Urteile aus der Kategorie „Lebensmittelrecht“

22. April 2015

Zur Werbeaussage, Becel pro.activ könne den Cholesterinwert um circa 23 % senken

Holzlöffel mit Margarine liegt neben einer Sonnenblume
Urteil des LG Hamburg vom 13.03.2015, Az.: 315 O 283/14

Bei der Werbung für eine Halbfettmargarine mit der Aussage „Mit ausgewogener Ernährung, ausreichend Bewegung und Becel pro.activ konnte ich meinen Cholesterinwert von 275 auf 211 mg/dl senken“, handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, für die nach der Health-Claims-VO eine Zulassung nötig ist. Für den Verbraucher ist aus der Anzeige nämlich nicht ersichtlich, dass sich die Verbesserung des Gesundheitszustandes auf das aus drei Komponenten bestehende Programm bezieht, vielmehr rechnet er den Erfolg allein dem beworbenen Produkt zu.

Weiterlesen
15. April 2015

Kein Online-Handel mit Bio-Produkten ohne Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle

Bio-zeichen in grüner Farbe mit drei grünen Blättern auf weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2014, Az.: 14 U 201/13

Gemäß der EG-Öko-Verordnung trifft einen Verkäufer von Bio-Produkten die Pflicht, sich der Kontrolle einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterziehen. Unternehmer, die ihre Waren direkt an Verbraucher abgeben, können von dieser Pflicht befreit werden. Direkt meint dabei eine unmittelbare Übergabe der Waren unter Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers, da der Verbraucher nur so die Möglichkeit hat, zu erkennen, ob die Produkte im Einklang mit den Öko-Anforderungen behandelt werden. Die Ausnahmeregelung kann daher niemals einen Online-Versandhandel betreffen.

Weiterlesen
14. April 2015

Unzulässige nährwertbezogene Angabe bei Nahrungsergänzungsmitteln

Nährwertangabe eines Lebensmittels in bunten Farben
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.01.2015, Az.: 6 U 170/14

Enthält ein Nahrungsergänzungsmittel laut Bezeichnung „Vitalstoffe“, so handelt es sich bei diesem Begriff um eine nährwertbezogene Angabe. Diese suggeriert dem Verbraucher, dass das beworbene Produkt positive Nährwerteigenschaften besitze, die zur Erhaltung der Vitalität beitrügen. Sofern die Angabe nicht den in der Health-Claims-Verordnung (Verordnung Nr. 1924/2006) festgelegten Bedingungen entspricht, ist sie unzulässig.

Weiterlesen
24. März 2015

Zur Unzulässigkeit einer Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, die nicht wissenschaftlich bewiesen sind

Eine Plastikflasche mit Wasser um die eine Menge Tabletten herumliegen
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.11.2014, Az.: 12 O 482/13

Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel, das innerhalb von drei Wochen durch Collagen, Hyaluronsäure und Elastin die Haut so glätten und straffen soll, dass der Konsument um 15 Jahre jünger wirkt, ist unzulässig. Denn bei diesen Werbeaussagen handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben, die implizieren, dass sich der Konsum des beworbenen Produktes unmittelbar positiv auf den Gesundheitszustand des Verbrauchers auswirkt. Wird diese Wirkung aber nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt, so ist die Werbung unzulässig.

Weiterlesen
10. März 2015

Himbeer-Vanille-Früchtetee ohne echtes Vanille und Himbeer-Aroma möglich

Roter Tee in einem Teeglas mit Himbeeren auf dem Unterteller.
Pressemitteilung des Urteils des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 45/13

Der Bundesgerichtshof hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der europäischen Union gerichtet zur Klärung der Frage, ob die Gestaltung der Verpackung eines Lebensmittels das Vorhandensein einer Zutat vortäuscht, wenn die abgebildete Zutat im Produkt durch eine andere ersetzt wurde, solange die verwendeten „Ersatzbestandteile“ im Zutatenverzeichnis aufgelistet werden.

Weiterlesen
03. März 2015

Keine positiven Nährwerteigenschaften für ein Mischgetränk mit Alkohol

Zwei Gläser mit jeweils einem roten und einem grünen Getränk. Daneben liegen einige Himbeeren.
Urteil des BGH vom 09.10.2014, Az.: I ZR 167/12

a) Informationen über Eigenschaften eines Lebensmittels stellen auch dann, wenn sie sich auf Nährstoffe oder andere Substanzen beziehen, keine Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dar, wenn mit ihnen keine besonderen Eigenschaften des Lebensmittels herausgestellt, sondern lediglich objektive Informationen über die Beschaffenheit oder die Eigenschaften der Gattung von Lebensmitteln mitgeteilt werden, zu der das beworbene Lebensmittel gehört.

b) Der Begriff "Verdünnung" in Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist in Art. 5 und Erwägungsgrund 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 716/2013 dahingehend präzisiert worden, dass als Verdünnung allein die ausschließlich durch Wasser erreichte Verringerung des Alkoholgehalts einer Spirituose unter den Mindestalkoholgehalt gilt, der für die betreffende Spirituose in der entsprechenden Kategorie in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 festgelegt wurde.

Weiterlesen
04. Februar 2015

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen durch anerkannte wissenschaftliche Nachweise belegt werden

Unter einem Mikroskop liegen zwei Tabletten.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.11.2014, Az.: 12 O 474/13

Wird für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben, so muss in wissenschaftlich anerkannter Weise ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Substanz, auf die sich die gesundheitsbezogene Aussage bezieht, tatsächlich die behaupteten ernährungsbezogenen oder physiologischen Wirkungen auf die Gesundheit hat. Die Beweisführung über den Nachweis der Wirkung obliegt dabei dem Verwender der Werbeaussagen. Wird hierfür nachträglich ein Sachverständiger eingeschaltet, so können dessen Nachweise jedoch nicht auf den Zeitpunkt der getroffenen Werbeaussagen zurückwirken.

Weiterlesen
02. Februar 2015

Bachblüten dürfen nicht gesundheitsbezogen beworben werden

Weißes Schälchen mit Blumen steht neben einem braunen Medikament.
Urteil des OLG Hamm vom 07.10.2014, Az.: 4 U 138/13

Die gesundheitsbezogene Werbung für Bachblüten ist unzulässig, da sie gegen die Vorgaben der HCVO verstößt. Werbeaussagen wie "werden gerne in emotional aufregenden Situationen verwendet" und "Bachblüten können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" zielen auf das seelische Gleichgewicht ab, welches neben dem gesundheitsbezogenen Wohlbefinden ebenfalls unter den Gesundheitsbegriff der HCVO fällt. Da der Werbung jedoch keine der zugelassenen, speziell gesundheitsbezogenen Angaben aus der Liste der HCVO beigefügt wurde, ist sie wettbewerbswidrig.

Weiterlesen
29. Dezember 2014

Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Culinaria“ und „Villa Culinaria“

Urteil des OLG Köln vom 17.01.2014, Az.: 6 U 179/10

Zwischen den Zeichen „Culinaria“ und „Villa Culinaria“ besteht mangels hohen Grades an Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr, da für die angesprochenen Verkehrkreise erkennbar ist, dass es sich um unterschiedliche Zeichen handelt und zwischen dem Gastronomiebetrieb „Villa Culinaria“ und „Culinaria“ als Belieferer des Großhandels, trotz der hohen Warenähnlichkeit, keine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung hergestellt werden kann.

Weiterlesen
12. September 2014

Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2014, Az.: 14c O 138/13

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist gegenüber dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vorrangig zu beachten, da in der HCVO der Wille zur abschließenden Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung zum Ausdruck kommt. Insofern sind gesundheitsbezogene Angaben dann grundsätzlich verboten, wenn sie nicht in der Verordnung explizit aufgenommen wurden. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Angabe "Ginkgo + B-Vitamine + Cholin - B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven und Konzentration und Gedächtnis" ist zulässig, wenn durch die Gestaltung der Umverpackung dem Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die beworbene Wirkung lediglich von verschiedenen B-Vitaminen und Zink ausgeht und gerade nicht von Inhaltsstoffen des Ginkgo-Baumes.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a