Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“
BGH verneint Verletzung der Marke „Kinder“
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldungen
Beschluss des BPatG vom 14.05.2009, Az.: 33 W (pat) 97/08
Wenn die Markenstelle eine Markenanmeldung wegen fehlender Schutzwürdigkeit zurückweist, obwohl die Anmelderin eine Fristverlängerung beantragt hat, um Parallelverfahren abzuwarten, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der auch für behördliche Verfahren gilt, verletzt worden. Dies ist erst Recht der Fall, wenn in den anderen Verfahren die Schutzwürdigkeit ähnlich gelagerter Fälle angenommen worden ist.
Metrosex
Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Ver-letzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S. von § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt. ...
TÜV I
Beschluss des BGH vom 24.03.2011, Az.: I ZR 108/09
Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen. Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen.„Straßenbaumaschine“ – Zur Abweisung einer Patentverletzungsklage
Internet-Domain „kredito.de“ verletzt Rechte an der Marke „Creditolo“
Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob durch die Verwendung eines bestimmten Zeichens als Second-Level-Domain eine Markenrechtsverletzung verursacht werden kann. Konkret ging es dabei im zu entscheidenden Fall um die Frage, ob durch die Domain www.kredito.de die Rechte der Inhaberin der Marke „Creditolo“ verletzt werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich dabei eingehend mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen auseinandergesetzt.
„Bud“ – Kein Schutz durch bilaterale Verträge in der Gemeinschaft
Die Schutzregelungen für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen haben einen abschließenden Charakter, so dass hier bilaterale Verträge zum Schutz der Ursprungsbezeichnung "Bud" zwischen zwei Mitgliedstaaten ihnen entgegenstehen. Durch solche abgeschlossene Verträge ist keine Gewährung eines Schutzrechts für eine als Ursprungsbezeichnung anerkannte Bezeichnung nach dem Recht eines Mitgliedstaates möglich. Es fehlt an einem Antrag auf Eintragung nach der Verordnung, die die Bezeichnung in der Gemeinschaft schützt.