Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

16. Juli 2009

Verkehrssicherungspflichten des administrativen Ansprechpartners

Urteil des LG Berlin vom 13.01.2009, Az.: 15 O 957/07

Einem administrativen Ansprechpartner, welcher mit der Betreuung von Internetdomains beauftragt ist, ist bei einer Markenverletzung diesem auch dann fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn er tatsächlich keine Kenntnis von der konkreten Domainregistrierung hatte. Es steht fest, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, um die daraus Dritten drohenden Gefahren abzuwenden. Diese Verkehrssicherungspflicht stellt in diesem Fall die Prüfungspflicht des administrativen Ansprechpartners dar.
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19. Mai 2009

Die Verschreiber-Domain

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 08.01.2009, Az.: 5 W 1/09 Auch geringfügige Veränderungen können im konkreten Einzelfall geeignet sein, ein geschütztes Zeichen bzw. eine geschützte Marke zu verletzen. Zu einer solchen Feststellung bedarf es jedoch einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Umstände, beispielsweise inwieweit eine Verletzungsabsicht des Verletzers erkennbar ist. Folglich kann der Tippfehler im Rahmen eines Domainnamens markenverletzend sein, er muss es aber nicht.
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26. Februar 2009

Ansprüche gegen Mitbewerber bei vertraglicher Nutzung einer Marke

Urteil des LG Köln vom 29.01.2009, Az.: 31 O 537/08 Wird vertraglich die Nutzung einer Marke für die Herstellung von Modellen (hier Modelleisenbahn) dem Hersteller gestattet, so hat dieser gegen einen Mitbewerber, der ohne einen solchen Vertrag die Marke benutzt, einen Anspruch auf Unterlassung. Als Lizenznehmer ist ihm die Geltendmachung von Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Schadensersatzansprüchen hingegen verwehrt.
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23. April 2010

Zur Rechtswidrigkeit fremder Firmennamen in eigener URL

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10

Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
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05. Januar 2010

ROCHER-Kugel: Zur Durchsetzung einer Formmarke

Beschluss des BGH vom 09.07.2009, Az.: I ZB 88/07

Eine Marke ist nicht eintragungsfähig, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist. An den Durchsetzungsgrad einer Formmarke, die jedoch eine von den typischen Merkmalen der Produkte dieser Warengattung abweichende Gestaltung aufweist, sind zur Eintragungsfähigkeit keine besonders hohen Anforderungen zu stellen. Im vorliegenden Fall ordneten 62 % aller Befragten "eine kugelförmige Praline mit raspeliger Oberfläche" einer ROCHER-Kugel zu. Ein solcher Bekannheitsgrad ist für eine Markeneintragung ausreichend.
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19. Mai 2010

hey! – Ausruf- und Grußformeln als Marke

Beschluss des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZB 32/09

Einem Wort-/Bildzeichen, das aus der Kombination einfacher graphischer Elemente mit einem Wort besteht, das vom Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen nur als Zuruf, Ausruf oder Grußformel aufgefasst wird, fehlt die konkrete Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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28. Juli 2011 Top-Urteil

Markennamen als Keywords in Google AdWords

Das Wort "keyword" in schwarzen Buchstaben.
Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: I ZR 125/07:

Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

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30. Dezember 2010

Kein Markenschutz für „Wach auf“

Beschluss des BPatG vom 28.10.2010, Az.: 25 w (pat) 44/10 Die Bezeichnung "Wach auf" kann nicht als Marke eingetragen werden, da es sich hierbei lediglich um eine allgemeine Aufforderung ohne besondere Kennzeichnungskraft handle. Die Markeneintragung wurde u. a. mit der Begründung abgelehnt, dass der durchschnittliche Verbraucher unter "Wach auf" nur verstehen werde, dass jemand aus dem Schlaf erwachen soll. Daher stelle diese Bezeichnung keinen Herkunftsnachweis dar.
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11. März 2013

„Bierkönig On Tour“

Beschluss des BpatG vom 15.01.2013, Az.: 27 W (pat) 536/11 Zwischen der Wortmarke "Bierkönig On Tour" und der Gemeinschaftsbildmarke "BIERKÖNIG - Schinkenstrasse" besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Wortbestandteil "BIERKÖNIG" - üblicherweise als Hinweis auf eine Person, die einen mit Bier in Zusammenhang stehenden Wettbewerb gewonnen hat -  wird vom Verbraucher allein schon aufgrund der bildlichen Ausgestaltung nur als beschreibender Hinweis auf Thema, Inhalt und Bestimmung der eingetragenen Dienstleistungen verstanden. Der beigefügte Wortbestandteil "Schinkenstrasse" stellt lediglich eine nicht schutzfähige geographische Herkunftsangabe dar. Beide Begrifflichkeiten verfügen daher nur über schwache Kennzeichnungskraft und unterscheiden sich sowohl bildlich als auch graphisch ausreichend voneinander.
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22. September 2011

Rechtsverstöße quer durch das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht!

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.04.2011, Az.: 2-06 O 428/10

Dritte erhielten vom Hersteller Software im Rahmen einer (günstigen) Volumenlizenz (EDU), welche die Software auf DVDs brannten. Die DVDs wurden mit der Marke des Herstellers versehen. Ein Unternehmen erwarb diese DVDs und schnürte ein Paket für seine Kunden bestehend aus einer DVD, einer Seriennummer, AGB, einer Lizenzurkunde und einer notariellen Bestätigung. Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht des Herstellers ist mangels Erschöpfung verletzt. Wenn ohne Zustimmung des Herstellers DVDs mit seiner Marke versehen werden, ist sein Markenrecht verletzt. Die Weitergabe und die Werbung mit (falschen) notariellen Bestätigungen ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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