Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

05. Dezember 2008

Urteil im Plagiatsprozess um „Still got the Blues“

Pressemitteilung Nr. 63/2008 des LG München I zum Urteil vom 03.12.2008, Az.: 21 O 23120/00 Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I hatte zu dem Plagiatsvorwurf in Sachen „Still got the Blues“ zu entschieden. Sie beurteilte die Übereinstimmung der beiden Stücke als so frappierend, dass von einer Übernahme und so einer Urheberrechtsverletzung auszugehen sei. Selbst eine unbewusste Übernahme, so die Münchener Richter, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
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03. Dezember 2008

Anwaltskosten für Abmahnungen

Urteil des AG München vom 11.06.2008, Az.: 161 C 34246/07

Anwaltliche Kosten für Abmahnungen sind zu erstatten, insbesondere weil es nicht zugemutet werden kann zugunsten der Schädiger einen Geschäftsapperat vorzuhalten, der die Feststellung und Abmahnung sämtlicher Verstöße mit eigenen Mitteln ermöglicht. Die Schadensminderungspflicht geht gerade nicht so weit, dass zusätzlich eigene Mitarbeiter eingestellt und bereitgehalten werden müssen.
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01. Dezember 2008

Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

Beschluss des BVerfG vom 27.11.2008, Az.: 1 BvQ 46/08

Erlässt ein Richter eine schriftliche Anordnung, wonach Bildaufnahmen eines Angeklagten nur in anomnymisiertem Zustand veröffentlicht werden dürfen, so sind die Nachteile, die sich für eine freie Berichterstattung aus der Andordnung ergeben, hinzunehmen, da die zu befürchtenden Nachteile für den Angeklagten bei nicht anonymisierter Berichterstattung schwerer wiegen. ...
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24. November 2008

Tonträger-Sampling

Pressemitteilung Nr. 214/2008 des BGH zum Urteil vom 20.11.2008, Az.: I ZR 112/06

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers bereits dann gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden.

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14. November 2008

Musical Starlights

Urteil des BGH vom 03.07.2008, Az.: I ZR 204/05 Eine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des § 19 Abs. 2 Halbs. 2 UrhG liegt in allen Fällen vor, in denen ein gedanklicher Inhalt durch ein für das Auge oder für Auge und Ohr bestimmtes bewegtes Spiel im Raum dargeboten wird. Nachdem bislang lediglich die Pressemitteilung Nr. 128/2008 des Bundesgerichtshof veröffentlicht wurde, liegt uns jetzt auch das Urteil im Volltext vor.
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11. November 2008

Keine Haftung des eDonkey-Server-Betreibers

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.10.2008, Az.: I-20 U 196/07

Der Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, denn es werden hier nur Verzeichnisse der Dateien präsentiert, die zum Download zur Verfügung stehen. Das eDonkey-Netzwerk ist ein rechtlich völlig neutrales Dienstleistungsangebot.
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11. November 2008

Namensnennung eines Mörders

Beschluss des LG Hamburg vom 11.06.2008, Az.: 324 O 1069/07

Wird der Name eines verurteilten Straftäters in den Medien genannt, überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Täters jedenfalls dann, wenn durch die identifizierende Berichterstattung über die Verhandlung jedenfalls keine neue oder zusätzliche Beeinträchtigung hervorgerufen wird und der Täter sich zu dieser Zeit nicht in Freiheit aufhält.
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04. November 2008

Fernseh-Gericht, Pressemitteilung Nr. 16/07 vom 15.02.2007, Az.: 7 O 21384/03

Pressemitteilung Nr. 16/07 zum Urteil des LG München vom 15.02.2007, Az.: 7 O 21384/03

Wird die Rechtsinhaberschaft einer Partei von der anderen bestritten, obwohl sie selbst zum Teil die Senderechte von fraglicher Partei erlangt hat, ist diese Argumentation nicht rechtsmissbräuchlich wegen der bekannten Unübersichtlichkeit des Filmhandels.
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04. November 2008

Wert des Auskunftsanspruchs

Beschluss des OLG Köln vom 09.10.2008, Az.: 6 W 123/08

Bei Rechtsverletzungen im Rahmen von Internettauschbörsen beruht die Streitwertfestsetzung auch beim bloßen Auskunftsverfahren regelmäßig auf einer Beurteilung des gesamten Verfahrens. Dabei hängt der festzusetzende Wert nicht von der Anzahl der IP-Adressen ab, sondern es wird das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk ins Zentrum der Betrachtung gestellt.
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