Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

10. September 2014

Intime Fotos müssen nach der Beendigung einer Beziehung gelöscht werden

Urteil des OLG Koblenz vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13

Werden intime Fotos während einer Beziehung in gegenseitigem Einverständnis angefertigt, so müssen diese nach Beendigung der Beziehung gelöscht werden, sofern einer der Ex-Partner dies wünscht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet auch den Widerruf einer Einwilligung in solche Fotografien, sofern der Kernbereich der Intimsphäre davon betroffen ist.

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05. September 2014

Anschlussinhaber haftet nicht für Sicherheitslücken im Router

Urteil des AG Braunschweig vom 27.08.2014, Az.: 117 C 1049/14

Ein Anschlussinhaber, der die durch seinen Telekommunikationsanbieter bereitgestellte Möglichkeit der automatischen Konfigurierung seines Routers nutzt und das WLAN-Netzwerk mit einem individuellen Passwort und der aktuellsten Verschlüsselung sichert, haftet u.U. nicht für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, wenn der Router bekanntermaßen eine gravierende Sicherheitslücke aufweist, die Dritten den unbefugten Zugriff auf den Internetanschluss ermöglicht.

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04. September 2014

Kein Schmerzensgeld nach Veröffentlichung eines Bildes von Teilnehmern einer rechtsextremen Demonstration im Internet

Urteil des AG Friedberg vom 06.08.2014, Az.: 2 C 1141/13(11)

Eine Veröffentlichung von Fotos eines rechtsradikalen Demo-Teilnehmers begründet keinen Schmerzensgeldanspruch, da ein schwerwiegender Eingriff vorliegen muss und dieser ist nicht gegeben, wenn man sich mit der Teilnahme an einer Demonstration selbst in die Öffentlichkeit begibt. Gleiches gilt für ein Bild auf Facebook, dass der Betroffene selbst online gestellt hat und welches aufgrund der Kleidung die Zugehörigkeit des Betroffenen zum Rechtsextremismus nach außen aufzeigt.

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04. September 2014

Zur Abgrenzung journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote von kommerzieller Kommunikation

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2014, Az.: 11 S 15.14

Eine journalistische Gestaltung setzt voraus, dass die Auswahl und Strukturierung der Inhalte gewissen Kriterien genügt, zu denen neben der Universalität (inhaltliche Vielfalt), Aktualität (Neuigkeitscharakter der Beiträge), Periodizität (für elektronische Medien: kontinuierliche Aktualisierung) und Publizität (allgemeine Zugänglichkeit) jedenfalls auch eine erkennbar publizistische Zielsetzung des Angebots gehört. Dies sind jedenfalls Informationen, die für den Nutzer erkennbar nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden. Im Gegensatz dazu ist kommerzielle Kommunikation nicht an den Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet, sondern an den damit verfolgten wirtschaftlichen Interessen.

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03. September 2014

Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch positive Äußerungen eines Pressesprechers

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.07.2014, Az.: 1 U 256/12

Eine Berichterstattung eines Pressesprechers über die Privatsphäre (hier: Gesundheitszustand) eines Beamten verletzt grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht von diesem. Um einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen zu können, muss jedoch eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegen, welche nicht anders ausgeglichen werden kann. Ist die Berichterstattung jedoch positiv und wirkt sich in keinster Weise negativ auf die betroffene Person aus, kann man sich nicht auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen.

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29. August 2014

Keine Sperrpflicht einzelner Internetseiten durch Access-Provider

Urteil des OLG Köln vom 18.07.2014, Az.: 6 U 192/11

Ein Telekommunikationsanbieter als Access-Provider hat keine Pflicht eine Internetseite zu sperren, die Links zu Downloadseiten für urheberrechtlich geschützte Musiktitel bereithält, ohne diese selbst zum Download bereit zu halten. Insbesondere eine Haftung als Störerin scheidet mangels Verletzung von Prüfungspflichten aus, da keine technische Maßnahme zur Verfügung steht, deren Einsatz unter Einbeziehung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten zumutbar ist. Eine Zumutbarkeit scheidet insbesondere wegen der Folgen einer Netzsperre aus.

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28. August 2014

Identifizierende Berichterstattung über Hochzeit im Gefängnis ist unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 30.07.2014, Az.: 12 O 207/14

Eine Berichterstattung über die Hochzeit eines Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt, die nicht oder nur teilweise verpixelte Fotos und Videoaufnahmen beinhaltet, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Braut und ihres Sohnes. Das öffentliche Informationsinteresse reicht nicht aus, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen, da der Ursprung und die Rechtfertigung des öffentlichen Interesses allein in der Person des Ehemanns liegen und es sich bei diesem nicht um eine absolute Person der Zeitgeschichte handelt.

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26. August 2014

Außerordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenbildern auf Facebook

Urteil des LArbG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 17 Sa 2200/13

Das LArbG Berlin hatte zuletzt eine Entscheidung (wir berichteten bereits) über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Krankenhausmitarbeiterin wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenbildern auf Facebook zu fällen. Obwohl dieses Verhalten grundsätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann, erachtete das Gericht im konkreten Fall eine Abmahnung der Angestellten durch das Krankenhaus für ausreichend. Konsequenzen für Verstöße gegen die Schweigepflicht und das Persönlichkeitsrecht von Patienten bestimmen sich jedoch stets nach den Umständen des Einzelfalls.

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25. August 2014 Top-Urteil

PC III

Zwei Notebooks auf einem Schreibtisch.
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 30/11 Der PC gehört zwar nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten; er zählt jedoch zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 = WRP 2009, 80 - PC I).
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25. August 2014 Top-Urteil

Drucker und Plotter III

Vier Tintenpatronen befinden sich auf einem schwarzen Drucker. Duplizierung
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 28/11 Drucker und Plotter gehören zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Aufgabe von BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05, BGHZ 174, 359 - Drucker und Plotter I).
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