Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

15. Juni 2022

Marken- und wettbewerbsrechtliche Probleme bei der Gestaltung von Preisetiketten

Gesetzbuch Markenrecht mit einem Richterhammer
Urteil des OLG Nürnberg vom 29.03.2022, Az.: 3 U 3358/21

Eine wettbewerbliche Eigenart kann Preisetiketten aufgrund ihrer farblichen Gestaltung zukommen. Eine Herkunftstäuschung bestehe hierbei nach Ansicht des Gerichts nicht, wenn das Produkt, auch wenn es aufgrund seiner Farben auf einen bestimmten Filialisten hinweise, unter unterschiedlich benannten Domainnamen verkauft werde. Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass Preisetiketten als Geschäftsabzeichen gelten können, wenn sie in den Unternehmensfarben gestaltet seien. Soll das Preisetikett hierbei neben der Preisangabe auch die Unternehmensfarben zur Geltung bringen, beziehe sich hierbei der Schutz auf die Unternehmensfarben und nicht das Etikett an sich.

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02. Dezember 2022

Anhängen an fremde Angebote bei Amazon

Laptopbildschirm auf dem die Webseite Amazon geöffnet ist
Urteil des LG Hamburg vom 14.07.2022, Az.: 327 O 32/19

Das Anhängen an ein fremdes Angebot bei Amazon stellt eine Markenverletzung dar, wenn die Marke genannt wird und die Ware nicht von dem Markeninhaber stammt oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde.

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07. Juli 2023

Markenstreit vor dem BGH: Ortlieb geht erfolgreich gegen Amazon vor

Urteil des BGH vom 25. Juli 2019, Az.: I ZR 29/18

Der Umstand, dass der Wiederverkäufer neben Produkten des Markenherstellers auch Konkurrenzprodukte anbietet, steht einer Verwendung der Marke in der Werbung nicht entgegen, sofern die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt bleiben. Wird eine Marke in Anzeigen nach einer Google-Suche aufgrund der konkreten Gestaltung aber irreführend verwendet, so dass Kunden durch die auf die-se Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch)zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden, kann sich der Markeninhaber dieser Verwendung der Marke widersetzen (Fortführung von BGH, Urteil vom 28.Juni 2018 -I ZR 236/16, GRUR 2019, 165 Rn. 78 -keine-vorwerk-vertretung).

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06. August 2021

Streit um Kennzeichenrechte der Musikgruppe Dschinghis Khan

Ein Mensch steht auf einer Bühne und wird von Scheinwerfern angestrahlt
Pressemitteilung Nr. 21/2021 zum Urteil des LG München I vom 27.07.2021, Az.: 33 O 6282/19

Der Initiator der Musikgruppe Dschinghis Khan, welcher auch einige Lieder der Gruppe komponierte, klagte gegen ein ehemaliges Mitglied der Band. Dieses hatte „Dschinghis Khan“ als Wort-/Bildmarke angemeldet und ist weiterhin unter diesem Namen aufgetreten. Nachdem der Kläger die Musikgruppe wieder aufleben lassen wollte, ging der Beklagte dagegen vor. Das Gericht sprach sich in diesem Fall für den Kläger aus, da er maßgeblicher Produzent sowie Schöpfer des Projekts war. Die zwischenzeitliche Auflösung der Gruppe führt nicht zu einem Verlust des Kennzeichenschutzes, da weiterhin Tonträger der Band vertrieben wurden.

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31. Januar 2023

Verwechslungen bei der Werbung für Automarken

Autos stehen beim Händler in Reihe
Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 19.01.2023; Az.: 1 HK O 13543/21

In der Automobilbranche hat es sich eingebürgert, dass Kfz-Typenbezeichnungen als eigenständige Marken im Sinne von Zweitmarken angesehen werden. Aus diesem Grund hat nun das LG München I die Entscheidung gefällt, dass es für den Verbraucher nicht unbedingt zu unterscheiden ist, wenn sich die Typenbezeichnungen nicht klanglich, sondern nur durch einen Buchstaben unterscheiden. Vor allem ist hierfür der Buchstabe "E" nicht ausreichend, da dieser oftmals mit "Elektro" in Verbindung gebracht wird, woraus der falsche Schluss gezogen werden könnte, dass es sich nur um die Elektroversion des Autos handeln würde.

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22. August 2023

Lichtbildwerke dürfen ohne Nutzungsberechtigung nicht auf anderen Online-Verkaufsplattformen veröffentlicht werden

Ordner mit Aufschrift Urherberrecht
Urteil des LG München I vom 20.02.2019, Az.: 37 O 22800/16

Die Frage, ob in einem konkreten Fall Lichtbildwerke, für die keine Nutzungsberechtigung vorliegt, auf anderen Online-Verkaufsplattformen verwendet und somit veröffentlicht werden dürfen, ist unter Berücksichtigung des §19a UrhG zu beurteilen.

Demnach hat die Beklagte die Zugänglichmachung bewirkt, indem sie die Lichtbildwerke in ihrer Zugriffsphäre zum Abruf bereitgehalten hat und außerdem das Sichtbarmachen über den Aufruf der Produktdetailseiten auf der Plattform ermöglicht hat.

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11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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03. November 2022

„Torjägerkanone“ stellt kein Herkunftszeichen dar

Eine Hand nimmt ein Buch mit der Aufschrift Markenrecht aus einem Regal
Urteil des OLG Nürnberg vom 25.10.2022, Az.: 3 U 2576/22

Der Begriff "Torjägerkanone" stellt im Bereich des Fußballs kein Herkunftszeichen dar. Beim Verkauf von Trophäen in Form einer mittelalterlichen Bürgerkriegskanone namens "Torjägerkanone" erkennt der angesprochene Verkehrskreis eher eine (beschreibende) Artikel- oder Modellbezeichnung für das angebotene Produkt statt einem eigenständigen Herkunftshinweis. In seiner Begründung verwies das OLG Nürnberg insbesondere auf den grundlegend unterschiedlichen Marktauftritt einer Herausgeberin einer Sportzeitschrift als Markeninhaber zum Verkaufsangebot eines Webseitenbetreibers.

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29. August 2022

Ähnlichkeit zwischen medizinischer Dienstleistung und der Vermittlung dieser

Zahnärztin behandelt Patienten
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.08.2022, Az.: 6 U 199/21

Ein Kieferorthopäde klagte gegen eine Vermittlerin für in der Türkei zu erbringende zahnmedizinische Dienstleistungen Dritter, da letztere die vom Kläger eingetragene Marke „beautysmile“ ohne Einverständnis nutzte. Das Gericht stellte fest, dass zwischen der Marke des Klägers und dem von der Beklagten verwendeten Zeichen Verwechslungsgefahr i.S.v. § 14 Abs. 2 MarkenG bestehe. Es fehle nicht an einer Ähnlichkeit zwischen medizinischen Dienstleistungen und der Vermittlung von diesen, denn aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise erscheint es möglich, dass ein Kieferorthopäde in Deutschland auch als kostengünstigere Variante entsprechende Dienstleistungen im Ausland vermittelt.

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