Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

10. Juli 2009

„Rail World“

Beschluss des BPatG vom 06.07.2009, Az.: 30 W (pat) 121/06 Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Anmeldung der Wortmarke "Rail World" wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen, da es sich bei dem Begriff "Welt der Eisenbahn" um einen beschreibenden Hinweis handelt, zu dem die angebotenen Waren und Dienstleistungen des Anmeldenden jedoch in keinem Bezug stehen. Dieser Beschluss zeigt erneut, dass für eine Markenanmeldung die Unterscheidungskraft einer Marke unerläßlich ist.
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07. September 2009

Software nur in gekaufter Sprachversion zu verwenden

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.11.2008, Az.: 2-6 O 437/08

In ausländischer Sprache verfasste Software darf nur in der gekauften Sprachversion genutzt werden. Die Möglichkeit, das Programm auch in anderen Sprachen zu nutzen, berechtigt nicht zur Verwendung außerhalb der erworbenen Sprachlizenz. Außerdem stellen Aufkleber mit Seriennummern keine Verkörperungen von Lizenzen dar, die dem Nutzer z.B. die Vervielfältigung der Software gestatten. Wird die mit einer Seriennummer versehene Papierhülle mit der Marke des Markeninhabers von dem dazu gehörigen Datenträger getrennt, liegt in der gewerblichen Veräußerung eine Markenverletzung vor.
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27. Mai 2009

Tatort CD-Cover

Urteil des OLG Koblenz vom 11.12.2008, Az.: 6 U 958/08

Um eine Verwechslungsgefahr zweier Marken beurteilen zu können, ist der Gesamteindruck aus Wort- und Bildbestandteil einschließlich der grafischen Darstellung des Wortbestandteiles entscheidend. Das Fadenkreuz wird von den Verkehrskreisen als sachlicher Hinweis auf spannende und kriminalistische Unterhaltung gewertet. Jenes der beanspruchten Marke erscheint streng geometrisch gestaltet, das der beanstandeten Marke unregelmäßig und unruhig. Aufgrund des unterschiedlichen optischen Gesamteindrucks bei fehlender phonetischer Ähnlichkeit liegt kein Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit vor.

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30. Juni 2009

Verschiedene Angelegenheit lösen je eine Geschäftsgebühr aus

Urteil des BGH vom 12.03.2009, Az.: IX ZR 10/08

Die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts vor einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und diejenige vor dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren stellen regelmäßig verschiedene Angelegenheiten dar, deren Wahrnehmung jeweils eine Geschäftsgebühr auslöst.

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09. September 2004

Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Namensträgers – mho.de

Urteil des BGH vom 09.09.2004, Az. I ZR 65/02 Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 - shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de).
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05. Juli 2006

ahd.de – Zeitbombe für Domainspekulationen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/05
Urteil des LG Hamburg vom 26.05.2006, Az.: 315 O 136/04 1. Allein die Registrierung einer Domain führt nicht zu Kennzeichenrechten die einem Dritten, der erst nach Registrierung Kennzeichenrechte erlangt, entgegengehalten werden könnten. 2. Besteht eine markenrechtlche Verwechslungsgefahr nur in einem eingeschränkten geschäftlichen Bereich ist von der Nutzung der Domain Abstand zu nehmen und diese zu löschen, denn die Aufrechterhaltung der Registrierung stelllt eine unlautere Behinderung gem. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG dar.
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21. Oktober 2008

afilias.de

Urteil des BGH vom 24.04.2008, Az.: I ZR 159/05 Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist.
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04. Oktober 2011

GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE (VW)

Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 33/10 a) Benutzt eine Autoreparaturwerkstatt in der Werbung für Inspektionsarbeiten an Fahrzeugen eines Automobilherstellers blickfangmäßig dessen bekannte Wort/Bildmarke, kann darin im Hinblick auf einen möglichen Imagetransfer eine Beeinträchtigung der durch § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG geschützten Werbefunktion der Marke liegen. b) Die Verwendung einer bekannten Wort/Bildmarke eines Automobilherstellers in der Werbung einer Autoreparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an den Fahrzeugen des Automobilherstellers kann gegen die guten Sitten im Sinne von § 23 Nr. 3 MarkenG verstoßen, wenn die Benutzung der Wortmarke die schützenswerten Interessen des Markeninhabers weniger beeinträchtigt.
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01. November 2006

2,0 Geschäftsgebühr für Abmahnschreiben betreffend einem Sachverhalt aus dem Markenrecht gerechtfertigt

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 01.11.2006, Az.: 2-6 O 344/06 Für Abmahnschreiben hinsichtlich Sachverhalte die im Markenrecht angesiedelt sind, können Rechtsanwälte eine 2,0 Geschäftsgebühr nach §§ 2, 13 RVG Nr. 2300 VV RVG ansetzen. Das LG Frankfurt am Main begründet seine Entscheidung damit, dass das Markenrecht als schwierige Spezialmaterie anzusehen sei. Dies ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Gerichts zum einen daraus, dass bei Abmahnungen aus dem Markenrecht der Abmahnenden berechtigt wäre, neben einem Rechtsanwalt auch einen Patentanwalt nach § 140 Abs. 2 MarkenG hinzuzuziehen. Diese Hinzuziehung des Patentanwaltes würde insofern ebenfalls Gebühren in derselben Höhe wie die des bereits beauftragten Rechtsanwalts begründen. Zum anderen begründet das erkennende Gericht seine Entscheidung damit, dass ein Abmahnschreiben auf eine endgültige Streitbeilegung gerichtet ist und daher eine Vielzahl aufgrund der Markenverletzung sich ergebender Rechtsfolgen, wie Schadensersatz, Unterlassung oder Auskunft, betrifft.
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14. Juni 2010

Gleichnamige Handelsunternehmen müssen Firmenunterschiede auf Webseiten hinreichend deutlich machen

Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 174/07

Verwenden zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige, aber in der gleichen Branche tätige Unternehmen vereinbarungsgemäß dasselbe Unternehmenskennzeichen, so muss der Internetauftritt des jeweiligen Unternehmens eindeutig kennzeichnen, dass es sich um unterschiedliche, unabhängige Firmen handelt und wessen Webseite der Internetnutzer aufgerufen hat.

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