Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

04. Oktober 2010

Keine Unterscheidungskraft für die Bezeichnung „Pornofreunde“

Urteil des OLG Hamm vom 01.06.2010, Az.: I-4 U 224/09

Die Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarke "pornofreunde" ist im Bezug auf Organisation und Durchführung von Liveveranstaltungen etc. als gering zu betrachten. Das Wortelement hat überwiegend beschreibenden Charakter und ist somit als Marke nicht schutzfähig, denn es werden schlicht "Freunde" des "Pornos" angesprochen. Unter einem „Pornofreund“ wird man jemanden verstehen, der gerne Pornographie konsumiert, so auch im Zusammenhang mit dem Besuch einer Unterhaltungs- oder Liveveranstaltung. Damit verweist dieser Begriff wiederum überwiegend beschreibend allgemein auf das Angebot von Pornographie hin.
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22. September 2010

Herabwürdigende unwahre Berichterstattung rechtfertigt Schadensersatzanspruch

Urteil des LG Hamburg vom 28.05.2009, Az.: 324 O 733/09 Wird ein mutmaßlicher Sexualverbrecher als "Sexschwein" oder "Sexmonster" bezeichnet, stellt dies eine unzulässige Schmähkritik dar. In diesem Zusammenhang ist auch die Veröffentlichung eines Fotos, das die dargestellte Person vollständig unbekleidet zeigt, trotz eines grundsätzlichen Berichterstattungsinteresses als unzulässig einzustufen, da die berechtigten Interessen des Dargestellten überwiegen. Jedenfalls das Zusammenspiel einer derartigen Bildveröffentlichung und einer Schmähkritik führt zu einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die aufgrund mangelnder Ausgleichsmöglichkeiten eine Geldentschädigung rechtfertigt. Bei der Ermittlung der Höhe einer angemessenen Geldentschädigung ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Berichterstattung nicht jegliche tatsächliche Grundlage fehlt, sondern einen zutreffenden Kern hat.
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13. September 2010

Verletzung „in gewerblichem Ausmaß“ durch Upload eines einzigen Werkes in P2P-Netzwerk

Beschluss des LG Köln vom 28.07.2010, Az.: 209 O 238/10

Das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen eines einzigen geschützten Filmwerkes in einem P2P-Netzwerk stellt eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem geschützten Werk um einen Film handelt, der vor der eigentlichen Veröffentlichung in Deutschland zugänglich gemacht wurde.
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08. September 2010

Internetseite darf nicht über vermeintliche Sexpraktiken eines der Vergewaltigung beschuldigten Moderators berichten

Urteil des LG Köln vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10 Ein Moderator, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommen und über dessen Fall umfangreich in den Medien berichtet wurde, braucht es nach Ansicht des Landgerichts Köln nicht zu dulden, dass Aussagen über seinerseits vermeintlich bevorzugte Sexualpraktiken verbreitet werden, egal ob diese Behauptungen zutreffen oder nicht.
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07. September 2010

LG Hamburg lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube ab

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.08.2010

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube bezüglich der Veröffentlichung von insgesamt 75 Kompositionen mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen. Das Landgericht sah die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung als nicht hinreichend glaubhaft gemacht an. Ob von YouTube eine Unterlassung der Veröffentlichung von Musikstücken aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire verlangt werden kann, hat das LG Hamburg damit allerdings nicht entschieden.
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07. September 2010

Fotografien zu Werbezwecken bei Kunden

Urteil des AG Donaueschingen vom 10.6.2010, Az.: 11 C 81/10
Im Rahmen von Renovierungsarbeiten aufgenommene Fotos dürfen für Werbezwecke im Internet verwendet werde, wenn keine Rückschlüsse auf die Identität der Hausbewohner möglich sind; eine Persönlichkeitsrechtverletzung ist dann nicht gegeben.
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27. August 2010

Schmerzensgeld bei Darstellung in schlechtem Licht nicht ohne weiteres

Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.11.2010, Az.: 6 U 54/09

Wird ein Foto einer Person, das mit ihrer Zustimmung erstellt wurde, in einem negativem Kontext veröffentlicht, stellt dies zwar eine Persönlichkeitsverletzung dar. Einen Schmerzensgeldanspruch begründet eine solche aber erst dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung rechtfertigt, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens.
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26. August 2010

„Ich liebe es“ zu einfach für’s Urheberrecht

Pressemitteilung Nr. 24/10 des LG München I vom 18.08.2010, Az.: 21 O 177/09

Nach Ansicht des LG München I erreicht die einfache Melodienfolge der McDonald's-Werbemelodie "Ich liebe es" nicht die erforderliche Schöpfungshöhe um vom Urheberrecht erfasst zu werden. Die Melodie ist größtenteils durch den Text vorgegeben. Auch der übrige Teil ist für sich genommen zu einfach, als dass von einer geistigen Schöpfung zu reden ist.
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24. August 2010

GEMA-Lizenz nicht automatisch für Klingeltöne verwendbar

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 18/08 Berechtigte sind aus Rechtsgründen nicht gehindert, der GEMA das Recht zur Nutzung bearbeiteter oder anders umgestalteter Musikwerke als Klingeltöne oder Freizeichenuntermalungsmelodien nur unter der aufschiebenden Bedingung einzuräumen, dass der Lizenznehmer der GEMA in jedem Einzelfall vor Beginn der Nutzung eine ihm von den Berechtigten zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte der Komponisten erteilte Benutzungsbewilligung vorgelegt hat.
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18. August 2010

Murks bleibt Murks

Urteil des OLG Hamm vom 11.05.2010, Az.: I-4 U 14/10 Ein Presseartikel, der sich kritisch mit einem Produkt auseinandersetzt und dieses als "Murks des Monats" darstellt, begründet an sich noch keine Schadensersatzpflicht. Nach Ansicht des OLG Hamm besteht weder ein Schadensersatzanspruch aus Wettbewerbs- noch aus Deliktsrecht, denn der fragliche Artikel sei als eine Presseveröffentlichung zu qualifizieren, die nach den Gesamtumständen nicht darauf gerichtet war, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidungen der Verbraucher den eigenen oder fremden Absatz zu fördern. Zudem habe die Klägerin nicht ausreichend vorgetragen und belegt, dass der Aussagegehalt der Äußerung falsch ist.
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