Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

08. November 2013

Markenschutz für die Abkürzung einer Firma

Urteil des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: 4 W 33/12 Die Abkürzung einer Firma, die zum Beispiel aus Anfangsbuchstaben des Namens und einer Beschreibung der Tätigkeit gebildet wird, kann als Firmenschlagwort selbst kennzeichenrechtlich geschützt sein, wenn diese ausreichende Unterscheidungskraft aufweist und dazu geeignet ist, sich als abkürzender Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Aus der selbstständig geschützten Abkürzung kann dann bei vorliegender Verwechslungsgefahr gegen die Nutzung einer gleichnamigen Domain durch Dritte vorgegangen werden.
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04. November 2013

„YO“ nicht zu verwechseln mit „Yo and go“

Beschluss des BPAtG vom 24.09.2013, Az.: 27 W (pat) 512/13 Es besteht zwischen den Marken "Yo and go" und „YO“ keine Verwechslungsgefahr in den beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen. Prägend ist nicht der gemeinsame Bestandteil „YO“. Stellt man die Marken einander in ihrer Gesamtheit gegenüber, verhindern die in der jüngeren Marke über den mit der Widerspruchsmarke übereinstimmenden Begriff „Yo“ hinaus enthaltenen weiteren Bestandteile „and go ...“ unmittelbare Verwechslungen in klanglicher, schriftbildlicher oder begrifflicher Hinsicht.
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21. Oktober 2013

„Jiamo“ und „Tiamo“ klingen zu ähnlich

Beschluss des BPatG vom 08.08.2013, Az.: 25 W (pat) 35/12 Aufgrund der hohen Zeichenähnlichkeit, sowie der ähnlichen Aussprache der Buchtaben "T" und "J" hat das BPatG die klangliche Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Tiamo" und "Jiamo" bejaht.
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21. Oktober 2013

Keine Verwechslungsgefahr bei „Diclodolor“ und „Diclac dolo“

Beschluss des BPatG vom 07.10.2013, Az.: 30 W (pat) 106/11 Es liegt keine unmittelbare Verwechslungsgefahr bei den Marken „Diclodolor“ und „Diclac dolo“ selbst bei identischen Waren vor, da die angegriffene Marke den gebotenen Abstand wahrt. Auch besteht keine Gefahr, dass die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden.
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20. Oktober 2013

Baumann

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 93/12 a) Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten Kennzeichenrecht identisches oder ähnliches Zeichen nutzt. b) An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines Kennzeichenrechts im Verhältnis zum Kennzeichenrecht des Lizenznehmers ableitet, sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.
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30. September 2013

Hard Rock Cafe

Urteil des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 188/11 a) Nach Umsetzung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG ins deutsche Recht besteht der lauterkeitsrechtliche Schutz aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 2 UWG neben dem individualrechtlichen Schutz aus dem Markenrecht. b) An dem Grundsatz, dass in Fällen der Irreführung eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs im Allgemeinen ausscheidet, wird jedenfalls für die Fallgruppe der Irreführung über die betriebliche Herkunft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG nicht festgehalten (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 25/80, GRUR 1983, 32, 34 = WRP 1983, 203 - Stangenglas I). c) Soweit Nummer 13 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG die Absicht des Werbenden voraussetzt, über die betriebliche Herkunft zu täuschen, reicht es aus, dass der Werbende mit bedingtem Vorsatz handelt, also eine Täuschung von Verbrauchern für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
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24. September 2013

Beate Uhse

Urteil des BGH vom 20.02.2013, Az.: I ZR 172/11 a) Die Auswahl einer bekannten Marke als Schlüsselwort einer Adwords-Anzeige durch einen Mitbewerber des Markeninhabers kann eine Markenverletzung gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. c GMV sein. b) Eine Verletzung der bekannten Marke im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. c GMV kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Werbende Nachahmungen von Waren des Inhabers dieser Marke anbietet oder die mit der bekannten Marke versehenen Waren in einem negativen Licht darstellt.
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23. September 2013

Duff Beer

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 135/11 a) Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat (hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie) und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für reale Produkte verwendet wird. b) Danach ist der für die Beurteilung der rechtserhaltenden Benutzung maßgebende Verkehrskreis nicht auf denjenigen Teil der Verbraucher beschränkt, der die fiktive Marke aus der Zeichentrickserie kennt.
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20. September 2013

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „RABE“ und „RACE“

Beschluss des BPatG vom 29.01.2013, Az.: 27 W (pat) 527/12 Zwischen der Wortmarke "RABE" und der Wort-/Bildmarke "RACE" besteht trotz identischer Reihenfolge der Vokale keine Verwechslungsgefahr, da u.a. die unterschiedlichen Wortbedeutungen und die unterschiedliche Aussprache der Begriffe neben dem visuellen Unterschied zwischen "B" und "C" ausreichend sind, um Unterscheidungskraft zu begründen.
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09. September 2013

Löschung der Nivea-Farbmarke Blau

Urteil des BPatG vom 19.03.2013, Az.: 24 W (pat) 75/10

Die Farbe „Blau (Pantone 280)“ kann keinen Markenschutz beanspruchen. Diese bloße Farbe ist für sich genommen freihaltebedürftig und außerdem fehlt es ihr an dem für Marken erforderlichen Mindestmaß an Unterscheidungskraft.

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