Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

10. September 2012

Hildegard von Bingen – „Karikatur“ oder Frau von großer Bedeutung?

Beschluss des BPatG vom 28.03.2012, Az.: 28 W (pat) 81/11

Die eingetragene Wort-/Bildmarke der heiligen Hildegard von Bingen ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten aus dem Markenregister zu löschen. Die Marke ist religiös anstößig und vermag das religiöse Empfinden Gläubiger zu verletzen. Durch die Verbindung einer Kinderzeichnung, in der Hildegard von Bingen mit "stummelartigen Händen und Füßen" und einem lachenden Smiley als Gesicht dargestellt wird, und der Wortunterschrift "Hl. Hildegard" wird diese entstellt und erhält den Charakter einer Karikatur.
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22. April 2009

Die Kennzeichnungskraft der Farbmarken „Magenta“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 08.10.2008, Az.: 5 U 147/07

Die erhöhte Kennzeichnungskraft der Farbmarken "Magenta" für das Gebiet der Telekommunikation weitet sich nicht auf den Produktbereich der Kombinationsgeräte zum Drucken, Faxen, Scannen und Kopieren aus, wenn die besondere Qualität der Druckfunktion mit magenta-ähnlicher Hintergrundfarbe beworben wird. Die gewöhnliche Verwendung des Inhabers einer konturlosen Farbmarke kann bei einem kennzeichenmäßigen Verständnis einer Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige Berücksichtigung finden. Die Farbe als solches wird als Herkunftshinweis in den Hintergrund gedrängt, wenn herkömmliche Kennzeichnungsmittel deutlich und gut erkennbar verwendet werden.

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02. September 2011

„EMPIRE“ vs. „ROMAN EMPIRE“

Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 576/10 Aufgrund der unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Zeichen für die angemeldeten bzw. eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen ist lediglich ein mittlerer Markenabstand notwendig.  Aufgrund des zusätzlichen Wortbestandteils "ROMAN" unterscheiden sich die Zeichen klanglich sowie schriftbildlich hinreichend voneinander. Diese Abweichungen reichen aus, um auch die Gefahr von Verwechslungen unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens auszuschließen.
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29. August 2011

„Made in Germany“?

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 05.05.2011, Az.: 6 U 41/10

Ein Hersteller von Akku-Schlagschraubern versah seinen Firmennamen mit dem Zusatz "Germany". Die Waren des Unternehmens wurden mit dem Firmennamen etikettiert, welcher mit dem Zeichen ® versehen war. Dies stellt eine irreführende geographische Herkunftsangabe dar, wenn der relevante Verkehrskreis hierunter nicht ein Unternehmenskennzeichen versteht, sondern eine Marke. Ein Indiz hierfür ist die Benutzung des Zeichens ®.
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06. Juli 2009

Objektive Dringlichkeit bei Verfügungsverfahren maßgeblich

Urteil des LG Leipzig vom 29.05.2009

Im Verfügungsverfahren muss durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ersichtlich werden, dass eine objektive Dringlichkeit der Sache für den Kläger eine Verfügung rechtfertige. Dies ist nur gegeben, wenn die Verfügung dringend erforderlich zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt ist. Der bloße Hinweis darauf, dass es sich um eine Rechtsverletzung handele ohne den Nachweis der Dringlichkeit zu erbringen, rechtfertigt kein Verfügungsverfahren. Eine einstweilige Verfügung ist dann in diesem Fall zu versagen.

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29. April 2009

Mobiakut ist nicht Mobilat

Beschluss des BPatG vom 02.04.2009, Az.: 25 W (pat) 75/07

Die Verwechslungsgefahr bemisst sich nach der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Marken sowie dem Schutzumfang der Widerspruchsmarke. Eine durchschnittliche Warenähnlichkeit bei den gegenüberstehenden Produkten und eine am oberen Rande des Durchschnitts liegende Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sind ausreichende Unterschiede, da auf gesundheitlichem Gebiet mit größerer Sorgfalt ausgewählt wird. Zudem ist die Buchstabenfolge in der Zeichenmitte der überschaubaren Wörter so unterschiedlich, dass keine Verwechslungsgefahr besteht.

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09. September 2011

1:0 für Apple: Samsung darf seinen „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in Deutschland nicht verkaufen

Im Geschmacksmuster-Rechtsstreit unterlag nun der Elektronikhersteller Samsung dem Computer-Riesen Apple. Gegenstand des Rechtsstreits war Samsungs Produkt "Samsung Galaxy Tab 10.1" - ein Tablet-PC, dessen Gestaltung dem Apple-Produkt "IPad 2" verblüffend ähnlich sieht. Dessen charakteristische Gestaltungsmerkmale hatte sich Apple im Wege eines Geschmacksmusters schützen lassen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte dem Hersteller Samsung nun die Benutzung, insbesondere auch die Herstellung, das Anbieten und In-den-Verkehr-bringen, sowie die Ein - und Ausfuhr seines "Samsung Galaxy Tab 10.1" in der Europäischen Union.
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01. August 2008

Markenrechtlicher Schutz des Kürzels VZ

Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08 Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
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12. August 2010

„POWER BALL“ – Verantwortlichkeit eines Unternehmens von Suchmaschinenergebnissen

Urteil des BGH vom 04.02.2010, Az.: I ZR 51/08

Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
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28. Januar 2009

„Lackdoktor“

Beschluss des BPatG vom 17.12.2008, Az.: 28 W (pat) 118/07

Ein markenrechtliches Löschungsverfahren ist als Popularverfahren angelegt und erfordert demnach kein konkret persönliches Rechtsschutzbedürfnis, sondern vielmehr ein Allgemeininteresse an der Löschung. Dies fehlt, wenn die Marke wegen Verzichts für die Zukunft gelöscht wird. Für die Fortführung des Löschungsverfahrens bezüglich der Vergangenheit ist allerdings dann ein individuelles Rechtsschutzinteresse notwendig.
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