Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Verletzungsort bei einer Äußerung
Bei einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung richtet sich das zuständige Gericht nach dem Verbreitungsort. Gerade wenn lokale Fernseh- oder Radiosender ihre Inhalte zielgerichtet über das Internet verbreiten, ergibt sich die Zuständigkeit überall dort, wo diese bestimmungsgemäß abrufbar sind. Eine Einschränkung kann nicht wegen der subjektiven Unkenntnis des Äußernden gemacht werden.
IM-Foto im Internet
Fotografieren einer Dachterasse für die Eigentümerversammlung
Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildern einer Dachterasse innerhalb der Eigentümerversammlung eines Wohnblocks ist nicht wegen urheberrechtlichen Belangen unzulässig. Jedoch können solche Abbildungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht betreffen, wenn diese nicht entsprechend auf den für die Eigentümerversammlung maßgeblichen Bildausschnitt fokussiert wurden.
Beschränkung der Berichterstattung über Strafverfahren
Kann an einer Straftat ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit festgestellt werden, etwa wegen der besonderen Verwerflichkeit oder den besonderen Umständen, ist eine Beschränkung der Berichterstattung, welche über die bloße Anonymisierung hinausgeht, unzulässig. Hier überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit den Rechten des Angeklagten.
Auskunftsanspruch der Presse in der Telekom-Spitzelaffäre
Die Pflicht des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Unterrichtung der Öffentlichkeit erstreckt sich nur allgemein auf "wesentliche Entwicklungen des Datenschutzes" und schließt somit konkrete Auskunftserteilung über noch andauernde konkrete Ermittlungen aus. Dies folgt aus Gründen des Vertrauensverhältnisses, das sowohl im öffentlichen Interesse als auch zum Schutz der betroffenen Personen unabdingbar ist.
Kirch–Pleite vor Gericht – Urteil im Rechtsstreit mit der Deutschen Bank
Der Kirch-Media Gruppe steht wegen des ausgestrahlten Fernsehinterviews von Dr. Breuer, in dem dieser sich über die schlechte finanzielle Situation der Kirch Gruppe geäußert hat, kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn Vertragsbeziehungen, die solche Ansprüche hätten begründen können, konnten gerade nicht festgestellt werden.
Disko-Fotos
Auch die Veröffentlichung von Massenaufnahmen müssen von der Einwilligung der Abgebildeten gedeckt sein, wenn individuelle Gesichtszüge darauf erkennbar sind. Nur der Besuch einer Diskothek, in der Fotos gemacht werden, beinhaltet kein konkludentes Einverständnis.
Werbender Fotovergleich von leidenden Tieren und Holocaustopfern
Die visuelle Parallelisierung von leidenden Tieren und Holocaustopfern in der Werbekampagne eines Tierschutzvereins verletzt an sich nicht die Menschenwürde, da es an einer prinzipiellen Objektivierung, also Verachtung des Menschen fehlt und nur die Gleichwertigkeit des Leidens dargestellt werden soll. Allerdings ist eine derartige Werbung als Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer zu bewerten und verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Opfer sowie der heute lebenden Juden.
Erteilung einer presserechtlichen Auskunft
Die Presse kann Auskunft von der öffentlichen Hand begehren, soweit die Inhalte der Auskunft nicht Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betreffen. Gehaltene Aktien unterfallen gerade keinem Geheimhaltungsinteresse. Insbesondere erfasst der Behördenbegriff auch juristische Personen des Privatrechts, deren sich die öffentliche Hand zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bedient.

