Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Unterlassungsverfügung bezüglich Musikalben umfasst nicht die sich darauf befindlichen Musiktitel
Eine einstweilige Verfügung mit dem Gegenstand eines Verbots, Musikalben im Internet zum Abruf für Dritte zugänglich zu machen, erstreckt sich nur auf die Alben als solche, nicht auf die sich hierauf befindlichen einzelnen Musiktitel.
Marlene-Dietrich-Bildnis
Verstoß gegen JMStV wegen Darstellung Minderjähriger in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung
Unzulässige Verdachtsberichterstattung
Überwachung der Internetbenutzung von Familienangehörigen
Bei Urheberrechtsverletzungen durch Familienangehörige kann der Inhaber eines Internetzugangs nur haften, wenn er Prüfungspflichten verletzt hat. Auch wenn Rechtsverstöße im Internet häufig vorkommen, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb ihm nahestehende Personen bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen.
Ungeschützte WLan-Verbindung
Der Inhaber einer WLan-Verbindung ins Internet ist verpflichtet diese vor Zugriffen unbekannter Nutzer zu schützen. Werden Rechtsverletzungen mittels diesem Internetzugang bekannt, haftet der Anschlussinhaber als Störer - unabhängig davon, ob Dritte diese begangen haben.
Der Spielfilm „Contergan“
Bei der Beurteilung von Grundrechtsverletzungen durch einen an wahre Begebenheiten angelehnten Spielfilm ist insbesondere auf die Erkennbarkeit des Films als ein fiktionaler Spielfilm aus Sicht des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums abzustellen. Dabei soll nicht nur ein etwaiger Vor- oder Abspann Berücksichtigung finden, sondern auch der Gesamtcharakter des Films, sowie etwaige besondere publizistische Wirkungen des Austrahlungszeitpunktes.
Sittenwidrigkeit einer Einverständniserklärung wegen Überrumpelung
Erlangt ein Fernsehsender die Einverständniserklärung für Filmaufnahmen mittels einer Überrumpelung des Betroffenen, so ist die Einwilligung aufgrund der Ausnutzung dieser Situation nichtig. Der Gültigkeit stehen mangelnde Deutschkenntnisse allerdings nicht grundsätzlich entgegen.
Abgestuftes Schutzkonzept bei Prominentenfotos
Bildnisse aus dem Bereich des Zeitgeschehens dürfen nur ohne Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden, wenn dadurch keine berechtigten Interessen des Betroffenen verletzt werden. Dabei ist der Begriff des Zeitgeschehens zusätzlich durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt, welcher sich unter anderem am Informationswert orientiert.

