Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

22. April 2013

Reichweite des Verstoßes gegen gerichtliches Verbot zur Namensnennung auf bestimmter Webseite

Kommentar zum Urteil des KG Berlin vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13 Die Verwendung von Domainnamen, die als Bestandteil der URL einen Namen (z.B. einer natürlichen oder juristischen Person) verwenden, kann im Einzelfall unter anderem dann ein Problem darstellen, wenn es dadurch zu einer sog. Zuordnungsverwirrung kommt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich aus dem Domainnamen nicht ergibt, dass hinter der Domain nicht der wirkliche Namensinhaber, sondern beispielsweise ein unbeteiligter Dritter (ohne entsprechendes Namensrecht) steht.
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12. Februar 2010

„Cream-motion“ kein „Cremozione“

Beschluss des BPatG vom 27.01.2010, Az.: 25 W (pat) 28/09

Trotz ähnlicher Wortbestandteile und Strukturen birgt das Zeichen "Cream-motion" keine Verwechslungsgefahr mit der Marke "Cremozione". Aussprache und Silbenaufbau sorgen für eine ausreichende Unterscheidung.

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30. Oktober 2009

Verwechslungsgefahr: asonor und Adocor

Beschluss des BPatG vom 27.08.2009; Az.: 25 W (pat) 1/09

Beide Marken waren ursprünglich für die selbe Klasse eingetragen. Auch nachdem eine Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses von Adocor vorgenommen wurde, veranlasste das DPMA die Löschung von asonor. Das BPatG hat dies nun in seinem Beschluss bestätigt. Zwar räumt es ein, dass sich die Marken aufgrund der Verzeichnisbeschränkung nicht mehr auf identischen Waren begegnen können. Eine durchschnittliche Warenähnlichkeit im Zusammenspiel mit einem ähnlichen klanglichen Gesamteindruck reicht aber bereits aus, um die Verwechslungsgefahr zu bejahen.
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21. Mai 2010

„Memory“ genießt keinen europaweiten Markenschutz

Der Ravensburger Verlag unterlag in zwei Verfahren gegen seinen spanischen Mitbewerber Educa Borras SA. Das Gericht der europäischen Union in Luxemburg urteilte, dass das Wort "Memory" rein beschreibender Natur und daher nicht markenfähig sei. Die von Ravensburger eingetragene Gemeinschaftsmarke wurde daher auf Antrag des spanischen Spieleherstellers wieder gelöscht. In Deutschland und Österreich ist der Begriff "Memory" dagegen seit einigen Jahren für Spiele geschützt. In einem weiteren Urteil billigte das Gericht konsequenterweise die Eintragung der Bildmarke "Educa Memory game". Eine Verwechslung mit den Ravensburger-Spielen liege nicht vor. Die Worte "Memory game" seien in gleicher Schrift gehalten und würden daher einheitlich als "Gedächtnisspiel" gelesen und bei der angegriffenen Bildmarke der Herstellername Educa durch Großbuchstaben in einem roten Rechteck besonders hervorgehoben.

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02. März 2011

Wortmarke „Das Clubschiff“ mangels Unterscheidungskraft nicht schutzwürdig

Beschluss des BPatG vom 12.01.2011, Az.: 26 W (pat) 26/10

Der Wortmarke "Das Clubschiff" fehlt für sämtliche beanspruchte Waren und Dienstleistungen die markentypische Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden. Die beschreibende Bezeichnung wird vielmehr als Hinweis auf den gewählten Reiseveranstalter als auf die Herkunft verstanden, sodass die Wortmarke bereits im Eintragungszeitpunkt keine Unterscheidungskraft besaß und deren Löschung somit nach §§ 54,50 I MarkenG rechtmäßig ist.
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31. Oktober 2012

Haribo vs. Lindt – Goldbär vs. Goldteddy

Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom 30.10.2012 Laut einer Pressemitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen, hat der Süßwarenhersteller Haribo vor dem LG Köln eine Klage gegen den Süßwarenhersteller Lindt & Sprüngli eingereicht. Streitgegenstand ist der von Lindt produzierte „Goldteddy“, ein in Goldfolie eingewickelter Schokoladenteddy. Haribo sieht durch den „Goldteddy“ die Markenrechte an seinem aus Fruchtgummi bestehenden „Goldbären“ verletzt. Zusätzlich zu einem geforderten Verkaufsstopp des Schokoladenteddys, fordert das Bonner Unternehmen von Lindt Schadensersatz.
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30. September 2015 Top-Urteil

Sieg für „PUMA“: „PUDEL“ wird gelöscht

ein weißer springender Puma und sein negatives Abbild in schwarz
Urteil des BGH vom 02.04.2015, Az.: I ZR 59/13

a) Sind bei einem aus einem Wort und einem Bild bestehenden Zeichen die Komposition des Gesamterscheinungsbildes, die Anordnung der Markenbestandteile sowie der Wortanfang mit einer bekannten Wort-Bild-Marke identisch (hier: Bildbestandteil eines Tiers im Sprung aus derselben Perspektive, in derselben Haltung und in derselben Sprungrichtung), kann von bildlicher Zeichenähnlichkeit auszugehen sein.

b) Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer Marke auch dann verlangen, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, die Ähnlichkeiten zwischen den Kollisionszeichen aber so groß ist, dass die angesprochenen Verkehrskreise das angegriffene Zeichen mit der bekannten Marke gedanklich verknüpfen.

c) Der durch die Eigentumsgarantie geschützte Inhaber einer bekannten Marke muss es nicht dulden, dass für ein sein Markenrecht verletzendes Zeichen Registerschutz für identische oder ähnliche Waren begründet wird, auch wenn das Zeichen in humorvoller Weise auf die bekannte Marke anspielt und als Markenparodie in den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt.

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08. September 2008

Radio-Uhr III

Beschluss des BGH vom 24.05.2007, Az.: I ZB 66/06

Handelt es sich bei einer dreidimensionalen Marke, die die äußere Form der Ware wiedergibt, nicht um eine Kombination üblicher Gestaltungsmerkmale und bestehen auf dem in Rede stehenden Warengebiet eine nahezu unübersehbar große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten und eine entsprechende Formenvielfalt, spricht dies gegen ein Interesse der Allgemeinheit, die als Marke beanspruchte Form freizuhalten.
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08. Januar 2010

„kicker“ ohne Fußball erfolgreich

Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 52/06 Das Wort "kicker" ist im allgemeinen Sprachgebrauch nicht derart gebräuchlich, dass ein Freihaltungsbedürfnis von Seiten der Allgemeinheit besteht. Die Hauptverwendung des Wortes besteht in Verbindung mit Fußball oder dem gleichnamigen Magazin.
Deswegen hat der Begriff für generell Sportartikel und andere Warengruppen Markeneignung.

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14. Oktober 2008

Kennzeichenrechtliche Relevanz von AdWords

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2008, Az.: 6 W 17/08

Die Benutzung eines (fremden) Kennzeichens als AdWord innerhalb von Internetsuchmaschinen überschreitet die Grenze zur markenmäßigen Benutzung erst dann, wenn die Werbung von der eigentlichen Trefferliste nicht klar und eindeutig getrennt dargestellt wird. Dies gilt erst recht, wenn der Werbende ein anders lautendes AdWord angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keywords" dem fremden Kennzeichen zugeordnet wird.
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