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Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“
05. Januar 2010 Beschluss des BPatG vom 01.12.2009, Az.: 33 W (pat) 75/07 Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, hatte beim BPatG Beschwerde gegen die Marke "KONTIV" eingelegt, welche für die Klassen Marketing, Werbung und Forschung eingetragen ist. Das Ministerium für Verkehr führe regelmäßig Studien zum Verkehrsverhalten durch, welche es mit der Abkürzung "KONTIV" (kontinuierliche Erhebung zum Verkehrsverhalten) betitelt. Aufgrunddessen war es der Ansicht, ihm stünde an dieser Marke ein Freihaltungsbedürfnis zu, da "KONTIV" im allgemeinen Sprachgebrauch stets mit den Verkehrsgepflogenheit gebraucht würde. Das BPatG wies das jedoch zurück: Verkehrsstudien werden nicht üblicher Weise als "KONTIV" bezeichnet, so dass die Bundesrepublik keinen Anspruch auf Löschung dieser Marke zu ihren Gunsten hat. "KONTIV" verbleibt bei der ursprünglichen Markeninhaberin.
Weiterlesen 08. Januar 2010 Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 96/06 Das "kicker"-Logo ist generell als Markenkennzeichnung für Sportartikel und andere Warengruppen geeignet.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff "kicker" nicht derart gebräuchlich, dass ein Freihaltungsbedürfnis von Seiten der Allgemeinheit besteht. Die Hauptverwendung des Wortes besteht in Verbindung mit Fußball oder dem gleichnamigen Magazin.
Weiterlesen 16. Dezember 2008 Beschluss des BPatG vom 28.10.2008, Az.: 33 W (pat) 105/06
Bei einer klassischen Warenmarke, die einen Ortsnamen enthält, spielt die Bekanntheit des fraglichen Ortes keine allein entscheidende Rolle. Auch die Verhältnisse der Anmelder, insbesondere ihre Geschäftspolitik, Standorte oder Liefergebiete, sind für die Beurteilung absoluter Schutzhindernisse nicht maßgeblich.
Weiterlesen 18. Dezember 2009 Beschluss des BPatG vom 25.11.2009, Az.: 25 W (pat) 35/09
Der Begriff "EM 2012" wird im Verkehr nicht als Herkunftsangabe, sondern als Hinweis auf die Fußball- Europameisterschaft 2012 verstanden und nicht als Herkunftsangabe für das entsprechend ausgezeichnete Produkt. Desweiteren werden einige Warengruppen derart beworben und designt, dass sie einen Bezug zu diesem Ereignis herstellen, wodurch der Begriff weiter an Identifikationswirkung in diesen Bereichen verliert und als Marke nicht geeignet ist.
Hierzu verweisen wir auch auf den gleichlautenden Beschluss zur Marke "WM 2010"
Weiterlesen 12. Februar 2010 Beschluss des BPatG vom 29.10.2009, Az.: 29 W (pat) 38/09
Ein Zeichen, das nur für Teile der eingetragenen Waren und Dienstleistungen beschreibend wirken kann, hat auch nur für diese eine verminderte unterscheidungskraft.
In anderen Bereichen ist ein größerer Unterschied notwendig um einer Verwechslungsgefahr vorzubeugen. Ein einzelner anderer Buchstabe am Wortende genügt diesen Ansprüchen nicht.
Weiterlesen 05. März 2010 Urteil des EuG vom 11.02.2010, Az.: T-289/08
Die Gemeinschaftswortmarke "Deutsche BKK" ist aufgrund ihres beschreibenden Charakters und mangels Unterscheidungskraft für den Bereich des Versicherungswesens nicht eintragungsfähig, so das EuG.
Weiterlesen 07. Januar 2010 Beschluss des BPatG vom 31.03.2009, Az.: 27 W (pat) 58/08
Eine Verwechslungsgefahr besteht laut BPatG für die Wortmarken "Crem" und "Creme21" im Bereich der Datenverarbeitung nicht. Eine begriffliche Markenähnlichkeit wird mangels Sinngehalts der beiden Marken in Bezug auf die in Rede stehenden Waren verneint. Zudem grenzt sich die Wortmarke "Creme21" durch den Bestandteil "21" dergestalt ab, dass sowohl eine schrifbildliche als auch klangliche Verwechslungsgefahr ausgeschlossen wird.
Weiterlesen 15. Oktober 2009 Beschluss des BPatG vom 29.09.2009, Az.: 25 W (pat) 68/08 Wer eine Marke anmelden will, muss dabei einige Vorschriften beachten. So darf eine Marke keine zu enge Ähnlichkeit zu einer Marke eines anderen Produkts aufweisen. Dabei kommt es für die Beurteilung der Markenähnlichkeit auf den Gesamteindruck der Vergleichsmarken an. Das Maß der Ähnlichkeit der verglichenen Zeichen wird durch Betrachtung von Klang, Schriftbild und dem Bedeutungsgehalt ermittelt.
Weiterlesen 12. Juli 2005 Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreich (OGH) vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt.
2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
Weiterlesen 16. Juni 2008 Urteil des EuGH vom 12.06.2008, Az.: C-533/06 Der Inhaber einer eingetragenen Marke ist nicht berechtigt, einem Dritten die Benutzung eines dieser Marke ähnlichen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen, die mit denen, für die die Marke eingetragen wurde, identisch oder ihnen ähnlich sind, in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, wenn diese Benutzung beim Publikum keine Verwechslungsgefahr hervorruft.
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