Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Geschlossene Gesellschaft – Schadensersatzanspruch durch Musikwiedergabe auf Hochzeit?
Gerichtszuständigkeit bei illegalem Herunterladen von Musik
Bei einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Vorwurfs des illegalen Herunterladens von Musik ist ein Gericht nicht schon deshalb zuständig, weil (auch) in seinem Bezirk heruntergeladen wurde. Vielmehr sind auch andere die Sachnähe begründende Faktoren zu berücksichtigen. Daneben widerspricht ein Wahlrecht des Schädigers Sinn und Zweck des § 32 ZPO, der insoweit teleologisch zu reduzieren ist.
Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten
Teile einer komplexen Äußerung als üble Nachrede
Aus einer komplexen Äußerung dürfen nicht einzelne Sätze mit tatsächlichem Gehalt abgetrennt und als üble Nachrede verboten werden, obwohl diesen Sätzen an sich ein solcher Inhalt nicht beigelegt werden kann und die Meldung des Presseorgans im Übrigen nicht angegriffen ist.
GEMA-Gebühr von Gaststätten
Ob eine Gaststätte "Discothek" im Sinne des Tarifs MU III 1c der GEMA ist, hängt davon ab, ob die Räume nach Nutzungskonzept und baulichen Gegebenheiten so ausgestaltet sind, dass Tanzen der Hauptzweck des Gaststättenbesuchs ist. Keine ausschlaggebende Bedeutung kommt der Frage zu, ob einzelne Gäste tatsächlich getanzt haben.
Tonträger-Sampling
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers bereits dann gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Nachdem zu diesem Urteil bisher lediglich die Pressemitteilung Nr. 214/2008 des BGH veröffentlicht wurde, liegt uns nun auch das Urteil vor.
Persönlichkeitsverletzung durch „Toto & Harry“
Nicht jede rechtswidrige und schuldhaft begangene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild löst einen Anspruch auf Geldentschädigung aus. Es muss sich vielmehr um einen schwerwiegenden Eingriff handeln, was auf Grundlage der gesamten Umstände und insbesondere nach Art und Schwere der Beeinträchtigung und dem Verschuldensgrad zu beurteilen ist.
Kosten bei Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG
Vivaldi-Oper „Motezuma“
Um als Herausgeber der Erstausgabe ein dem Urheberrecht ähnliches Recht aus § 71 UrhG zu erlangen, muss der Beweis erbracht werden, dass fragliches Werk "nicht erschienen" ist. Dabei kann der potenzielle Erstherausgeber sich zunächst auf entsprechende Behauptung beschränken, wonach es Sache der Gegenseite ist die Umstände darzulegen die für ein Erscheinen sprechen. Der Anspruchsteller genügt sodann seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die vorgebrachten Umstände widerlegt.

