Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

28. März 2011

„Gute Laune“ keine Marke

Beschluss des BPatG vom 24.11.2010, Az.: 25 W (pat) 527/10

Das BPatG hat die Wortfolge "Gute Laune" als Wortmarke für Getränke abgelehnt. Dieser Wortkombination entnehme die Allgemeinheit, dass die Getränke bei Verzehr gute Laune herbeiführen. Es fehle dem Wortpaar daher an der erforderlichen Unterscheidungskraft.
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17. September 2008

Mobbing im Internet-Forum als wichtiger Kündigungsgrund

Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 07.05.2007, Az.: 4 Sa 1/07

Ehreverletzende Äußerungen sowie Markenrechtsverletzungen in einem vom Vertragspartner eingerichteten Internet-Forum kann eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich rechtfertigen, sofern dieser als Domain-Inhaber die Einträge selbst verfasst oder nach Kenntnis geduldet hat.
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11. November 2010

Kanadischer Fahrradhersteller unterliegt im Patentstreit

Urteil des LG Düsseldorf vom 14.09.2010, Az.: 4a o 87/09

Im Rahmen einer Patentstreitigkeit unterlag der deutsche Generalimporteur eines kanadischen Herstellers für Fahrräder gegenüber einem großen deutschen Fahrradhersteller vor dem Landgericht Düsseldorf. Anlass für das Verfahren gab eine bestimmte Form von Rennradrahmen des kanadischen Unternehmens, die von der technischen Lehre eines Patents des deutschen Fahrradherstellers Gebrauch machte. Der kanadische Hersteller und der deutsche Importeur wurden nun zur Auskunft über alle hergestellten, ausgelieferten und verkauften Rahmen sowie über die hierfür erfolgte Werbung, den erzielten Gewinn und zum Rückruf aller noch im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen verpflichtet.
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29. September 2011

„Obazda“ bzw. „Bayerischer Obazda“ eine Marke?

Pressemitteilung des BPatG vom 22.09.2011, Az.: 30 W (pat) 9/10

Die beliebte bayrische Käsezubereitung "Obazda" bzw. die konkrete Markenbezeichnung "Bayerischer Obazda" ist dem europaweiten Schutz als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich zugänglich. Insbesondere gilt dies auch für die verschiedenen Varianten der traditionellen Herstellung. Fraglich ist jedoch weiterhin, inwiefern den Produzenten ein bestimmter Prozess der Haltbarmachung des "Obazda" vorgegeben werden darf. Dies muss das Bundespatentamt jetzt abschließend klären.
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02. Februar 2010

Lateinischer Begriff „PROVISUS“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 27.01.2010, Az.: 30 W (pat) 41/08

Die Bezeichnung "PROVISUS" ist als lateinischer Begriff in der Bedeutung "Sehkraft, Vor-/Fürsorge" eine beschreibende Angabe für "Dienstleistungen eines Arztes, Durchführung medizinischer und klinischer Untersuchungen,..." und damit für diese Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Ein Kennzeichen ist von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Fage stehenden Waren/ Dienstleistungen bezeichnet. Für ein Freihaltebedürfnis kommt es hinsichtlich ärztlicher Dienstleistungen nicht darauf an, ob weite Teile der Endabnehmer den beschreibenden Charakter eines lateinischen Begriffs verstehen, da Latein in diesem Bereich nach wie vor Fremdsprache ist. Ähnliche Voreintragungen führen nicht zu einer Selbstbindung der Eintragungsstelle, da die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens- sondern eine Rechtsfage ist.
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08. Mai 2009

Keine Eintragung von fremdsprachlichen Fachbegriffen

Beschluss des BPatG vom 16.04.2009, Az.: 25 W (pat) 27/07

Einer als Marke angemeldeten Bezeichnung steht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen, wenn die zusammengesetzte Bezeichnung im Gesamteindruck nur den Begriffsinhalt einer warenbeschreibenden Angabe wiedergibt. Es reicht somit schon aus, wenn die angemeldete Marke als fremdsprachlicher geläufiger Fachbegriff nachweisbar ist und das Fachpublikum den beschreibenden Inhalt erkennt.

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07. Januar 2010

Urheberrechtliche Vergütungspflicht bei „Scanner mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 2 Vervielfältigungen pro Minute“

Urteil des BGH vom 29.10.2009, Az.: I ZR 168/06

a) Der Auskunftsanspruch nach § 54g Abs. 1 UrhG a.F. gegen die zur Zahlung einer Vergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. verpflichteten Hersteller, Importeure und Händler richtet sich nur auf Auskunftserteilung über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und nicht auf Auskunftserteilung über hergestellte und importierte Geräte.
b) Die von der Verwertungsgesellschaft Wort zusammen mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst gemäß § 13 UrhWG aufgestellten Tarife für die Ver-gütung von Scannern nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. sind angemessen (§ 54d Abs. 1 UrhG a.F.), soweit nach dem am 19. Dezember 1996 veröffentlichten Tarif für jeden ab dem 1. Januar 1994 veräußerten oder sonst in Verkehr gebrachten Scanner, der mindestens zwei Seiten in der Minute vervielfältigen kann, eine nach Kopiergeschwindigkeit und Auflösungsvermögen des Scanners gestaffelte Vergütung zu bezahlen ist und soweit nach dem am 19. Dezember 2000 veröffentlichten Tarif für ab dem 1. Januar 2001 veräußerte oder sonst in Verkehr gebrachte Scanner mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 12 Seiten in der Minute eine Vergütung von 20 DM zu entrichten ist.
c) Der doppelte Vergütungssatz nach § 54f Abs. 3 UrhG a.F. kann nur verlangt werden, wenn der Meldepflichtige schuldhaft gegen seine Meldepflicht verstoßen hat.
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14. Mai 2009

Der Prioritätszeitpunkt vor Gericht

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.01.2009, Az.: 5 U 194/07

Der Prioritätszeitpunkt sowie die sich darauf beziehenden formalen Voraussetzungen des Eintragungsverfahrens werden durch den Verwaltungsakt der erteilenden Behörde festgestellt. Diese hat für den Bereich der Einhaltung eine Entscheidungsprärogative.

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01. Juli 2009

L’Orèal – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer Marke durch Dritte

Urteil des EuGH vom 18.06.2009, Az.: C-487/07

Der Vorteil, der sich aus der Verwendung eines Zeichens, das einer bekannten Marke ähnlich ist, durch einen Dritten ergibt, ist eine unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke durch den Dritten, wenn dieser durch die Verwendung versucht, sich in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und um ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen.

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02. April 2012 Top-Urteil

Fälschungen bei eBay

Stempel mit der Aufschrift "original" stempelt in roten Buchstaben "duplicated".
Pressemitteilung des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10

Wird bei einer Internetauktion der Startpreis mit 1 EUR angesetzt, so hat dies grundsätzlich keinen Aussagegehalt über den tatsächlichen Wert des angebotenen Produkts bzw. darüber, ob es ein Originalprodukt ist. Der am Ende erzielte Preis richtet sich bei Onlineauktionen nicht nach dem Startpreis, sondern nach den Maximalgeboten der Interessenten, so dass auch für Artikel mit geringem Startpreis ein hoher Preis erzielt werden kann.

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