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Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“
19. März 2012 Beschluss des BPatG vom 12.03.2012, Az.: 26 W (pat) 570/10
Die Wortfolge
"EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg" ist nicht eintragungsfähig, da ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Die Wortfolge besteht ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit und der geographischen Herkunft der beanspruchten Dienstleistung dienen und erschöpft sich damit in der beschreibenden Angabe des Erbringungsortes der angemeldeten Dienstleistungen.
Weiterlesen 19. März 2012 Pressemitteilung des BGH vom 15.03.2012, Az.: I ZR 52/10
Die Beweislast dafür, dass es sich bei einem angebotenen Produkt um Originalmarkenware handelt, trägt grundsätzlich der Händler, wobei der Markeninhaber Umstände vortragen muss, die für eine Fälschung sprechen. Weiterhin trifft den Händler die Beweislast dafür, dass die Waren vom Markeninhaber selbst oder mit dessen Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden.
Weiterlesen 13. März 2012 Beschluss des BPatG vom 17.02.2012, Az.: 26 W (pat) 578/10
Die Wortmarke BIOVERDE kann neben der Wort-/Bildmarke VINHO VERDE PORTUGAL bestehen. Eine Verwechslungsgefahr besteht nicht, da der Bestandteil "VERDE" nicht prägend ist.
Weiterlesen 06. März 2012 Beschluss des BPatG vom 14.02.2012, Az.: 24 W (pat) 126/10 Zwischen der Wortmarke „Coffea“ und der Wortmarke „Caffeo“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zwar gehen beide Marken von dem Begriff „Kaffee“ als derselben Sachangabe aus, benutzen im Ergebnis aber das Wort „Caffee“ bzw. den englischen Ausdruck „Coffee“. Durch die jeweiligen Abwandlungen dieser Ausdrücke zu „Caffeo“ und „Coffea“ entstehen außerdem unterschiedliche Vokalfolgen. Diese Unterschiede reichen (noch) aus um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
Weiterlesen 29. Februar 2012 Beschluss des BPatG vom 17.01.2012, Az.: 33 W (pat) 558/10 Die Wortmarke „Fast Technology“ ist nicht eintragungsfähig. Zum einen ist das Zeichen aus Sicht des angesprochenen Verkehrs lediglich beschreibend, da es im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren auf die Ermöglichung einer schnellen Produktion mittels der Waren hinweist. Zum anderen ist das Zeichen nicht unterscheidungskräftig, da bei beschreibenden Angaben kein Anhaltspukt dafür besteht, dass der Verkehr diese als Unterscheidungsmittel versteht.
Weiterlesen 29. Februar 2012 Beschluss des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZB 23/11 Das rechtliche Gehör des Antragstellers eines Löschungsverfahrens nach § 8 Abs. 2 Nr. 10, § 50 Abs. 1 MarkenG ist nicht schon dann verletzt, wenn das Bundespatentgericht nicht ausdrücklich auf sämtliche Indizien eingeht, die für eine Markenanmeldung zu Spekulationszwecken geltend gemacht worden sind.
Weiterlesen 29. Februar 2012 Beschluss des BPatG vom 13.02.12, Az.: 33 W (pat) 508/11 "REAL INVESTMENTS" ist für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Gerade im Hinblick auf die Dienstleistungen, für die eine Anmeldung beantragt wurde, sieht ein durchschnittlicher Verbraucher in "REAL INVESTMENTS" einen Fachbegriff. Dient ein Zeichen damit wie hier der Beschreibung der Dienstleistung, so ist die Eintragung zu untersagen. Zudem fehlt es der Marke an der erforderlichen Unterscheidungskraft, da dem Verbraucher keine Schlussfolgerung auf ein bestimmtes Unternehmen ermöglicht wird.
Weiterlesen 27. Februar 2012 Beschluss des BPatG vom 24.01.2012, Az.: 33 W (pat) 509/11 Der Buchstabenfolge „EY“ steht für die angemeldeten Dienstleistungen kein Eintragungshindernis entgegen. Die Buchstabenfolge "EY" unterscheidet sich insoweit von der Marke "hey!", als dass sie in Großbuchstaben und ohne Ausrufezeichen geschrieben wird. Demnach gleicht auch die Aussprache nicht dem, vor allem im jugendlichen Sprachgebrauch bekannten Ausruf "ey". Auch in Verbindung mit der Art der angemeldeten Dienstleistungen erscheint die Marke als durchaus seriös.
Weiterlesen 27. Februar 2012 Beschluss des BPatG vom 18.01.2012, Az.: 26 W (pat) 516/11
Dem Zeichen
„aloe to go“ fehlt für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Die hier angesprochenen allgemeinen Endverbraucher haben keine Veranlassung anzunehmen, dass die angemeldeten Waren am Markt mit Aloe versetzt oder in dieser Geschmacksrichtung angeboten werden könnten.
Weiterlesen 22. Februar 2012 Urteil des OLG Köln vom 16.02.2011, Az.: 6 U 166/10 Das Angebotsschreiben eines privaten Dienstleistungsunternehmens ist als irreführend einzuordnen, wenn es objektiv geeignet ist, dem Empfänger den Eindruck zu vermitteln, es handle sich um ein offizielles Schreiben des Deutschen Patent- und Markenamtes bezüglich einer Verlängerung des Markenschutzes. Eine solche unlautere Beeinträchtigung hängt nicht davon ab wie viele Empfänger tatsächlich getäuscht wurden.
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