form ist nur gewahrt, wenn es tatsächlich zu einem Download der Widerrufsbelehrung kommt.

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