Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Schaffung einer Internetzugangsmöglichkeit löst Störerhaftung aus
Störer im Sinne des UrhG ist bereits, wer eine Internetzugangsmöglichkeit geschaffen hat, ohne durch zumutbare Sicherungsmaßnahmen der Nutzung Dritter entgegenzuwirken. Insbesondere ist eine die Störerhaftung einschränkende Prüfungspflicht in Filesharing-Systemen nicht zusätzlich erforderlich.
Angabe des Vornamens im dienstlichen E-Mail-Verkehr
Die Nennung des Nach- und Vornamens in der dienstlichen E-Mail-Adresse einer behördlichen Angestellten ist zulässig. Der Schutz der Privatsphäre muss gegenüber dem Interesse der Behörde, ein einheitliches Auftreten als bürgernaher Dienstleister herbeizuführen, zurücktreten.
Kein Recht zur Akteneinsicht bei Anzeige gegen Unbekannt wegen Urheberrechtsverletzungen
Mögliche Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen begründen kein Recht zur Akteneinsicht des Betroffenen, wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingestellt wurde, da dies die zivilrechtlich relevante Auslieferung der Anschlussinhaber bedeuten würde.
Urheberrechtsverletzungen durch „Thumbnails“
Die Einstellung von Bildern als sog. "Thumbnails" in die Trefferliste einer Suchmaschine stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, weil in der Komprimierung eine eigene Verwertungshandlung des Suchmaschinenbetreibers zu sehen ist. Verneint werden muss ein Unterlassungsanspruch allerdings, wenn der Urheber der Bilder eine "Suchmaschinenoptimierung" vorgenommen hat.
Keine Haftungsprivilegierung bei wissentlicher Nennung im Impressum
Geschützte Marke als Ad-Word-Keyword
Die Verwendung einer geschützten Marke als Keyword in einer Adword-Kampagne verletzt grundsätzlich Markenrechte. Insbesondere besteht beim Schalten der Anzeige eine Prüfungspflicht bezüglich etwaiger markenrechtlicher Verstöße, eine anhaltende Kontrollpflicht ist jedoch zu verneinen.
Versand von gewerkschaftlichen Werbe-E-Mails an betriebliche E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer
Berufungsbegründung per E-Mail
Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Datei) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO genügt.
Überlassen eines e-bay-Accounts als mögliche Beihilfe zum Diebstahl bzw. zur Hehlerei
Allein in der Zurverfügungstellung eines e-bay-Accounts an einen Dritten mit dem Wissen, dass dieser hierüber gestohlene Gegenstände verkauft, liegt eine Hilfestellung beim Absatz und somit die strafbare Beihilfe zum Diebstahl bzw. zur Hehlerei.

