Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

14. Oktober 2013

Das Logo „KAMINE“ ist nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 05.09.2013, Az.: 24 W (pat) 536/11

Der Wort- und Bildkombination "KAMINE" fehlt es an jeglicher Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 6, 11, 19, 35 (insbesondere Werbung). Das Symbol stellt einen engen beschreibenden Zusammenhang zwischen den beanspruchten Dienstleistungen dar.

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11. Oktober 2013

Aus Akten werden Fakten

Beschluss des BGH vom 18.04.2013, Az.: I ZB 71/12 Für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder gefehlt hat und es daher von der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ausgeschlossen oder entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG eingetragen worden ist, ist auf das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens abzustellen.
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07. Oktober 2013

Besondere Gestaltung von Keksstangen darf nicht nachgeahmt werden

Urteil des OLG Köln vom 28.06.2013, Az.: 6 U 183/12 Es ist zu unterlassen, Verpackungen von Produkten sowie selbst Produktgestaltungen, die aufgrund ihrer Ausgestaltung oder bestimmter Merkmale vom Verkehr einem bestimmten Hersteller zugeordnet werden, nachzuahmen und anzubieten. Insoweit stellt es sich auch als unlauter dar, Keksstangen, die auf Grund ihrer besonderen Gestaltung sich von vielen alltäglichen, dem Verbraucher bekannten Produktformen im Keks- und Süßwarenbereich unterscheiden, nachzuahmen.

Nicht maßgeblich ist, ob Originalprodukt und Hersteller von den angesprochenen Verkehrskreisen namentlich benannt werden können.
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30. September 2013

Hard Rock Cafe

Urteil des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 188/11 a) Nach Umsetzung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG ins deutsche Recht besteht der lauterkeitsrechtliche Schutz aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 2 UWG neben dem individualrechtlichen Schutz aus dem Markenrecht. b) An dem Grundsatz, dass in Fällen der Irreführung eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs im Allgemeinen ausscheidet, wird jedenfalls für die Fallgruppe der Irreführung über die betriebliche Herkunft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG nicht festgehalten (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 25/80, GRUR 1983, 32, 34 = WRP 1983, 203 - Stangenglas I). c) Soweit Nummer 13 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG die Absicht des Werbenden voraussetzt, über die betriebliche Herkunft zu täuschen, reicht es aus, dass der Werbende mit bedingtem Vorsatz handelt, also eine Täuschung von Verbrauchern für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
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30. September 2013

„VideoMeet“ nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 30.08.2013, Az.: 25 W (pat) 512/13 Der Wortkombination "VideoMeet" fehlt es an jeglicher Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38, 41 und 42 (u.a. Computersoftware und Telekommunikationsdienste). Die Zeichen stellen lediglich einen Hinweis auf die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen dar.
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24. September 2013

Beate Uhse

Urteil des BGH vom 20.02.2013, Az.: I ZR 172/11 a) Die Auswahl einer bekannten Marke als Schlüsselwort einer Adwords-Anzeige durch einen Mitbewerber des Markeninhabers kann eine Markenverletzung gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. c GMV sein. b) Eine Verletzung der bekannten Marke im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. c GMV kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Werbende Nachahmungen von Waren des Inhabers dieser Marke anbietet oder die mit der bekannten Marke versehenen Waren in einem negativen Licht darstellt.
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24. September 2013

Nährwert – und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Urteil des EuGH vom 18.07.2013, Az.: C-299/12 1. Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in der durch die Verordnung (EU) Nr. 116/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht unbedingt ausdrücklich besagen muss, dass der Verzehr einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils einen Risikofaktor für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen deutlich senkt, um als „Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos“ im Sinne dieser Vorschrift qualifiziert zu werden.
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24. September 2013

„fairplay“ geht vor in der Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 19.04.2013, Az.: 27 W (pat) 56/12 Der Wort-/Bildmarke "fairplay. Live values. Create values“ wurde insgesamt die für den Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft zugesprochen. Zum einen ist schon äußerst fraglich, ob es sich bei den vorgenannten Wortbestandteilen insgesamt um rein beschreibende Angaben handelt, die daher nicht einem bestimmten Unternehmen zugeordnet werden könnten. Zum anderen kann aber die Frage, ob die angemeldeten Wortbestandteile für sich genommen schutzfähig sind, ohnehin dahingestellt bleiben, da ihrer graphischen Ausgestaltung hinreichend unterscheidungskräftig ist. So sind an die graphische Ausgestaltung von entsprechenden Marken insgesamt keine besonders hohen Anforderungen zu stellen.
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23. September 2013

Duff Beer

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 135/11 a) Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat (hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie) und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für reale Produkte verwendet wird. b) Danach ist der für die Beurteilung der rechtserhaltenden Benutzung maßgebende Verkehrskreis nicht auf denjenigen Teil der Verbraucher beschränkt, der die fiktive Marke aus der Zeichentrickserie kennt.
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20. September 2013 Kommentar

Träger eines bestimmten außergewöhnlichen Vornamens hat keinen bevorrechtigten Anspruch auf einen gleichlautenden Domainnamen

Kommentar zum Urteil des OLG München vom 04.07.2013, Az.: 29 U 5038/12

Die Registrierung von Domain-Namen erfolgt zunächst nach dem Grundsatz „first come, first served“. Hat jedoch ein anderer an dem registrierten Domainnamen ein besseres Recht, z.B. weil die Domain seine Namensrechte verletzt, so kann er gegen den Domaininhaber vorgehen und die weitere Nutzung des Domainnamens unterbinden. Das Oberlandesgericht München hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob es für die Geltendmachung eines solchen Unterlassungsanspruchs genügen kann, sich auf einen außergewöhnlichen Vornamen zu berufen.

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