Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

24. November 2008

Tonträger-Sampling

Pressemitteilung Nr. 214/2008 des BGH zum Urteil vom 20.11.2008, Az.: I ZR 112/06

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers bereits dann gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden.

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14. November 2008

Musical Starlights

Urteil des BGH vom 03.07.2008, Az.: I ZR 204/05 Eine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des § 19 Abs. 2 Halbs. 2 UrhG liegt in allen Fällen vor, in denen ein gedanklicher Inhalt durch ein für das Auge oder für Auge und Ohr bestimmtes bewegtes Spiel im Raum dargeboten wird. Nachdem bislang lediglich die Pressemitteilung Nr. 128/2008 des Bundesgerichtshof veröffentlicht wurde, liegt uns jetzt auch das Urteil im Volltext vor.
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11. November 2008

Keine Haftung des eDonkey-Server-Betreibers

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.10.2008, Az.: I-20 U 196/07

Der Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, denn es werden hier nur Verzeichnisse der Dateien präsentiert, die zum Download zur Verfügung stehen. Das eDonkey-Netzwerk ist ein rechtlich völlig neutrales Dienstleistungsangebot.
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11. November 2008

Namensnennung eines Mörders

Beschluss des LG Hamburg vom 11.06.2008, Az.: 324 O 1069/07

Wird der Name eines verurteilten Straftäters in den Medien genannt, überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Täters jedenfalls dann, wenn durch die identifizierende Berichterstattung über die Verhandlung jedenfalls keine neue oder zusätzliche Beeinträchtigung hervorgerufen wird und der Täter sich zu dieser Zeit nicht in Freiheit aufhält.
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04. November 2008

Fernseh-Gericht, Pressemitteilung Nr. 16/07 vom 15.02.2007, Az.: 7 O 21384/03

Pressemitteilung Nr. 16/07 zum Urteil des LG München vom 15.02.2007, Az.: 7 O 21384/03

Wird die Rechtsinhaberschaft einer Partei von der anderen bestritten, obwohl sie selbst zum Teil die Senderechte von fraglicher Partei erlangt hat, ist diese Argumentation nicht rechtsmissbräuchlich wegen der bekannten Unübersichtlichkeit des Filmhandels.
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04. November 2008

Wert des Auskunftsanspruchs

Beschluss des OLG Köln vom 09.10.2008, Az.: 6 W 123/08

Bei Rechtsverletzungen im Rahmen von Internettauschbörsen beruht die Streitwertfestsetzung auch beim bloßen Auskunftsverfahren regelmäßig auf einer Beurteilung des gesamten Verfahrens. Dabei hängt der festzusetzende Wert nicht von der Anzahl der IP-Adressen ab, sondern es wird das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk ins Zentrum der Betrachtung gestellt.
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29. Oktober 2008

Bilder vom Haftausgang von Karsten Speck durften veröffentlicht werden

Pressemitteilung Nr. 198/2008 des BGH vom 28.10.2008, Az.: VI ZR 307/07 Der u. a. für Presserecht zuständige VI. Zivilsenat hat entschieden, dass es sich bei den streitgegenständlichen Fotos (Fotografien vom Haftausgang Karsten Specks) um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schauspielers und Moderators handelt. Bei Abwägung zwischen dem Persönlichlichkeitsrecht und der Pressefreiheit muss im vorliegenden Fall das Persönlichkeitsrecht zurückstehen, da die Bildnisse dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind.
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29. Oktober 2008

Zerknitterte Zigarettenschachtel

Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 96/07 Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Nachdem bislang lediglich die
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22. Oktober 2008

Meinungsäußerung eines Publizisten über Person

Urteil des LG Köln vom 03.09.2008, Az.: 28 O 366/08 Die Äußerung eines Publizisten über eine andere, in den Medien präsente Person als antisemitisch, stellt im vorliegenden Rahmen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art.2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, dar, und ist nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt.
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