Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

08. November 2013

Markenschutz für die Abkürzung einer Firma

Urteil des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: 4 W 33/12 Die Abkürzung einer Firma, die zum Beispiel aus Anfangsbuchstaben des Namens und einer Beschreibung der Tätigkeit gebildet wird, kann als Firmenschlagwort selbst kennzeichenrechtlich geschützt sein, wenn diese ausreichende Unterscheidungskraft aufweist und dazu geeignet ist, sich als abkürzender Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Aus der selbstständig geschützten Abkürzung kann dann bei vorliegender Verwechslungsgefahr gegen die Nutzung einer gleichnamigen Domain durch Dritte vorgegangen werden.
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06. November 2013

Wort-Bild-Marke „Zur Ritze“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.09.2013, Az.: 27 W (pat) 534/13 Der Begriff "Zur Ritze" verstößt gegen die guten Sitten und ist deshalb als Marke nicht eintragungsfähig, wenn aufgrund des konkreten Zusammenspiels von Wort und Graphik ein Verständnis des Begriffs im vulgären Sinn naheliegt.
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05. November 2013

Wort-Bild-Marke „Bolschoi Staatsballett“ ist nicht zulässig

Beschluss des BPatG vom 14.10.2013, Az.: 27 W (pat) 38/13 Die Wort-Bild-Marke „Bolschoi Staatsballett“ ist nicht eintragungsfähig. Es handelt sich hierbei um eine täuschende Angabe, weil unter dem Begriff „Staatsballett“ eine staatliche Trägerschaft erwartet wird. Etwas anderes würde sich nur dann ergeben, wenn der Verbraucher eine solche Bezeichnung nicht ernst nehmen kann.
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04. November 2013

Löschung der Marke „test“

Pressemitteilung Nr. 175/2013 des BGH vom 18.10.2013, Az.: I ZB 65/12 Der Axel Springer Verlag hat 2006 die Löschung der Wort-/Bildmarke „test“ beantragt. Die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltenen Wort-Bild-Marke „test“ wurde für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie der Veröffentlichung von Warentests eingetragen. Die Marke ist nicht unterscheidungskräftig. Eine Verkehrsdurchsetzung ist (noch) nicht erwiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
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04. November 2013

„YO“ nicht zu verwechseln mit „Yo and go“

Beschluss des BPAtG vom 24.09.2013, Az.: 27 W (pat) 512/13 Es besteht zwischen den Marken "Yo and go" und „YO“ keine Verwechslungsgefahr in den beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen. Prägend ist nicht der gemeinsame Bestandteil „YO“. Stellt man die Marken einander in ihrer Gesamtheit gegenüber, verhindern die in der jüngeren Marke über den mit der Widerspruchsmarke übereinstimmenden Begriff „Yo“ hinaus enthaltenen weiteren Bestandteile „and go ...“ unmittelbare Verwechslungen in klanglicher, schriftbildlicher oder begrifflicher Hinsicht.
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31. Oktober 2013

VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion

Urteil des BGH vom 11.04.2013, Az.: I ZR 214/11 a) Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, kann das Publikum wegen der Annäherung an die bekannte Marke zu dem Schluss gelangen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor. b) Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c GMV kann bereits vorliegen, wenn die Werbung dem Publikum suggeriert, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht. c) Der Bekanntheitsschutz einer Marke nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c GMV kommt nur in dem Gebiet der Europäischen Union in Betracht, in dem die Gemeinschaftsmarke die Voraussetzungen der Bekanntheit erfüllt.
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21. Oktober 2013 Kommentar

LG Stuttgart – Im Fall von .EU-Domains besteht ein Anspruch auf Übertragung der Domain

Kommentar zum Urteil des LG Stuttgart vom 26.09.2013, Az.: 17 O 1069/12

Bereits 2001 entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.11.2001 – I ZR 138/99 – shell.de), dass der Inhaber eines bestimmten Namens, der ein vorrangiges Recht an einer .de-Domain geltend machen kann, einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung der weiteren Benutzung, jedoch nicht auf Übertragung dieser Domain geltend machen kann.

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21. Oktober 2013

„Jiamo“ und „Tiamo“ klingen zu ähnlich

Beschluss des BPatG vom 08.08.2013, Az.: 25 W (pat) 35/12 Aufgrund der hohen Zeichenähnlichkeit, sowie der ähnlichen Aussprache der Buchtaben "T" und "J" hat das BPatG die klangliche Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Tiamo" und "Jiamo" bejaht.
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21. Oktober 2013

Keine Verwechslungsgefahr bei „Diclodolor“ und „Diclac dolo“

Beschluss des BPatG vom 07.10.2013, Az.: 30 W (pat) 106/11 Es liegt keine unmittelbare Verwechslungsgefahr bei den Marken „Diclodolor“ und „Diclac dolo“ selbst bei identischen Waren vor, da die angegriffene Marke den gebotenen Abstand wahrt. Auch besteht keine Gefahr, dass die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden.
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20. Oktober 2013

Baumann

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 93/12 a) Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten Kennzeichenrecht identisches oder ähnliches Zeichen nutzt. b) An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines Kennzeichenrechts im Verhältnis zum Kennzeichenrecht des Lizenznehmers ableitet, sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.
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