Urteile aus der Kategorie „Lebensmittelrecht“

27. September 2012

Der besonders bekömmliche Wein

Urteil des EuGH vom 06.09.2012, Az.: C-544/10

Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Die Bewerbung eines Weins mit besonders guter Bekömmlichkeit aufgrund eines speziellen Gärverfahrens und einem dadurch besonders niedrigen Säuregehalt, ist jedoch als Gesundheitsbezug aufzufassen und somit unzulässig.
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21. September 2012

Vodka und Energy verleihen keine Flügel

Urteil des OLG Hamm vom 10.07.2012, Az.: I-4 U 38/12

Das OLG Hamm sieht die Bezeichnung ENERGY + VODKA  für ein Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 10 % Vol. als wettbewerbswidrig an. Streitgegenstand war eine Mischung aus koffeinhaltigem Erfrischungsgetränk und Vodka. Die Dose trug den Aufdruck „Energy & Vodka“. Der Kläger bemängelte zu Recht, dass der Begriff „energy/ Energie“ den Verbraucher auf die besonderen positiven Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels hinweisen soll. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Vol. dürfen jedoch gerade keine derartigen Nährwertangaben tragen, abgesehen von Hinweisen auf einen reduzierten Alkoholgehalt oder einen reduzierten Brennwert.
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20. September 2012

Werbung mit „Biomineralwasser“ zulässig

Pressemitteilung Nr. 149/12 des BGH vom 13.09.2012, Az.: I ZR 230/11 Das Bewerben von „Biomineralwasser“ ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es ist denkbar, dass ein Mineralwasser die gesetzlichen Grenzwerte für Rückstände und Schadstoffe nur wenig unterschreitet. Bleibt ein als „Biomineralwasser“ bezeichnetes Mineralwasser deutlich darunter und ist es somit tatsächlich reiner, darf dieses Qualitätsmerkmal auch explizit beworben werden.
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17. September 2012

„Artrostar“

Urteil des BGH vom 15.03.2012, Az.: I ZR 44/11 Für den gemäß § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV zu führenden Nachweis der Wirksamkeit eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) beworbenen und vertriebenen Mittels bedarf es insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung in Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, placebo-kontrollierter Studien.
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23. Juli 2012

Grundpreisangabe – „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“

Urteil des OLG Köln vom 29.06.2012, Az.: 6 U 174/11

Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der gewerbsmäßige Verkäufer von Getränken den Grundpreis des Getränkes in Liter für den Letztverbraucher angeben. Als Grundpreis beim Verkauf einer Getränkekiste mit 12 Flaschen und einer Gratisbeigabe von jeweils 2 Flaschen pro gekauftem Kasten, ist der Grundpreis für 1 Liter anhand von 14 (und nicht 12) Flaschen zu berechnen. In einer solchen Werbung ist keine Irreführung des Verbrauchers zu erkennen, da dieser auch tatsächlich 14 Flaschen erhält.
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25. Juni 2012

„FRISCH & FERTIG“ bei Zusatz von Konservierungsstoffen irreführend

Urteil des LG Köln vom 17.11.2011, Az.: 31 O 264/11

"FRISCH & FERTIG", "Frischfisch" sowie "Absolute Frische bei sofortigem Genuss" führen zu einer Irreführung des angesprochenen Verkehrs, wenn der Fisch mit Konservierungsstoffen behandelt wurde. Der Begriff „frisch“ suggeriert, dass der Fisch „direkt aus dem Meer“ kommt, dann nur mit der Marinade gewürzt und sofort verpackt wurde. Der Verkehr erwartet dementsprechend nicht, dass dem Fisch auch noch Konservierungsstoffe irgendeiner Art beigesetzt sind. Denn dann ist der Fisch nicht mehr „frisch“, sondern industriell haltbar gemacht.
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29. Mai 2012

Glucosamin Naturell

Urteil des BGH vom 30.11.2011, Az.: I ZR 8/11 a) Im Rahmen des § 1 Abs. 4a Satz 2 DiätV sind bei der Prüfung der Frage, ob für die diätetische Behandlung der Patienten eine Modifizierung der normalen Ernährung oder andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung oder eine Kombination aus beidem ausreichen, auch die auf dem Markt erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel zu berücksichtigen. b) Die Vorschriften in § 1 Abs. 4a Satz 1 und 2 DiätV über die Abgrenzung der Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke von anderen Stoffen stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, deren Verletzung auch geeignet ist, die Interessen der Verbraucher nicht unerheblich bzw. spürbar im Sinne von § 3 UWG 2004, § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG 2008 zu beeinträchtigen.
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16. April 2012

„Bella Fontanis Mango-Orangenblüte“ irreführend

Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.03.2012, Az.: 6 U 12/11

Die naturgetreue Abbildung von Früchten oder Pflanzenteilen, wie eine Orangenblüte auf der Flasche des Erfrischungsgetränks „Bella Fontanis Mango-Orangenblüte“ und die Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“, erwecken beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck, dass Fruchtsaft und/oder Fruchtmark der abgebildeten Frucht bzw. des Pflanzenteils enthalten sind. Insoweit dies nicht der Wahrheit entspricht, verstößt die Aufmachung des Produkts gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittelgesetzes.
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26. März 2012

„Sparkling Tea“ ist kein Tee

Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2012, Az.: I- 4 U 143/11 Die Gestaltung der Flaschen des Schweppes Produkts „Sparkling Tea“ stellt keine irreführende Werbung dahingehend dar, dass es sich bei dem hier in Rede stehenden Getränk um Tee im Sinne der Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen handelt oder dass das Produkt unter Verwendung aufgebrühten Tees hergestellt werde. Es entsteht nicht der Eindruck, dass hier aufgebrühter Tee angeboten wird, weil das Getränk der Beklagten eben nicht nur "Tea", sondern "Sparkling Tea" heißt und die Aufmachung an einen Eistee erinnert.
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13. März 2012

Was ist drin, im Cordon Bleu?

Urteil des VG Stuttgart vom 09.02.2012, Az.: 4 K 2394/11

Ist eine "Puten-Formschnitte Cordon Bleu" mit Putenschinken und Schmelzkäse gefüllt, obwohl auf der Packung lediglich Schinken und Käse angegeben sind, so liegt eine irreführende Angabe vor. Schließlich ist in den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuchs für Fleisch- und Fleischerzeugnisse unter Nr. 2.31 festgelegt, dass es sich bei  Bezeichnungen ohne Hinweis auf die Tierart es sich um Teile von Schweinen handelt und Schmelzkäse muss gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 b als Schmelzkäsezubereitung gekennzeichnet werden.
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