Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

18. August 2010

Irreführende Werbung bei Buch-Nachdruck

Urteil des OLG Köln vom 11.06.2010, Az.: 6 U 23/10

Ein Verleger darf bei inhaltlich und im Format zum Teil veränderter Neuauflage eines Buches nicht mit Aussagen werben, die geeignet sind, Fehlvorstellungen über den wahren Inhalt des Buches im Vergleich zum Originalwerk hervorzurufen. Konkret wurde die Neuausgabe eines berühmten Bildbandes von Helmut Newton beworben, welche jedoch in reduziertem Format herausgegeben und in dem 74 Bilder durch andere Motive ersetzt wurden. Das OLG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung gegen den Verleger dahingehend, dass die Verwendung von sechs Werbeaussagen, wie z.B. "Wiederauferstehung des Buches", unzulässig sei, durch welche die Kaufinteressenten auf die völlige inhaltliche Identität von Original- und Neuausgabe schließen können.
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13. August 2010

Fotos aus Gutachten ohne Einwilligung nicht ins Internet

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 68/08

Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.
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12. August 2010

Access-Provider ist nicht zur Sperrung oder Erschwerung des Zugangs zu Domains mit schutzrechtsverletzenden Inhalten verpflichtet.

Urteil des LG Hamburg vom 12.03.2010, Az.: 308 O 640/08

Nach Ansicht des LG Hamburg haftet ein Access-Provider weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer für von seinen Kunden durch das Herunterladen bei bestimmten Internetdiensten begangene Schutzrechtsverletzungen. Die dem Access-Provider derzeit zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen zur Sperrung des Zugangs seiner Kunden zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt seinen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon sei es dem Access-Provider auch nicht zumutbar, mit einer dieser Maßnahmen seinen Kunden den Zugang zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt zu erschweren.
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30. Juli 2010

Internet-Quiz-Spiel als unzulässiges Gewinnspiel

Beschluss des VG Münster vom 14.06.2010, Az.: 1 L 155/10 Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien sind gemäß des Rundfunkstaatsvertrages nur zulässig, wenn lediglich ein Entgelt bis zu 0,50 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangt wird. Die Veranstaltung eines Quiz-Spiels mit einer Teilnahmegebühr in Höhe von 39,99 €, bei welchem durch Beantwortung von Wissensfragen im Internet unter anderem ein Einfamilienhaus zu gewinnen ist, stellt ein Gewinnspiel in einem dem Rundfunk vergleichbaren Telemedium dar und ist unrechtmäßig.
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28. Juli 2010

Bezeichnung „Üble Nachrede“ ist zulässige Meinungsäußerung

Urteil des LG Oldenburg vom 03.03.2010, Az.: 5 O 3151/09 Wird ein Gerichtsurteil in einer Online-Pressmitteilung veröffentlicht und die Entscheidung anschließend in der Weise kommentiert, dass das "Verbot der üblen Nachrede"  weltweit gilt, stellt dies keine Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung dar. Mit der Bewertung der "üblen Nachrede" wurde lediglich eine persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck gebracht die in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG fällt.
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19. Juli 2010

Wetter-Moderator muss konkrete Details in Pressebericht wegen Vergewaltigungsvorwurf nicht dulden

Urteil des LG Köln vom 12.05.2010, Az.: 28 O 175/10

Ein bundesweit bekannter Wetter-Moderator muss es nicht dulden, dass die Presse in ihrer Berichterstattung konkrete Details aus der Ermittlungsakte wegen des gegen ihn geführten Verfahrens veröffentlicht. Auch wenn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Ermittlungsverfahren besteht, ist für den Fall eines freisprechenden Urteils eine vollständige Rehabilitierung des Moderators nur schwer möglich.
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15. Juli 2010

Keine Beteiligung an Geräte- und Leerträgervergütung für Sendeunternehmen

Beschluss des BGH vom 24.06.2010, Az.: III ZR 140/09

Die Umsetzung der Informationsgesellschaftsrichtlinie durch die Bundesrepublik ist laut BGH richtlinienkonform. Sendeunternehmen sind damit zulässig von dem Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung ausgeschlossen. An Eigenproduktionen werden Sendeunternehmen bereits ausreichend als Tonträger- oder Filmhersteller beteiligt, ein weiterer Beteiligungsanspruch für die Weitersendung und öffentlichen Wiedergabe am Vergütungsaufkommen aller Werke ginge indes erheblich zu Lasten anderer Künstler.
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12. Juli 2010

Öffentlich zugängliche Fotos dürfen von Personensuchmaschinen grundsätzlich verwendet werden

Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2010, Az.: 325 O 448/09

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Personensuchmaschine "123people.de" im Internet öffentlich zugängliche Fotos verwenden und publizieren darf. Es kann objektiv von einem konkludenten Einverständnis des Abgebildeten ausgegangen werden, wenn dieser sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt hat.
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09. Juli 2010

Unbefugte Werbung mit Hochzeitfotos

Urteil des LG Hamburg vom 28.05.2010, Az.: 324 O 690/09

Die unbefugte Werbung mit einem Bildnis stellt einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar. Die Veröffentlichung einer Fotografie in einer Hochzeitszeitschrift, die Braut und Bräutigam während der Trauung zeigt, ist als besonders eingriffsintensiv und persönlichkeitsrechtsverletzend zu betrachten. Den Geschädigten steht ein Wertersatz zu, dessen Höhe im Rahmen der fiktiven Lizenzgebühr zu ermitteln ist. Vorliegend wurden Braut und Bräutigam jeweils 2.500 € zugesprochen.
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05. Juli 2010

„Matthias-Reim-Foto“ – Das Bild im Bild

Urteil des KG Berlin vom 15.06.2010, Az.: 5 U 35/08

Vervielfältigungen von bereits veröffentlichten Lichtbildern im Rahmen eines Zitats sind jedenfalls dann zulässig, wenn das Lichtbild nicht nur einem rein dekorativen und illustrierendem Zweck dient. In der Abbildung eines unveränderten kleinen Bildes in einem großem Bild ist ein "urheberrechtlich relevanter Eingriff" gemäß §§ 72, 15, 16 UrhG zu sehen. 
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