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Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
11. November 2008 Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.10.2008, Az.: I-20 U 196/07
Der Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, denn es werden hier nur Verzeichnisse der Dateien präsentiert, die zum Download zur Verfügung stehen. Das eDonkey-Netzwerk ist ein rechtlich völlig neutrales Dienstleistungsangebot.
Weiterlesen 11. November 2008 Beschluss des LG Hamburg vom 11.06.2008, Az.: 324 O 1069/07
Wird der Name eines verurteilten Straftäters in den Medien genannt, überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Täters jedenfalls dann, wenn durch die identifizierende Berichterstattung über die Verhandlung jedenfalls keine neue oder zusätzliche Beeinträchtigung hervorgerufen wird und der Täter sich zu dieser Zeit nicht in Freiheit aufhält.
Weiterlesen 04. November 2008 Beschluss des OLG Köln vom 09.10.2008, Az.: 6 W 123/08
Bei Rechtsverletzungen im Rahmen von Internettauschbörsen beruht die Streitwertfestsetzung auch beim bloßen Auskunftsverfahren regelmäßig auf einer Beurteilung des gesamten Verfahrens. Dabei hängt der festzusetzende Wert nicht von der Anzahl der IP-Adressen ab, sondern es wird das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk ins Zentrum der Betrachtung gestellt.
Weiterlesen 04. November 2008 Pressemitteilung Nr. 16/07 zum Urteil des LG München vom 15.02.2007, Az.: 7 O 21384/03
Wird die Rechtsinhaberschaft einer Partei von der anderen bestritten, obwohl sie selbst zum Teil die Senderechte von fraglicher Partei erlangt hat, ist diese Argumentation nicht rechtsmissbräuchlich wegen der bekannten Unübersichtlichkeit des Filmhandels.
Weiterlesen 31. Oktober 2008 Beschluss des LG Köln vom 21.10.2008, Az.: 6 Wx 2/08 Das LG Köln hat in einem aktuellen Beschluss die einstweilige Anordnung des
Weiterlesen 29. Oktober 2008 Pressemitteilung Nr. 198/2008 des BGH vom 28.10.2008, Az.: VI ZR 307/07 Der u. a. für Presserecht zuständige VI. Zivilsenat hat entschieden, dass es sich bei den streitgegenständlichen Fotos (Fotografien vom Haftausgang Karsten Specks) um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schauspielers und Moderators handelt. Bei Abwägung zwischen dem Persönlichlichkeitsrecht und der Pressefreiheit muss im vorliegenden Fall das Persönlichkeitsrecht zurückstehen, da die Bildnisse dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind.
Weiterlesen 29. Oktober 2008 Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 96/07 Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Nachdem bislang lediglich die
Weiterlesen 22. Oktober 2008 Urteil des LG Köln vom 03.09.2008, Az.: 28 O 366/08 Die Äußerung eines Publizisten über eine andere, in den Medien präsente Person als antisemitisch, stellt im vorliegenden Rahmen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art.2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, dar, und ist nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt.
Weiterlesen 17. Oktober 2008 Beschluss des LG Berlin vom 11.09.2008, Az.: 27 O 829/08 Ein Betreiber eines Internetforums treffen keine besonderen Prüfungspflichten bezüglich übernommener Artikel aus einer weit verbreiteten Tageszeitung. Durch eine Prüfung träte nämlich nicht nur eine Lähmung der individuellen Meinungsfreiheit ein, es würden vielmehr würde auch der gesellschaftliche Kommunikationsprozess verengt, wenn Presseberichte, die ihre meinungsbildende Funktion erfüllen, vom Einzelnen, der sich aufgrund solcher Berichte eine Meinung gebildet hat, nicht mehr verwertet werden dürften, weil er den Beweis für ihre Wahrheit nicht antreten kann. Beides ließe sich mit dem Sinn von Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbaren.
Weiterlesen 15. Oktober 2008 Pressemitteilung des BGH vom 14.10.2008, Nr. 191/2008 Das Interesse der Kläger am Schutz der eigenen Privatsphäre, zu der im Allgemeinen auch der Gesundheitszustand gehöre, überwiege das Interesse an einer Berichterstattung und gestatte es nicht, in das Recht der Kläger am eigenen Bild einzugreifen.
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