Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

12. Januar 2011

Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder

Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
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04. Januar 2011

Widerruf einer Einwilligung für Interview

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.10.2010, Az.: 12 O 309/10 Die Einwilligung in ein bereits geführtes Interview kann widerrufen werden, wenn es dem Betroffenen aufgrund veränderter Umstände unzumutbar ist, an der zuvor erteilten Einwilligung festgehalten zu werden. Der Widerruf hat dabei zeitnah zum geführten Interview zu erfolgen.
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03. Januar 2011

Lizenzgebühr für Musik auf dem Stadtfest

Urteil des LG Köln vom 27.12.2010, Az.: 28 S 12/08 Wird auf einem Stadtfest Musik ohne Einholung einer GEMA-Lizenz öffentlich zu Gehör gebracht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Ersatzanspruch bestimmt sich nach dem einschlägigen GEMA-Tarif, dessen Höhe von der Größe des Veranstaltungsraumes abhängt. Bei einem Stadtfest ist dieser Raum nicht nur der bühnennahe Bereich sondern der gesamte Veranstaltungsplatz, hier also das gesamte Stadtfest.
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29. Dezember 2010

Keine Prüfungspflichten eines Bildarchivbetreibers bei Weitergabe von Fotos an Presse

Pressemitteilung Nr. 235/2010 des BGH zu den Urteilen vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 30/09, VI ZR 34/09

Bildagenturen, die Bilder aus zulässig erstellten Archiven lediglich an das veröffentlichende Presseorgan weitergeben, müssen nicht prüfen ob die geplante Veröffentlichung rechtsmäßig ist. Für eine unrechtmäßige Veröffentlichung können sie nicht haftbar gemacht werden, da für die Veröffentlichung von Bildnissen allein das veröffentlichende Presseorgan verantwortlich ist, das gemäß den §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz auch die Zulässigkeit der Verwendung zu prüfen hat.
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20. Dezember 2010

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 190/08

Einer Veröffentlichung von kontextbezogenen Bildnissen in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis, muss immer eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorrausgehen. Die streitgegenständliche Berichterstattung in der Zeitschrift "BUNTE" über den Rosenball in Monaco im Jahre 2007 war zulässig, da sie hauptsächlich an in der Öffentlichkeit bekannte Wertungen und Spekulationen knüpfte und einen noch ausreichenden Bezug zu dem Rosenball als zeitgeschichtliches Ereignis hatte.
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16. Dezember 2010

Autoradio begründet für Selbständige Rundfunkgebührenpflicht

Urteil des VG Hamburg vom 02.02.2010, Az.: 10 K 736/09

Für ein in einem Kfz bereitgehaltenes Radio besteht grundsätzlich eine gesonderte Rundfunkgebührenpflicht, wenn ein selbständig tätiger Kfz-Nutzer sein Fahrzeug für die Fahrt zu seiner Betriebsstätte nutzt. Es besteht keine Gebührenfreiheit, da dies eine Nutzung zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit darstellt.
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16. Dezember 2010

Umfassender Anspruch auf Auskunft nach dem Hamburgischen Pressegesetz

Beschluss des OVG Hamburg vom 04.10.2010, Az.: 4 Bf 179/09.Z Der Auskunftsanspruch nach dem Hamburgischen Pressegesetz ist nicht an ein konkretes Berichtserstattungsinteresse geknüpft. Es genügt vielmehr, wenn die erlangten Daten publizistisch verwertet werden sollen. Eine Abwägung mit entgegenstehenden Geheimhaltungsinteressen findet nur statt, wenn solche auch tatsächlich ersichtlich sind. Vorschriften, die die Geheimhaltung im Sinne des Pressegesetzes regeln, sind nur solche, die an Behörden gerichtet sind, um öffentliche Geheimnisse zu bewahren.
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15. Dezember 2010

Vorschaltblatt keine als Information getarnte Werbung

Urteil des BGH vom 01.07.2010, Az.: I ZR 161/09 a) Ein Verstoß gegen das in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG vorgesehene Verbot als Information getarnter Werbung liegt bei einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung nicht vor, wenn der Werbecharakter nach dem Inhalt der gesamten Werbung unverkennbar ist und bei einer Kenntnisnahme nur der ersten Seite deren isolierter Inhalt keine Verkaufsförderung bewirkt.

b) Bei der unter a) beschriebenen Zeitschriftenwerbung liegt auch keine Verschleierung des Werbecharakters i.S. von § 4 Nr. 3 UWG vor.

c) Ein Verstoß gegen das in den Landespressegesetzen verankerte Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung liegt nicht vor, wenn der Leser den Werbecharakter einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung in ihrer Gesamtheit ohne weiteres erkennt und die erste Seite der Zeitschriftenwerbung für sich genommen keine Werbewirkung entfaltet.
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07. Dezember 2010

In häuslichem Arbeitszimmer genutzer Internet-PC rundfunkgebührenfrei

Beschluss des VGH Hessen vom 30.03.2010, Az.: 10 A 2910/09

Ein Rundfunkteilnehmer, der Rundfunkempfangsgeräte in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Hauses und zusätzlich in seinem beruflich genutzten Arbeitszimmer einen internetfähigen PC nutzt, muss für diesen PC nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV keine Rundfunkgebühren entrichten.
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