Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

27. Juli 2012

Apple vs. Samsung

Pressemitteilung Nr. 23/2012 des OLG Düsseldorf vom 06.07.2012, Az.: I-20 U 35/12, I-20 W 141/11 Für die beiden Verfahren von Apple gegen Samsung wird am 24.07.2012 ein Urteil erwartet. Dem ersten Verfahren liegen Streitigkeiten über das "Galaxy Tab 10.1" und das "Galaxy Tab 8.9" zu Grunde. Beide Geräte dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Daraufhin veränderte Samsung das Design des "Galaxy Tab 10.1" und vertreibt das Nachfolgeprodukt nun unter dem Namen "Galaxy 10.1 N". Auch dagegen ging Apple vor, konnte aber keinen  Vertriebsstopp erreichen. Im zweiten Verfahren wird über ein europaweites Vertriebsverbot des  "Galaxy Tab 7.7" entschieden.
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20. September 2007

BGH verneint Verletzung der Marke „Kinder“

Pressemitteilung des BGH vom 20.09.2007, Az.: I ZR 6/05 Ber BGH hat am 20.09.2007 entschieden, dass der Wortbestandteil "Kinder" für Schokolade für sich genommen nicht über markenrechtlichen Schutz verfüge und somit eine Verletzung der Wort-/Bildmarken "Kinder" durch die angegriffene Marke "Kinder Kram" verneint.
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09. Juni 2009

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldungen

Beschluss des BPatG vom 14.05.2009, Az.: 33 W (pat) 97/08

Wenn die Markenstelle eine Markenanmeldung wegen fehlender Schutzwürdigkeit zurückweist, obwohl die Anmelderin eine Fristverlängerung beantragt hat, um Parallelverfahren abzuwarten, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der auch für behördliche Verfahren gilt, verletzt worden. Dies ist erst Recht der Fall, wenn in den anderen Verfahren die Schutzwürdigkeit ähnlich gelagerter Fälle angenommen worden ist.

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28. August 2008

Metrosex

Urteil des BGH vom 13.03.2008, Az.: I ZR 151/05

Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Ver-letzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S. von § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt. ...
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21. September 2011

TÜV I

Beschluss des BGH vom 24.03.2011, Az.: I ZR 108/09

Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen. Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen.
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22. Oktober 2012 Kommentar

Internet-Domain „kredito.de“ verletzt Rechte an der Marke „Creditolo“

Kommentar zum Beschluss des OLG Hamburg vom 15.08.2012, Az.: 3 W 53/12

Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob durch die Verwendung eines bestimmten Zeichens als Second-Level-Domain eine Markenrechtsverletzung verursacht werden kann. Konkret ging es dabei im zu entscheidenden Fall um die Frage, ob durch die Domain www.kredito.de die Rechte der Inhaberin der Marke „Creditolo“ verletzt werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich dabei eingehend mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen auseinandergesetzt.

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12. Oktober 2009

„Bud“ – Kein Schutz durch bilaterale Verträge in der Gemeinschaft

Urteil des EuGH vom 08.09.2009, Az.: C-478/07

Die Schutzregelungen für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen haben einen abschließenden Charakter, so dass hier bilaterale Verträge zum Schutz der Ursprungsbezeichnung "Bud" zwischen zwei Mitgliedstaaten ihnen entgegenstehen. Durch solche abgeschlossene Verträge ist keine Gewährung eines Schutzrechts für eine als Ursprungsbezeichnung anerkannte Bezeichnung nach dem Recht eines Mitgliedstaates möglich. Es fehlt an einem Antrag auf Eintragung nach der Verordnung, die die Bezeichnung in der Gemeinschaft schützt.
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09. September 2009

Kostentragung im Widerspruchsverfahren

Beschluss des BPatG vom 30.06.2009, Az.: 24 W (pat) 37/07 Wer eine Marke in bösgläubiger wettbewerbswidriger Absicht anmeldet, hat die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen, sofern dagegen Beschwerde eingereicht wird. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, der siegenden Partei die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.

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22. April 2009

„Bleistift mit Kappe“ – Zur Schutzfähigkeit eines Bleistiftes

Beschluss des BPatG vom 10.12.2008, Az.: 29 W (pat) 67/07 Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist. (...)
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