Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Bundeskabinett beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos
Zulässigkeit von „internetbasierten“ Videorekordern
Das Angebot eines "internetbasierten" Videorekorders kann Leistungsschutzrechte, die den Rundfunkunternehmen nach dem Urhebergesetz zustehen, verletzen. Dies ist in der Regel unzulässig, denn entweder greift die Abspeicherung im Auftrag des Kunden in das Recht des Rundfunkunternehmens ein, Sendungen aufzunehmen, oder verletzt im vollständig automatisierten Verfahren durch die Weiterleitung an mehrere Kunden das Recht des Rundfunkunternehmens, die Sendungen weiterzusenden.
Keine Überprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07
Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Überprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die Maßnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.Keine Löschung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf dem Server
Die Abrufbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Fotos unter einer URL oder über eine Suchmachine auch ohne Verlinkung von der Hauptseite eines Internetauftritts stellt ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Der Unterlassungsschuldner muss sich persönlich davon überzeugen, dass die abgemahnten Inhalte vollständig aus dem Internet verschwunden sind.
Freie Benutzung einer Pressefotografie
Eine freie Benutzung einer Fotografie setzt eine Eigenart des neuen Werkes mit eigenpersönlichen Zügen voraus. Die prägende Kraft eines Lichtbildes entsteht aus einer Kombination von Zeitpunkt, Blickwinkel und Belichtung der Aufnahme. Motive, die lediglich auf fotografischem Glück beruhen, auf die der Fotograf keinen Einfluss nehemen kann, unterfallen nicht dem urheberrechtlichen Schutz.
Schmerzensgeld für ungenehmigte Bildveröffentlichung
Wer eine "relative Person der Zeitgeschichte" ist, bestimmt sich vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her und erfordert eine einzelfallbezogene Abwägung. Sofern es auf die abgebildete Person nicht ankommt, die Identifikation dieser also keine die Öffentlichkeit berührende Frage betrifft, muss die Abbildung unkenntlich gemacht werden. Andernfalls ist der Herausgeber des Bildes zur Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung verpflichtet.
Zur Haftung bei Filmfonds
Verletzungsort bei einer Äußerung
Bei einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung richtet sich das zuständige Gericht nach dem Verbreitungsort. Gerade wenn lokale Fernseh- oder Radiosender ihre Inhalte zielgerichtet über das Internet verbreiten, ergibt sich die Zuständigkeit überall dort, wo diese bestimmungsgemäß abrufbar sind. Eine Einschränkung kann nicht wegen der subjektiven Unkenntnis des Äußernden gemacht werden.

