Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

27. November 2007

Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum „spickmich.de“

Pressemitteilung des OLG Köln vom 27.11.2007, Az.: 15 U 142/07 Nach einem heute verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet auch künftig erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen.
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23. November 2007

Accessprovider haftet nicht als Störer für rechtswidrige Internetangebote Dritter

Urteil des LG Kiel vom 23.11.2007, Az.: 14 O 125/07 Nur derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft, muss Maßnahmen und Vorkehrungen treffen, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind. Der Accessprovider haftet nicht als Störer aus § 1004 BGB analog. Als Störer haftet nur derjenige, der auch ohne Verschulden willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Rechtsbeeinträchtigung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten mitwirkt, sofern der Inanspruchgenommene die rechtlich und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hat. Die Gefahren, die von der im vorliegenden Fall beklagten Website ausgehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Accessproviders, so dass unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht eine Haftung des Accessproviders nicht in Betracht kommt.
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30. Oktober 2007

Klausel „Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt in Textform“ ist unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 107/07 Die Belehrung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung" ist zwar insoweit zutreffend, als die Frist jedenfalls nicht vor dem Erhalt einer in Textform erfolgten Widerrufsbelehrung beginnt, sie ist aber falsch, weil nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist bei der hier streitigen Lieferung von Waren nicht vor dem Tages ihres Eingangs beim Empfänger beginnt. ...
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25. Oktober 2007

Streitwertbemessung bei wettbewerbswidriger E-Mail Werbung

Beschluss des OLG Hamm vom 25.10.2007, Az.: 4 W 150/07 Die Streitwertbemessung orientiert sich regelmäßig an der Bedeutung des Verletzerverhaltens für das zukünftige Wettbewerbsgeschehen und nicht nur an einem konkreten Schaden den der Geschädigte von sich abwehren will. Bei als durchschnittlich zu bewertenden Fällen (hier: E-Mail Werbung) ist von einem Wert von 25.000,- € auszugehen, wobei in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Allgemeinen 2/3 davon angesetzt werden.
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23. Oktober 2007

„Virtuelles Hausverbot“ durch Sperrung einer IP-Nummer bei Testmaßnahme zur Überprüfung des beworbenen Internetangebots

Urteil des OLG Hamm vom 23.10.2007, Az.: 4 U 99/07 Verhält sich eine Testperson wie ein normaler Kunde, indem sie die fragliche Ware kauft oder angebotene Dienstleistung in Anspruch nimmt, so handelt sie nicht unlauter. Eine unlautere Behinderung durch sie liegt aber dann vor, wenn sich der Tester nicht mehr wie ein normaler Kunde verhält, sondern dabei den Betriebsablauf stört, indem er etwa durch sein Verhalten das Personal von seiner Beschäftigung abhält, andere Kunden abschreckt oder offenkundig Testfotos anfertigt, so dass das Personal entsprechend aufmerksam wird und sich andere Kunden über den Anlass hierfür Gedanken machen.
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19. Oktober 2007

Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend

Pressemitteilung des BGH vom 19.10.2007, Az.: I ZR 102/05 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.
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16. Oktober 2007

Zur Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender e-mail-Werbung

Urteil des OLG Hamm vom 16.10.2007, Az.: 4 U 91/07 Unterlassungsanträge die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, sind grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen. Abweichendes kann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert.
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12. Oktober 2007

Verwendung von fremden Marken in Google-Adword Anzeige unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 12.10.2007, Az.: 6 U 76/07 Bei Verwendung von fremden Marken im Text einer Google-Adword Anzeige ergibt sich eine Zeichenrechtsverletzung gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG ohne Rücksicht auf die besondere Adwords-Problematik bereits daraus, dass die Marke für jeden deutlich sichtbar in der Überschrift in einer Anzeige erscheint. Die kennzeichenmäßige Benutzung des Wortes liegt dabei auf der Hand; die Einordnung in die Rubrik "Anzeigen" und der Link mit der Internetadresse des Anbieters ändert nichts an dem möglichen Verständnis des Begriffs im Sinne eines Herkunftshinweises, sondern bestätigen es.
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11. Oktober 2007

Streitwert bei Spam-Mails bei 3.000 € festgesetzt

Urteil des OLG Hamburg vom 11.10.2007, Az.: 14 W 66/07 Die hanseatischen Oberlandesrichter entschieden in vorliegendem Urteil, dass bei der Zusendung von Spam-Mails ein Streitwert in Höhe von 3.000 € angemessen ist. Die Vorinstanz, welche den Streitwert auf 600 € festsetzte, stellte einzig auf die Arbeitszeit ab, die bei der Aussortierung unerwünschter Mails aufgewendet werden müsse. Bei 100 E-Mails pro Tag sei es jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass der Belästigte in die Gefahr läuft, versehentlich eine wichtige Nachricht zu löschen.
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