Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

10. Juli 2009

Foto-Klotz & Pocket-Klotz als Neuauflage unter Mitwirkung des Verfassers?

Urteil des LG Köln vom 01.07.2009, Az.: 28 O 603/08:

Vorliegend ging es um die Mitgestaltungsrechte des Verfassers bei Neuauflagen, §§ 97 UrhG, 9 Abs. 1 VerlG. Die Nutzungsrechte werden für gewöhnlich mit dem Verlagsvertrag an den Verlag übertragen. Wenn der Inhalt nach einem gewissen Zeitablauf überholt ist, kann dem Verfasser ein berechtigtes Interesse an der Änderung im Zuge einer erscheinenden Neuauflage zustehen. Dies gilt insbesondere für wissenschaftliche Werke, muss jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übereinstimmend gewollt gewesen sein.

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06. Juli 2009

Das Gebot der staatsfernen Presse: keine Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen

Urteil des LG Hamburg vom 06.11.2008, Az.: 315 O 136/08

Ein Unternehmen, dass privatwirtschaftliche Leistungen in Form von Presseerzeugnissen erbringt und in dieser Funktion nicht vom Staat beliehen ist, unterliegt nicht dem grundgesetzlichen Gebot der Staatsfreiheit der Presse. Dabei ist es unerheblich, ob der Staat durch die mittelbare Beteiligung am Unternehmen ca. 30 % der Aktien hält und durch die Aktionärsstruktur faktisch Einfluss ausüben könnte. Vielmehr arbeite der Vorstand des Unternehmens rechtlich eigenverantwortlich.

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06. Juli 2009

Internetberichterstattung über Verfahren kein Verstoß gegen Äußerungsverbot

Beschluss des OLG Köln vom 19.06.2009, Az. 15 W 32/09

Listet ein Schuldner einer Unterlassungsverfügung auf seiner Webseite entsprechende Gerichtsverfahren unter Angabe von Aktenzeichen, Datum und Beendigung des Verfahrens und der zentralen Begriffe, deren Verwendung er zu unterlassen hat, auf, so liegt kein Verstoß gegen das Äußerungsverbot und damit gegen die Verfügung vor.

Bei einer sachlichen und verkürzten Berichterstattung über solche Prozesse überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung potentielle Persönlichkeitsrechte anderer. Darin liegt keine wiederholende Auffrischung verbotener Äußerungen.

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18. Juni 2009

Anonymität für den Straftäter

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.03.2009, Az.: 7 U 65/08

Wird in einem Internet-Archiv einer Tageszeitung der Name eines Straftäters verbreitet, so hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung aufgrund der Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Name wird allein durch die Zugänglichmachung und die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Artikels verbreitet. Kurz vor der Entlassung muss dies nicht mehr geduldet werden, da das öffentliche Interesse auf die Strafverfolgung und Verurteilung gerichtet war und die Öffentlichkeit darüber hinreichend informiert ist. Wenn es um den Schutz der Anonymität geht, ist es gleich, ob die Identität in einer neuen oder älteren Meldung preis gegeben wird.

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08. Juni 2009

Der Tatsachenkern muss stimmen

Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az.: 4 U 184/08

Screenshots stellen keinen schlüssigen Vortrag für das Bestehen eines Onlineangebots dar und können daher kein Wettbewerbsverhältnis begründen. Eine gebotene journalistische Berichterstattung liegt außerhalb des wettbewerbsmäßigen Geschehens. Wird abei mittelbar eine Meinungsäußerung wiedergegeben, ist es ausreichend, wenn sie im Zusammenhang mit der äußeren Erscheinung steht, also der Tatsachenkern der Aussage erwiesen ist.

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02. Juni 2009

Wunder gibt es immer wieder

Urteil des LG Köln vom 31.10.2008, Az.: 81 O 150/08

Wunder versprechende Werbeanzeigen, insbesondere für Schlankheitsmittel, können grob irreführend sein. Entscheidend ist hier die Ausgestaltung, da kein Ansatz von Nachprüfbarkeit erkennbar, die Echtheit der Vorher-Nachher-Bilder anzuzweifeln und die Anzeige vollständig anonym gehalten ist. In dieser Form handelt es sich um einen offenkundigen und nicht zu relativierenden Betrugsversuch.

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14. Mai 2009

Immer eindeutig die Wahrheit

Urteil des LG Hamburg vom 27.03.2009, Az.: 325 O 328/08

Wird über eine Person berichtet und stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, so beeinträchtigt dies im Persönlichkeitsrecht und teilweise im Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn der Beruf mit genannt wird. Auch eine spätere Relativierung ist nicht ausreichend, wenn nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass die bisherige Fassung nicht zutrifft.

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14. Mai 2009

Uneindeutige Aussagen sind zu unterlassen

Urteil des LG Hamburg vom 03.04.2009 Az.: 324 O 870/08

Die Unterlassung bestimmter zukünftiger Äußerungen bietet als Sanktion die Möglichkeit, sich zukünftig eindeutig auszudrücken. Die wahrheitsgemäße Darstellung und das Informationsinteresse des Empfängers für eine wahrheitsgemäße, unmissverständliche Berichterstattung wiegen schwerer als die Pressefreiheit. Werden dabei zwei Begriffe fast wie Synonyme verwendet, können dadurch Dinge in Beziehung bzw. gleichgesetzt werden, obwohl eigentlich Verschiedenes gemeint ist, was eindeutig dargestellt werden müsste.

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16. April 2009

Freie Benutzung einer Pressefotografie

Urteil des LG Hamburg vom 14.11.2008, Az.: 308 O 114/08

Eine freie Benutzung einer Fotografie setzt eine Eigenart des neuen Werkes mit eigenpersönlichen Zügen voraus. Die prägende Kraft eines Lichtbildes entsteht aus einer Kombination von Zeitpunkt, Blickwinkel und Belichtung der Aufnahme. Motive, die lediglich auf fotografischem Glück beruhen, auf die der Fotograf keinen Einfluss nehemen kann, unterfallen nicht dem urheberrechtlichen Schutz.
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16. April 2009

Schmerzensgeld für ungenehmigte Bildveröffentlichung

Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 08.04.2009, Az.: 6 U 209/07

Wer eine "relative Person der Zeitgeschichte" ist, bestimmt sich vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her und erfordert eine einzelfallbezogene Abwägung. Sofern es auf die abgebildete Person nicht ankommt, die Identifikation dieser also keine die Öffentlichkeit berührende Frage betrifft, muss die Abbildung unkenntlich gemacht werden. Andernfalls ist der Herausgeber des Bildes zur Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung verpflichtet.
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