Urteile aus der Kategorie „Lebensmittelrecht“

04. Juni 2013

„Die Dose ist grün.“ – Nein!

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.04.2013, Az.: 37 O 90/12 Das Bewerben von Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün.“ sowie „unendlich recyclebar“ und „FE“ stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar. Umweltbewusstsein spielt für Verbraucher eine immer größere Rolle. Doch aus Blech gefertigte Dosen sind gerade nicht umweltfreundlich, genau dieser Eindruck wird jedoch durch die Slogans erweckt. So greift der Verbraucher eher zum beworbenen Produkt, was eine Behinderung der Wettbewerber darstellt und nun gerichtlich untersagt wurde.
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03. Juni 2013

Barilla

Urteil des BGH vom 22.11.2012, AZ.: I ZR 72/11 a) Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. b) Die Grundsätze über den freien Warenverkehr nach Art. 34 AEUV stehen der Anwendung nationaler Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht entgegen, die die Verwendung einer bestimmten Sprache vorschreiben, wenn stattdessen auch die Möglichkeit besteht, eine leicht verständliche andere Sprache zu verwenden. c) Der Hinweis "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den Anforderungen, die die LebensmittelKennzeichnungsverordnung an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt.
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13. März 2013

Keine sofortige Veröffentlichung von Hygienemängeln von Amtswegen im Internet

Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 13.02.2013, Az.: 6 B 10035/13 Gemäß § 40 Abs. 1 a  Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) kann eine Behörde die Öffentlichkeit über  einen Hygieneverstoß in Gaststätten informieren, sofern berechtigte Tatsachen vorliegen. Bei einer Bekanntmachung von Hygienedefiziten ist jedoch der wirtschaftliche Erfolg der Gaststätte erheblich gefährdet. In dem zu entscheidenden Fall diente die Veröffentlichung jedoch nicht mehr dazu, die Verbraucher vor einer andauernden Gesundheitsgefahr zu warnen, da in der Veröffentlichung selbst schon aufgeführt war, dass bei einer Nachkontrolle der Betrieb „weitestgehend wieder sauber“ war. Außerdem lagen zum Entscheidungszeitpunkt auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass trotz zwischenzeitlicher Mängelbeseitigung in naher Zukunft erneut mit erheblichen Hygienemängeln zu rechnen sei.
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04. März 2013

Unzulässigkeit von besonders bekömmlichen Weinen

Pressemitteilung Nr. 9/2013 des BVerwG zum Urteil vom 14.02.2013, Az.: 3 C 23.12 Weine dürfen nicht mit der Bezeichnung "bekömmlich" beworben werden. Auch wenn der Säuregehalt des Weines durch ein besonderes Gärverfahren reduziert wurde, ist eine solche Bezeichnung wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig. Der durchschnittliche Verbraucher versteht die Bekömmlichkeit als ein Hinweis auf eine besondere Magenverträglichkeit. Ein solcher Hinweis ist hierbei allerdings als eine gesundheitsbezogene Angabe zu erkennen. Gesundheitsbezogene Angaben sind jedoch bei alkoholischen Getränken nach der sog. Health-Claims-Verordnung generell unzulässig.
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15. Februar 2013

Veröffentlichung von Hygieneverstößen unter konkreter Benennung des Betriebes im Internet

Beschluss des VG Sigmaringen vom 09.01.2013, Az.: 2 K 4346/12

Die Veröffentlichung von Hygieneverstößen ist unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 40 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auch mit konkreter Benennung der Gaststätte grundsätzlich zulässig. Handelt es sich jedoch nicht um ein für den Verbraucher gesundheitsschädlichen Hygieneverstoß, sondern vielmehr um ein möglicherweise ekelerregendes oder lediglich ein zum Verzehr ungeeignetes Produkt, ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Rechtsschutzinteresse der Gaststätte abzuwägen.
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14. Januar 2013

BGH legt Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vor

Pressemitteilung Nr. 200/2012 des BGH zum Beschluss vom 05.12.2012, Az.: I ZR 36/11 Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren um einen Früchtequark mit der Bezeichnung "Monsterbacke" ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Streitig ist dabei, ob der Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" u.a. wegen der Health-Claim-Verordnung wettbewerbswidrig ist, weil der Slogan nährwert- als auch gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel enthalte ohne weitere hierzu erforderliche Angaben zu machen. Vor allem werde ein Hinweis auf den überhöhten Zuckerhinweis vermisst.
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28. Dezember 2012

„Ginger Beer“ irreführend

Urteil des KG Berlin vom 12.10.2012, Az.: 5 U 19/12 Die Bezeichnung "Ginger Beer" für ein Getränk, welches nicht wirklich Bier enthält, kann irreführend sein. Der Durchschnittsverbraucher versteht allein den Wortbestandteil "Beer" als einen Hinweis auf einen Bierbestandteil, welcher tatsächlich aber gar nicht vorhanden ist.
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06. Dezember 2012

Kein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“

Urteil des LG Düsseldorf vom 01.03.2012, Az.: 14c O 302/11 Das Schokoladenpuddingprodukt "Flecki" verletzt nicht das Geschmacksmuster des Schokoladenpuddings "Paula". Eine Nachahmung des Produkts sei nicht gegeben und mangels eines übereinstimmenden Gesamteindrucks scheidet eine Designverletzung aus. Zudem kann "Flecki" kein Wettbewerbsverstoß angelastet werden, da beide Produkte wesentliche Unterschiede in der Optik und Verpackungsanpreisung aufweisen.
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21. November 2012

Puddingstreit: „Paula“ vs. „Flecki“

Pressemitteilung Nr. 14/2012 des LG Düsseldorf vom 20.11.2012, Az.: 4b O 141/12 Erneut musste das LG Düsseldorf ein Urteil im "Puddingstreit" zwischen Dr. Oetker und Aldi fällen und Dr. Oetker musste eine weitere Niederlage einstecken. Es ging dabei wieder einmal um die Puddingsorten "Paula" und "Flecki". Dabei wurde entschieden, dass weder der Pudding "Flecki" an sich noch seine Herstellung patentverletzend sei. Beide Endprodukte unterschieden sich optisch erheblich, ebenso sei das Herstellungsverfahren verschieden. Das Patent von Dr. Oetker werde nicht verletzt.
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07. November 2012

Schleichwerbung – getarnt in einem Wikipedia-Eintrag – ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
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